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Ha-Pe
Anmeldedatum: 28.11.2007 Beiträge: 10 Wohnort: München
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Verfasst am: Mi 28 Nov, 2007 18:23 Titel: Wo ist der Sach- und Menschenverstand? |
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Trotz meiner 55 Jahre weiß ich noch sehr gut, wie es damals war und denke oft daran, wie verklemmt unsere Eltern seinerzeit waren und z.T. heute noch sind. Nicht nur bei den Klägern scheint der natürliche Menschenverstand abhanden gekommen zu sein, auch das Gericht bewegt sich auf dünnem Grat und trägt dafür Sorge, dass es nur Verlierer geben wird. Und damit ist nicht nur Marco und seine Familie gemeint!
Hier läuft alles schief – aber nachvollziehbar!
Ein 17-Jähriger flirtet im Urlaub mit einem Mädchen. Man trifft sich in der Disco und knutscht rum. So haben wir es auch gemacht. Wer sich als Jugendlicher in einer solchen Situation den Ausweis zeigen lässt um das Alter zu checken, der passt irgendwie nicht in diese Welt.
Sie sind sich sympathisch und sie nimmt ihn mit aufs Zimmer. Wie schön für Beide. Ihre Schwester und eine Freundin sind da. Wärend die Schwester auf dem Balkon verweilt, liegt die Freundin im Bett nebenan. Kuscheln, Küssen, Petting, Aufregung. So war das bei uns doch auch. Alles ganz normal, so scheint es. Die Mutter allerdings scheint darüber weniger amused zu sein. Auch das ist völlig normal. Doch dann eine Anzeige wegen sexueller Belästigung und dann auch noch wegen Vergewaltigung nachlegen ist doch schon sehr ungewöhnlich, zumindest bei diesen Umständen.
Wir waren alle nicht dabei und niemand kann sich ein sicheres Urteil erlauben. Aber der gesunde Menschenverstand lässt Charlottes Meinung und die ihrer Mutter nebst Anwalt schon in besonderem Licht erscheinen: Die 3 Mädchen gingen also aufs Zimmer. Zwei legen sich ins Bett, eine geht auf den Balkon. Dann kommt Marco unbemerkt und legt sich auf Charlotte, zieht sie aus und dringt in sie ein. Charlotte merkt es erst als es weh tut und schlägt und schreit. Die beiden anderen Mädchen bekommen nichts mit. War das die Präsidenten-Suite eines 5-Sterne-Hauses mit auf mehreren Räumen verteilten Betten und einem uneinsehbaren Balkon oder ein Touristenhotel, so wie wir es kennen? Und der türkische Arzt fand danach ein völlig normales Mädchen vor. Jungfrau und völlig unverletzt und keineswegs besonders aufgeregt. Zudem sagt sie aus, dass es keine Gewalt gab. Ist das, was danach kam, noch glaubhaft? Schreit das nicht nach einer Zeugenvernehmung aller Mädchen? Würden die nicht bei einem Prozess in Deutschland vorgeladen und müssten (!) anwesend sein – so wie bei dem auf EU-Beitritt getrimmten Land Türkei auch?
In einem hat Charlottes Anwalt sicher recht. Das Mädchen dürfte einen Schaden davontragen. Aber weniger wegen des Flirts, sondern wegen dem, was danach angerichtet wurde. Kein vernünftiger Boy in UK dürfte sich ihr mehr als zwingend nötig nähern. Irgendwann kommt die Wahrheit ans Licht. Schade, dass dies so mutwillig verkompliziert wird.
Ich wünsche Marco und seiner Familie viel Glück!
Hans-Peter, Vater eines 20-jährigen |
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Cherrymama
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 47
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Verfasst am: Mi 28 Nov, 2007 19:02 Titel: |
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Hallo Hans-Peter,
dem ist absolut nichts hinzuzufügen. Ich denke genauso.
Gruß, eine Mama von 3 Kids (2 Söhne, 1 tochter).
