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Heinrich



Anmeldedatum: 15.11.2007
Beiträge: 13
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: Mi 19 Dez, 2007 11:16    Titel:

Hallo Schachmatt,

die Klage ist nicht beim Europäischen Gerichtshof (der nur für die EU zuständig ist), sondern beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der ist auch für die Türkei zuständig.

Siehe z.B. Link zur offiziellen Seite der Gerichtshofs:

http://www.echr.coe.int/ECHR/EN/Header/Pending+Cases/Pending+cases/Calendar+of+scheduled+hearings/

Die Verhandlungen sind öffentlich und werden teilweise im Internet übertragen. Das Verfahren "Weiss v. Turkey" werden wir möglicherweise life miterleben können.

Der Antrag auf ein "intermediate measurement" (einstweilige Anordnung) auf sofortige Freilassung hat sich natürlich (glücklicherweise !!!) erledigt. Wenn die Türkei schuldig gesprochen wird, kann das Gericht sie zu einer Schmerzensgeldzahlung an Marco verurteilen. Die hat zwar eher Symbolcharakter, die 8 Monate kann man Marco nicht wiedergeben. Ist aber besser als gar nichts.

Der EGMR hat das Gericht in Antalya am Donnerstag abend über die Klageeinreichung informiert. Am Freitag hat das Gericht in Antalya den Haftbefehl aufgehoben. Ich denke, dass dem Richter klar war, welches aussenpolitische Desaster das gäbe, wenn er den Haftbefehl aufrecht erhält und der EGMR in einem Eilverfahren die Aufhebung verlangt.

Viele Grüße

Heinrich
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Ha-Pe



Anmeldedatum: 28.11.2007
Beiträge: 10
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mi 19 Dez, 2007 14:57    Titel:

Hallo Heinrich,

ich wollte hier keine Lanze für das Gericht in der Türkei brechen und habe ja vermerkt, dass dies nicht ganz vergleichbar ist. Aber: aus Sicht des Gerichts und des Staatsanwalts nebst Nebenkläger war – zumindest bisher – von Vergewaltigung die Rede und das ist wie Mord und Totschlag eine besonders schwere Straftat. Auch bei uns wäre wohl nicht anders verfahren worden, was von zahlreichen echten Rechtsexperten auch schon bestätigt wurde.

Sicher hat man in Antalya dem Menschenverstand nicht den gebührenden Platz eingeräumt und die „besonderen“ Umstände nicht so gewürdigt, wie es die Angelegenheit verdient hätte. Abgerundet wird das Bild durch den unsympathischen und arroganten Nebenkläger, der das Höchststrafmass für seine auf „Lebzeit“ gezeichnete Mandantin fordert. Das alles ist hochemotional. So bleibt – wie immer das Verfahren ausgehen wird – ein schaler Nachgeschmack der Willkür. Meiner Meinung nach nicht ganz zu unrecht.

Und die Aktivität des EGMR hat diese Entscheidung sicher erheblich beeinflusst – was dann schon wieder politisch ist.
_________________
Der Fall ist mehrdimensional! Marco braucht Kraft zum Durchhalten!
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biggimutti



Anmeldedatum: 12.12.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: Mi 19 Dez, 2007 17:03    Titel:

palimedia hat Folgendes geschrieben:


Wie gesagt ich würde so bei jeden anderen Fall auch denken. Ich würde um Gottes Willen hier kein Urteil über eine von beiden Seiten bilden. Allerdings muss man auch bedenken mit welchen Tricks Medien, Anwälte und Angehörige spielen (auch will ich das nicht auf die Peron Marco oder Charlotte beziehen, sondern allgemein)
[/quote]


Meinungsbildung durch Medien usw. ist nicht zu unterschätzen, das sehe ich auch so. Durch ständiges Wiederholen entsteht im Unterbewußtsein schnell mal aus einer Meinung eine Tatsache. Man sollte immer im Hinterkopf behalten:
Was weiß ich? Woher habe ich eine Information? Wie sicher ist die Information?

Das sollte man sich immer wieder bewußt machen, sonst verrennt man sich ganz leicht Rolling Eyes.

Im Falle Marco ist es gut, daß sich viele Menschen für ein Ende der langen Untersuchungshaft eingesetzt haben. Punkt.

Was in der fraglichen Nacht geschehen ist, wissen nur die beiden. Nun ist es Sache der Justiz die Schuldfrage zu klären. Ich halte auch das türkische Gericht für fähig, die richtige Entscheidung zu fällen.

