
Bin sicher, dass das Mädchen mit einverstanden war und Marco deshalb freikommen muss. Auf keinen Fall war es eine Vergewaltigung bzw. ein Vergewaltigungsversuch. Es wäre wünschenswert, wenn das Mädchen zu dem wahren Ablauf stehen könnte, aber wahrscheinlich ist der Druck und die Angst durch die Eltern zu groß. Deshalb muss auch hier gelten: im Zweifel für den Angeklagten, wobei ich von seiner Unschuld überzeugt bin!!!!