Meine Tochter wird übrigens schon 20, aber mir wäre nie im Traum die Idee gekommen, sie abends ab 23 Uhr in eine Disco zu lassen und ihr zu erlauben, Alkohol zu trinken. _________________ Nur wenn man versucht was zu tun, kann man auch was bewegen. |
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Ossimandy
Anmeldedatum: 12.11.2007 Beiträge: 83
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Verfasst am: Mi 28 Nov, 2007 20:32 Titel: |
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Normal oder nicht normal. Dass etwas als normal angesehen wird, ist kein Hinderungsgrund für die Justiz, aktiv zu werden, wenn dadurch Gesetzte verletzt werden. Es ist normal mit dem Rad bei Rot durchzufahren, wenn ich aber 40 Euro aufgebrummt bekomme, kann ich mich nicht darauf berufen, dass dies normal ist und in den meisten Fällen nicht verfolgt wird....
Dauernd zu wiederholen, dass das, was vorgefallen ist, normal sein soll, bringt nicht viel. Problem ist einerseits das junge Alter von C., zweitens der Vergewaltigungsvorwurf. Der Fall Vergewaltigung(sversuch) ist klar, sollte so etwas tatsächlich zutreffen, dann kann man dem Opfer und seiner Mutter keinen Vorwurf machen, auf der Anzeige zu beharren.
Zweitens das Schutzalter: das ist nun einmal so festgesetzt. Wir wollen hier nicht über den Sinn und Unsinn davon streiten, ist aber eine Gemeinsamkeit aller europäischen Länder, inkl. der Türkei, mit leichten Ausdifferenzierungen.
Ich könnte dir eine nette Geschichte erzählen, die mir ein Freun zugetragen hat: Vor wenig mehr als 20 Jahren hatte ein Mädchen, das gem. damligen Gesetzes ihres Landes (ein zivilisierts westeuropäisches Land) noch im Schutzalter war (war 15, Schutzalter 16), "Verkehr" mit einem Mann, wenige Jahre älter. Freiwillig, war ihr Freund. Wie intim das Verhältnis genau war, war an sich unklar. Aber das reichte aus, um das Mädchen vom Jugendamt gegen ihren Willen und gegen den Willen ihrer Mutter unangemeldet abzuführen, in ein Erziehungsheim zu stecken, von dem aus sie über mehrere Monate ihre Mutter weder telefonisch noch schriftlich kontaktieren konnte, geschweige denn sie sehen. Was das bedeutet, kann sich jeder vorstellen. Nur weil irgendjemand dem Amt gemeldet hat, das Mädel habe was mit einem Mann obwohl sie noch nicht 16 ist. Hatte nichts mit der Verklemmtheit ihrer Eltern zu tun; auch tat sie etwas, das zu dieser Zeit an sich normal war. Aber gem. den Gesetzen verboten - einfach schrecklich. Dabei sollten die Gesetze zur Beachtung des Schutzalters die Betroffenen schützen. Wobei, das war ein anderer Fall, sie wurde nicht verurteilt, sondern ins Heim gesteckt, weil ihre Mutter sie von ihren "Untaten" nicht abhalten konnte (naja, gehört zur Kategorie "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht"). An sich schlimmer, da ihr so der Rechtsweg verwehrt geblieben ist.
Das türkische Gericht hält sich aber an die Gesetze, wenn es der Anklage nachgeht, mit gesundem Menschenverstand darf keine Rechtsbeugung begründet werden. Diskutiert kann einzig die Frage, inwiefern die Untersuchungshaft berechtigt ist. Beim Fallenlassen des Vergewaltigungsvorwurfes auch laut türkischem Recht sicher nicht in dieser Länge. |
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Timna007
Anmeldedatum: 30.09.2007 Beiträge: 357 Wohnort: 5120 Trimmelkam - Oberösterreich
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Verfasst am: Mi 28 Nov, 2007 20:42 Titel: |
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ossymandy, ich wüßte nicht das man Charlotte belangt hat, obwohl sich rausstellte sie ist er 13.
Für Marco gilt das er nicht wissen konnte das sie erst 13 ist und somit auch der in der Türkei gültige Umstand des Tatirtums, der straffrei ist.
Aus allen Fakten und auch der Aussage von Ch. konnte er nicht annehmen das sie erst 13 ist.
So ist die Gesetzteslage und die läßt sich nicht mit fahren über eine rote Ampel "erstetzen", den eine rote Ampel ist ein eindeutiges Stop.