Allerdings habe ich einen Schreck bekommen, als mir bewußt wurde, daß ich mit meinem 17-jährigen Sohn nie über eine Altersgrenze bzgl. Sex gesprochen habe. Verhütung, Wertschätzung u.s.w. war alles Thema, aber das nicht. Ich vermute, daß es noch mehr Eltern so ergangen ist. [/b]
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Schachmatt
Gast





BeitragVerfasst am: Do 20 Dez, 2007 10:09    Titel:

@biggi, frag mal mich Embarassed *auchnichtdarübergesprochenhabe*

@heinrich, Danke, so genau wußte ich das auch nicht, allerdings muß sich die Türkei nicht daran halten, da sie eben noch nicht dabei sind!
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Ha-Pe



Anmeldedatum: 28.11.2007
Beiträge: 10
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Do 20 Dez, 2007 12:13    Titel:

biggimutti hat Folgendes geschrieben:
Allerdings habe ich einen Schreck bekommen, als mir bewußt wurde, daß ich mit meinem 17-jährigen Sohn nie über eine Altersgrenze bzgl. Sex gesprochen habe. Verhütung, Wertschätzung u.s.w. war alles Thema, aber das nicht. Ich vermute, daß es noch mehr Eltern so ergangen ist.

Ich glaube, dass dies die einzige Lehre ist, die aus diesem Vorgang gezogen werden kann, denn wir Eltern halten und hielten die erotische Begegnung unserer Kinder als ein Vorgang, der zur normalen Entwicklung von Jugendlichen gehört. Wer hier mit dem Gesetzbuch unterm Arm Limits predigt, wird wohl kaum ernst genommen werden.

Allerdings: wenn man es so betrachtet, dann wären wir auch alle Straftäter, man hat uns nur noch nicht erwischt! Da neue EU-Gesetzgebungen schon wieder in die Richtung zielen, wird dieser Vorgang hoffentlich helfen, unsere Enkel vor ähnlichem Ungemach zu schützen.
_________________
Der Fall ist mehrdimensional! Marco braucht Kraft zum Durchhalten!
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MarionM



Anmeldedatum: 28.09.2007
Beiträge: 412

BeitragVerfasst am: Do 20 Dez, 2007 13:09    Titel:

Ha-Pe hat Folgendes geschrieben:
Auch bei uns wäre wohl nicht anders verfahren worden, was von zahlreichen echten Rechtsexperten auch schon bestätigt wurde.


Leider muß ich diese Argumentation bis zum Erbrechen immer wieder hören und lesen. Formaljuristisch stimmt das auch so, allerdings nur für den Anfang des Ermittlungsverfahrens, aber je länger die U-Haft dauerte, um so mehr geriet die Angelegenheit in Schieflage. Stichwort: Verhältnismässigkeit. Man muss sehr genau beleuchten, wie es zu dieser langen U-Haft gekommen ist:
Der Grundstein dafür war erstmal die schlampige Ermittlungsarbeit (die eigentlich überhaupt nicht stattfand, mal abgesehen von der polizeilichen Vernehmung Charlottes und Marcos) von Polizei und Staatsanwaltschaft. Hinzu kamen Fehler bei Gericht. Man kann ja nicht einfach auf "good will" hoffen, dass die Hauptbelastungszeugin irgendwann vor Gericht erscheint, ohne je eine offizielle Vorladung nach Manchester geschickt zu haben (die nun mal Voraussetzung dafür ist, einen gewissen Druck auszuüben). Das Gericht konnte auch nicht davon ausgehen, dass mit dem Rechtshilferersuchen alle Probleme gelöst sein könnten. Es muß doch wissen, dass ein schriftliches Vernehmungsprotokoll allein keine Möglichkeit für eine Urteilsfindung bietet (fehlende Befragung durch die Verteidigung, so steht es schließlich in der türkischen Strafprozessordung § 236). Das Gericht hätte gut daran getan, um eine Videokonferenz zu ersuchen, anstatt um dieses brotlose Vernehmungsprotokoll.

Sicher war es dem Gericht bewusst, dass es Charlotte nicht zu einer Reise nach Antalya zwingen kann, aber es wären andere Maßnahmen erforderlich gewesen, als die, die es tatsächlich ergriffen hat. Nämlich neben der offiziellen Vorladung auch eine Fristsetzung für ihr Erscheinen oder alternativ eine Fristsetzung für ein unabhängiges psychologisches Gutachten (weil eine Traumatisierung Charlottes schließlich die Begründung war, warum sie dem Gericht fern blieb). Bei Nichteinhaltung der gesetzten Fristen hätte das Gericht dem Nebenklägervertreter klar machen müssen, dass das Verfahren niedergeschlagen wird.
Ob Charlotte dann tatsächlich vor Gericht erschienen wäre, ist unerheblich, denn durch die Fristsetzungen wäre das Gericht dem Beschleunigungsgebot nachgekommen. Dies wurde aber versäumt und das ist in meinen Augen ein eklatanter Fehler.
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Tobi996



Anmeldedatum: 06.11.2007
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: Do 20 Dez, 2007 19:43    Titel:

Schachmatt hat Folgendes geschrieben:

@heinrich, Danke, so genau wußte ich das auch nicht, allerdings muß sich die Türkei nicht daran halten, da sie eben noch nicht dabei sind!


