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Was passiert wenn Marco verurteilt wird?

 
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w__u



Anmeldedatum: 09.11.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Fr 09 Nov, 2007 00:22    Titel: Was passiert wenn Marco verurteilt wird?

Hallo

Also ich habe mich gerade eben angemeldet und das eigentlich nur wegen einer Frage. Der Fall Marco wird nicht nur hier diskutiert, sondern auch anderswo und dort tauchte die Frage eben auf.

Es geht um die URL "Freiheit-für-Marco.de" und die Frage ob nicht eigentlich "Gerechtigkeit-für-Marco" oder "Schneller-Prozess-für-Marco" die korrektere URL ist bzw. sein sollte.

In dem Zusammenhang hat hier jemand nachgeforscht und mir erklärt, dass die Absicht der Leute hier darin besteht, dass

Zitat:
Die Absicht der Seite bzw. seiner Unterstützer ist der Wunsch auf eine faire Gerichtsverhandlung im Fall Marco W. und eine menschliche Behandlung des Jungen bis zum Ende der Verhandlung.


Meine Frage wäre hier: Stimmt das? Genügt euch der Prozess?

Es gibt für mich nur wenig verlässliche Quellen im Internet und ich war nicht dabei. Englische Interviews werden ins türkische übersetzt und dann ins Deutsche und bei jedem Spiel "Stille Post" wissen wir, was bei sowas rauskommt.

Eine in meinen Augen verläßliche Quelle ist http://www.tuerkei-recht.de/Der_Fall_Marco_W.pdf. Und wenn ich dieses Dokument richtig lese, dann folgt für mich daraus, dass Marco in jedem Fall eine Gefängnisstrafe zu erwarten hat, dass nur eben nicht klar ist wie hoch die Strafe ist.

Daher meine Frage: Was wäre eigentlich, wenn die Türkei den Prozess gegen Marco teilt? - Sie müsste ihn aufteilen in den Vorwurf, der Marco bereits jetzt und ohne Zeugenaussage aus England nachgewiesen werden kann und den Teil, der noch zu klären ist. Was wäre, wenn dann Marco auf Grund dieses geteilten Prozesses zu zwei Jahren verurteilt werden würde, mit der Aussicht auf mehr?

Ein junger Mann aus Gera zum Beispiel - 19 Jahre alt - hatte ein Verhältnis mit einer 13 jährigen, ohne dass ein Vergewaltigungsvorwurf gemacht wurde und der ist in Deutschland zu 26 Monaten verurteilt worden http://www.welt.de/vermischtes/article1310490/19-Jaehriger_wegen_Missbrauchs_verurteilt_.html

Und das türkische Recht und das deutsche Recht sind sich in diesem Punkt sehr ähnlich. Nach dem PDF-Dokument hat man das türkische Gesetz gerade 2005 in Vorbereitung auf Europa überarbeitet.

Also worum geht es. Geht es um Gerechtigkeit oder geht es um Freiheit. Das ist meine Frage.

Sorry für mein Eindringen aber ich denke, dass der Punkt wichtig ist.

Herzliche Grüße
w.
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Nathan



Anmeldedatum: 12.10.2007
Beiträge: 249
Wohnort: Karben

BeitragVerfasst am: Sa 10 Nov, 2007 10:49    Titel:

Die Fälle ähneln sich nur bedingt. Im Fall von Marco gab es keinen Geschlechtverkehr und auch keine Gewaltanwendung und das ist entscheidend. Außerdem kann er glaubhaft machen, dass er das wahre Alter des Mädchens nicht kannte und auch nicht ahnen konnte. Ein Freispruch ist daher sehr wohl möglich und neben der Entlassung aus der Untersuchungshaft auch das eigentliche Ziel.

Nathan
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MarionM



Anmeldedatum: 28.09.2007
Beiträge: 412

BeitragVerfasst am: Sa 10 Nov, 2007 12:00    Titel: Re: Was passiert wenn Marco verurteilt wird?

w__u hat Folgendes geschrieben:
Eine in meinen Augen verläßliche Quelle ist http://www.tuerkei-recht.de/Der_Fall_Marco_W.pdf. Und wenn ich dieses Dokument richtig lese, dann folgt für mich daraus, dass Marco in jedem Fall eine Gefängnisstrafe zu erwarten hat, dass nur eben nicht klar ist wie hoch die Strafe ist.