Ist die Birne in der Ampel hingegen ausgebrannt und nicht ersichtlich das rot ist gehst du frei aus, auch wenn die anderen Ampeln ihre Farben zeigen. _________________ Liebe Grüße Ute
Für Wunder muss man beten, für Veränderungen muss man arbeiten! (Th. von Aquin) |
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Ossimandy
Anmeldedatum: 12.11.2007 Beiträge: 83
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Verfasst am: Mi 28 Nov, 2007 20:53 Titel: |
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Ich sags ja. Geht es nur um das jugendlich Alter, dann hat im Prinzip (stimmen diese Geschichten, dass sie ein Bändchen trug, sich als 15 ausgegeben hat und wirklich den Eindruck macht, schon älter zu sein) nur C. und ihre Aufsichtspersonen Ärger zu erwarten.
Hm, aber dass jemand dann eine Vergewaltigungsgeschichte erfinden würde, um dies zu vertuschen, wäre ja schon hammerhart..... |
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coja
Anmeldedatum: 25.11.2007 Beiträge: 67
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Verfasst am: Mi 28 Nov, 2007 21:40 Titel: |
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| Für mich steht es nicht zur Diskussion, ob so ein Verfahren in der Türkei, Spanien, Italien, Frankreich oder wo auch immer statt findet. Für mich ist das immer eine Menschenrechtsverletzung, wenn man einen Jugendlichen so lange in U-Haft sperrt, ohne richtige Beweise zu haben. Ich werde mich auch hüten, ein ganzes Volk dafür verantwortlich zu machen, dass in derem Land solche Gesetze vorgeschrieben sind. |
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Frau Holle
Anmeldedatum: 03.10.2007 Beiträge: 69
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Verfasst am: Do 29 Nov, 2007 11:32 Titel: |
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Hier mal meine ganz persönliche Meinung, warum dieser "Petting" unter Jugendlichen so eskallierte:
Charlotte und Marco tauschten Zärtlichkeiten (Streicheleien) aus, da sich junge Männer in dem Alter aber noch nicht so unter Kontrolle haben, kam Marco relativ schnell (weshalb auch das andere Mädchen auf dem Bett nichts mitbekam).
Danach verabschiedete Charlotte Marco noch an der Türe. Als er weg war erzählte sie ihrer Freundin und ihrer Schwester was vorgefallen war. Eines der Mädchen (oder alle drei) waren sich nicht sicher ob man so schon schwanger werden könnte und Charlottes Schwester informierte daraufhin vorsichtshalber die Mutter über den Vorfall!! Da eine Mutter IMMER Angst hat ihre minderjähriges Tochter könnte schwanger werden, schleppte diese Ch. sofort zum Arzt! Durch Erfahren des Arztes vom Alter Charlottes wurde die Sache zur Anzeige gebracht, woraufhin erstmal die Mutter wegen unterlassener Aufsichtspflicht Ärger bekam!!!
Nun musste Charlottes Mutter natürlich erst einmal ihren eigenen Hals aus der Schlinge ziehen und hatte in diesem Fall Glück, dass ihr der Anwalt Aycan an die Seite gestellt wurde, mit dessen Hilfe sie den Spieß umdrehte!! Natürlich musste der Vorwurf an Marco dementsprechend schwer formulliert werden, damit das Gericht/der Staatsanwalt gar keine andere Möglichkeit hatte als eine Anklage zu stellen!
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Ossimandy
Anmeldedatum: 12.11.2007 Beiträge: 83
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Verfasst am: Do 29 Nov, 2007 14:16 Titel: |
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Klingt einleuchtend, bis auf das wichtige kleine Detail: weshalb zettelt eine Frau, die Ärger wegen ihrer Aufsichtspflicht zu befürchten hat, so eine Anklage an, so dass sich nicht nur die Gerichte, sondern die ganze Öffentlichkeit damit zu beschäftigen hat? Denn damit wird man auf sie ja erst richtig aufmerksam, während ansonsten man das mit einigem Geschick unter den Teppich kehren könnte.
edit: Verletzung der Aufsichtspflicht wäre im Prinzip eh nicht gegeben, da ja ihre Tochter in der Hotelanlage mit andern Jugendlichen, inkl. ihrer Schwester, in einem Zimmer war. Sie hat ihre Aufsichtspflicht damit vollständig erfüllt. Was anderes wäre, wenn sie C. gestattet hätte, per Autostop von Antalya Richtung Kurdistan zu tingeln....
Vorwerfen lassen könnte man ihr einzig, dass
- C. ein Bändchen für Alkoholkonsum trug (wenn ihre Mutter ihren Beitrag dazu geleistet hat)
- Sie ahnen konnte, dass ihr Töchterchen in eine Disko geht, in die sie eigentlich keinen Zutritt hat.
