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Heidemarie
Anmeldedatum: 26.10.2007 Beiträge: 15 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Sa 10 Nov, 2007 22:32 Titel: Wer ist über den neuesten Stand informiert? |
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| Ich habe heute gelesen, daß das Mädchen Marco sehr stark belastet und meinte, daß sie vergewaltigt wurde. |
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Google
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Sofi
Anmeldedatum: 17.08.2007 Beiträge: 964
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Verfasst am: Sa 10 Nov, 2007 22:47 Titel: |
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hallo heidemarie, lies mal die ganzen posts von heute unter PRESSE, dann bist du schon ganz gut im bilde, was es mit der "belastung" auf sich hat.
lg sofi |
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MarionM
Anmeldedatum: 28.09.2007 Beiträge: 412
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Verfasst am: So 18 Nov, 2007 09:52 Titel: |
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Wurde nun eigentlich der Antrag beim EMGR gestellt oder nicht?
Es gibt da widersprüchliche Aussagen. |
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FC-Fan
Anmeldedatum: 19.08.2007 Beiträge: 147 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: So 18 Nov, 2007 10:26 Titel: |
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Laut RTL-Bericht gestern (18:45) haben Marco's Anwälte den EGMR (europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) bereits eingeschaltet. _________________ Marco, you'll never walk alone |
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Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
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Verfasst am: So 18 Nov, 2007 10:58 Titel: |
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@FC-Fan
Bisher gibt es keine Quelle, dass der Antrag an den EGMR raus ist. Nicht mal auf rtlaktuell.de steht was davon. Nicht vergessen-RTL ist Privatsender. Das heisst auch Stimmungsmache und schlechte Recherche!
LG Roland _________________ Lasst bitte Marco ein ruhiges normales Leben führen |
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thomas1966
Anmeldedatum: 10.08.2007 Beiträge: 696 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: So 18 Nov, 2007 11:14 Titel: |
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Also meines Wissens soll der EGMR erst nach dem Termin am 20.10. eingeschaltet werden. Vielleicht wollen Marcos Anwälte dem Gericht in Antalya noch eine letzte Chance geben, um das Verfahren auf normalen Weg zu beenden. _________________ „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ |
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Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
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Verfasst am: So 18 Nov, 2007 11:52 Titel: |
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@thomas1966
Wir sollten zwar nicht zu sehr spekulieren, aber ich kann mir vorstellen, dass das Gericht aufgefordert wird, einen verbindlichen Zeitplan für den weiteren Verlauf des Verfahrens festzulegen, mitzuteilen, welche "Beweise" noch fehlen, bis wann diese vorzuliegen haben, welche Zeugen gehört werden sollen, wann diese vor Gericht zu erscheinen haben und unter welchen Voraussetzungen Haftverschonung gewährt wird. Wenn das Gericht da weiter stur bleibt gibt es genug gute Gründe für den Gang zum EGMR.
LG Roland |
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Emilie Erdbeer
Anmeldedatum: 26.10.2007 Beiträge: 491 Wohnort: Hamburg (Harburg) 21079
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Verfasst am: So 18 Nov, 2007 14:33 Titel: |
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also ich befürchte ja das der türkische Richter " den Fall" doch noch wegen befangenheit abgibt und sich denn der "neue Richter " natürlich erstmal in den Fall "einarbeiten" muss, was dann natürlich wieder zur Folge hat, das der Termin am 20 Nov. mal wieder vertagt wird.
Und das alles mit voller berechnung nur um Marco noch länger fest zu halten .
LG Bine _________________
Leben ist das was einem zustößt, während man auf die Erfüllung seiner Träume wartet ! |
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iris6000
Anmeldedatum: 14.11.2007 Beiträge: 127 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: So 18 Nov, 2007 18:44 Titel: |
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In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch die Meinung der SPD-Bundestagsabgeordneten Griefahn interessant:
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_griefahn-650-5584--f77106.html#frage77106
Wenig Mut macht, dass die U-Haft in der Türkei letztendlich maximal 3 Jahre (!!!) dauern könnte. Auszüge aus der Antwort:
Mit nunmehr sechs Monaten ist die Dauer der Untersuchungshaft von Marco W. im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Beweislage bereits sehr lang. Das türkische Gesetz sieht eine maximale Dauer der Untersuchungshaft von einem Jahr vor, die einmalig um sechs Monate verlängert werden kann. Für schwere Straftaten, und dazu zählt leider auch die, die Marko W. vorgeworfen wird, beträgt die Höchstdauer zwei Jahre. Diese ist wiederum auf maximal drei Jahre verlängerbar. Ich hoffe, dass es im Fall Marko W. nicht zum Höchstmaß der Untersuchungshaft kommen wird, denn die derzeitigen Haftbedingungen sind in keinerlei Weise hinnehmbar.
Wesentlichen Anteil an dem Dilemma von Marko W. haben sicherlich auch das 13jährige Mädchen Charlotte und ihre Mutter. Der Hauptverhandlung in Antalya hat sie sich nicht gestellt. Ohne ihr Erscheinen vor Gericht wird es schwer, ein ordentliches Urteil zu fällen. Auf das Gutachten und die Aussage des Mädchens wartet sowohl Marko W. als auch das türkische Gericht bis heute vergeblich. In England gibt es eine protokollierte Aussage des Mädchens. Allerdings reicht dies als Beweismittel in einem Strafprozess nach türkischem Recht nicht aus. Die Aussage des Mädchens am 20. November 2007 wird somit ausschlaggebend für den weiteren Prozessverlauf sein. |
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