@schachmatt

Tut mir Leid schachmatt, aber das ist Blödsinn! Die Türkei hat bereits 1954 die entsprechende Menschenrechtskonvention ratifiziert und unterliegt damit auch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte! Um es nochmal klar zu sagen: Obwohl im Namen dieses Gerichts Europa vorkommt ist das keine direkte Institution der EU. Es haben weit mehr Staaten diese Menschenrechtskonvention ratifiziert als in der EU sind!

http://www.echr.coe.int/ECHR/EN/Header/Basic+Texts/Basic+Texts/Dates+of+ratification+of+the+European+Convention+on+Human+Rights+and+Additional+Protocols/

Allerdings ist es richtig, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte keine direkte Wirkung in die Gerichtsbarkeit eines Landes entfalten kann. Er kann die Durchsetzung seiner Empfehlungen und Urteile also nicht direkt garantieren.
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biggimutti



Anmeldedatum: 12.12.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: Do 20 Dez, 2007 20:53    Titel:

Ha-Pe hat Folgendes geschrieben:


Allerdings: wenn man es so betrachtet, dann wären wir auch alle Straftäter, man hat uns nur noch nicht erwischt! Da neue EU-Gesetzgebungen schon wieder in die Richtung zielen, wird dieser Vorgang hoffentlich helfen, unsere Enkel vor ähnlichem Ungemach zu schützen.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522396,00.html

Zitat:
Justizministerin Zypries hat nun zwar erklären lassen, "einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung" würden "nicht vom Gesetz erfasst". Solche Fälle, erläutert ein Sprecher, seien "sozialadäquat" und fielen nicht unter den "Schutzzweck der Norm". In der Gesetzesbegründung, räumt das Bundesjustizministerium ein, findet sich eine solche Klarstellung bislang aber nicht.


Daran kann man erkannen, wie scher es ist Gesetzestexte zu formulieren. Aus einem ursprünglich guten Ansatz (Schutz Jugendlicher vor sexueller Ausbeutung) kann im Einzelfall ein Desaster entstehen, wenn der Sinn und Zweck nicht genaustens definiert wird.

Als Elternteil müsste ich meinem Kind raten: Lass Dich von Jüngeren unter 18 Jahren aushalten/einladen oder lass die Finger lieber gleich weg.
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Emilie Erdbeer



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Beiträge: 491
Wohnort: Hamburg (Harburg) 21079

BeitragVerfasst am: Do 20 Dez, 2007 21:11    Titel:

Schachmatt hat Folgendes geschrieben:
@biggi, frag mal mich Embarassed *auchnichtdarübergesprochenhabe*

@heinrich, Danke, so genau wußte ich das auch nicht, allerdings muß sich die Türkei nicht daran halten, da sie eben noch nicht dabei sind!



Ich auch nicht .
Meinen Jungs sind 12 und 15 da hat das (hoffe ichj noch Zeit ) aber wir reden nun natürlich schon darüber :Aber mal ganz ehrlich wer hat sich denn schon davor solche Gedanken gemacht Question
Als wir in dem alter waren oh meine Güte da hätte ja jeder 2 teenager vor Gericht gestanden Confused


LG Bine
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Leben ist das was einem zustößt, während man auf die Erfüllung seiner Träume wartet !
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biggimutti



Anmeldedatum: 12.12.2007
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BeitragVerfasst am: Do 20 Dez, 2007 23:26    Titel:

Na und meine Mutter wäre wohl auch im Knast gelandet Confused .
Als ich mit 15 einen Freund hatte, hatte sie immer artig an meine Zimmertür geklopft. Mißbrauch fängt schon beim Fummeln an und der Staatsanwalt hatte bis 16 den Finger drauf. Vekupplung also Shocked
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Schachmatt
Gast





BeitragVerfasst am: Fr 21 Dez, 2007 08:29    Titel:

@tobi, äh so hatte ich das och gemeint Cool sie müssen sich nicht daran halten, nur eine Empfehlung!

@Erdbeer, @biggi, klingt wirklich komisch oder? Wenn ich daran denke wie wir früher Embarassed .....*zensiert *grins* ....

Aber mal im Ernst, es ikst wichtig mit diesem Thema bälder als bei uns zu beginnen, so leid es einem tut!
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