Das steht aber nur im indirekten Zusammenhang mit dem, was später auf dem Zimmer geschehen ist. Und falls es wirklcih eine Verletzung der Aufsichtspflicht war, dann spielt es für diesen Vorwurf überhaupt keine Rolle, ob C. es freiwillig dann gemacht hat, oder nicht. |
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Mini
Anmeldedatum: 15.11.2007 Beiträge: 72 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: Do 29 Nov, 2007 18:22 Titel: |
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| Frau Holle hat Folgendes geschrieben: |
Da eine Mutter IMMER Angst hat ihre minderjähriges Tochter könnte schwanger werden, schleppte diese Ch. sofort zum Arzt! Durch Erfahren des Arztes vom Alter Charlottes wurde die Sache zur Anzeige gebracht, woraufhin erstmal die Mutter wegen unterlassener Aufsichtspflicht Ärger bekam!!! |
Ich bin ziemlich sicher, dass es so war. Ist ja auch gesetzlich so vorgeschrieben. Der Arzt kann schlecht in sein Protokoll schreiben: Untersuchung auf Verdacht der Schwangerschaft bei einer 13-jährigen, die aber wie 15 oder gar älter aus sieht, weswegen die Tat nicht zur Anzeige kommen muß ....
@Ossimandy: CH's Mutter ist mit ihrem neuen Freund und dessen Sohn im ersten (Vermutung meinerseits) gemeinsamen Urlaub,mit dabei ihre Töchter aus erster Ehe. Sie hat die Verantwortung für ihre Töchter. ... Wie soll sie so eine Geschichte dem Vater von Ch. und deren Schwester klar machen? So: ich habe eben nicht aufgepasst, aber schwanger ist keine von beiden? ....
Ich denke die Frau hat erst reagiert ... und viel, viel später gedacht.
Was nicht heißt, dass sie ihren Fehler nicht wieder gut machen dürfte .... aber dazu fehlt es ihr wohl an Courage.
LG Mini
Marco bitte halte duch. |
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Ha-Pe
Anmeldedatum: 28.11.2007 Beiträge: 10 Wohnort: München
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Verfasst am: Di 11 Dez, 2007 15:29 Titel: Es gibt kein Zurück mehr! |
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@Ossimandy
Bei Rot über die Ampel ist hier nicht vergleichbar, denn rot ist rot! Wenn sich aber eine 13-jährige als wesentlich älter zu erkennen gibt (Armband als Erkennungszeichen für erlaubten Alkoholkonsum und Diskobesuch), was ja einem grünen Glas vor der roten Ampel entsprechen würde und die Umstände so fragwürdig sind, dann – sicher nicht nur dann – ist auch ein Richter verpflichtet seinen Sach- und Menschenverstand einzuschalten und zu überlegen, ob hier ein Anfangsverdacht einer strafbaren und vorsätzlichen Handlung vorliegt oder nicht.
Dass die Eskalation ihren Lauf nahm, ist nicht mehr zurückzudrehen. Und wenn wir mal davon ausgehen, dass die Mutter das ganze inszeniert und ihre Tochter zur entsprechenden Aussage verleitet/manipuliert hat, was bestimmt nicht schwierig war, dann hätte sie sich ja einer ganzen Latte strafrechtlicher Vergehen schuldig gemacht, die dann noch zivilrechtliche Forderungen von Marco nach sich ziehen könnten. Vom Verlust ihrer Reputation in UK spreche ich hier gar nicht. Insofern ist ein Zurückrudern nicht zu erwarten.
Was hier fehlt ist ein klarer richterlicher Entscheid unter Berücksichtigung der in der Türkei gültigen Gesetze, die nahezu identisch mit unseren sind – aber eben (noch) nicht gelebt werden. Was die Sache dann doch wieder politisch werden lässt, denn diese neuen Gesetze wurden auf politischen Druck hin eingeführt um näher zur EU aufschließen zu können. Also sollte man sich daran halten. Wer den türkischen Architekt dieser Gesetze zu diesem Thema im Fernsehen erlebt hat, der kann erahnen, wie weit die türkischen Gerichte von einer zeitnahen Umsetzung entfernt sind. Das ist hochpolitisch! |
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