Prof. Rumpf ist nicht objektiv. Das zeigen schon sein Ausführungen zum Thema U-Haft. Er unterstellt Marco nach wie vor Fluchtgefahr, allein wegen seiner Minderjährigkeit und obwohl das Gericht bei den letzten beiden Haftprüfungsterminen von dieser Begründung abgesehen hat. Bei seiner Begründung "Eine vorzeitige Entlassung aus der U-Haft könnte nicht nur ein Zeichen dafür sein, dass das Gericht bereits konkrete Vorstellungen dazu hat, dass die Bestrafung milde ausfallen könnte. Es geriete in die Zwickmühle, entweder das Urteil am Ende an die Dauer der U-Haft anpassen zu müssen oder aber sich an Strafvereitelung zu beteiligen." stehen mir einfach nur die Haare zu Berge. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung, auch in der Türkei und auch der Satz "im Zweifel für den Angeklagten". Wenn weder die türkische Justiz noch der Nebenklägervertreter in der Lage ist in einem angemessenen Zeitraum (der ist meiner Meinung nach überschritten) Beweise für die Anschuldigung beizubringen, dann ist der Beschuldigte aus der U-Haft zu entlassen.

So steht es übrigens auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 5, Abs. 3), die auch von der Türkei ratizifizert wurde: " Jede Person, die nach Absatz 1 Buchstabe c von Festnahme oder Freiheitsentzug betroffen ist, muss unverzüglich einem Richter oder einer anderen gesetzlich zur Wahrnehmung richterlicher Aufgaben ermächtigten Person vorgeführt werden; sie hat Anspruch auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung während des Verfahrens. Die Entlassung kann von der Leistung einer Sicherheit für das Erscheinen vor Gericht abhängig gemacht werden."

w__u hat Folgendes geschrieben:
Daher meine Frage: Was wäre eigentlich, wenn die Türkei den Prozess gegen Marco teilt? - Sie müsste ihn aufteilen in den Vorwurf, der Marco bereits jetzt und ohne Zeugenaussage aus England nachgewiesen werden kann und den Teil, der noch zu klären ist. Was wäre, wenn dann Marco auf Grund dieses geteilten Prozesses zu zwei Jahren verurteilt werden würde, mit der Aussicht auf mehr?

Das ist meiner Meinung nach rechtlich nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft muß sich entscheiden, wessen Straftat sie Marco anklagen will: entweder Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung.

w__u hat Folgendes geschrieben:
Und das türkische Recht und das deutsche Recht sind sich in diesem Punkt sehr ähnlich. Nach dem PDF-Dokument hat man das türkische Gesetz gerade 2005 in Vorbereitung auf Europa überarbeitet.

Diese Neufassung des Strafgesetzbuches kennt aber auch die Möglichkeit der Entlassung aus der U-Haft in einen s.g. polizeilich überwachten Hausarrest. Vielleicht hat Prof. Öztürk mit seiner Vermutung Recht, diese Neuregelungen sind noch nicht überall in der Türkei bei Gericht angekommen?

w__u hat Folgendes geschrieben:
Also worum geht es. Geht es um Gerechtigkeit oder geht es um Freiheit. Das ist meine Frage.

Das Eine schließt doch das Andere nicht aus. Es geht um beides. Wenn Marco Gerechtigkeit widerfahren würde, dann würde er auch freikommen.


Zuletzt bearbeitet von MarionM am So 11 Nov, 2007 08:03, insgesamt einmal bearbeitet
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shiva



Anmeldedatum: 29.10.2007
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: Sa 10 Nov, 2007 12:42    Titel:

Es geht um Gerechtigkeit und Freiheit für Marco. Wenn der Richter gerecht urteilt ist Marco frei.
Doch was ist mit der Aussage von C, die sie in England gemacht hat? Sie wird nicht die Wahrheit gesagt haben. Was ist wenn der Richter sich davon beinflussen lässt? Gerechtigkeit ist, wenn die entlastenden Aussagen für Marco zählen. Wenn Zeugen vor Gericht aussagen dürfen um Marco zu entlasten. Wenn Marcos Rechtsanwälte C und Mutter vernehmen können. Am Anfang hieß es immer: Müssen die Aussage des Arztes abwarten. Der Arzt und ein Zeuge haben ausgesagt und entlasten Marco. Und was war? Das ist ja gerade so, als wenn die Justiz entlastende Aussagen für Marco nicht hören will.
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Claudi



Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 1038
Wohnort: Uelzen LK

BeitragVerfasst am: Sa 10 Nov, 2007 12:46    Titel:

Bei allem Respekt vor der beruflichen Laufbahn von Prof. Christian Rumpf ( http://www.diempartner.com/diemPartner/Deutsch/UeberUns/Kanzleiprofil.php?we_objectID=295&pid=660 ) darf es schon kritisch hinterfragt werden, ob und inwieweit ein Anwalt mit Fachgebiet Wirtschaftsrecht und entsprechendem Lehrauftrag u.a. an der Yeditepe-Universität in Istanbul wirklich kompetent und vor allem neutral ist ? (Rumpf ist kein Strafrechtsanwalt und stützt diesen Teil seiner Vorlesung zum Wirtschaftsrecht der Türkei auf die Lehrbücher von Dr. Silvia Tellenbach).
Meiner Meinung nach kollidieren da gewissen Interessen zwischen der objektiven Betrachtung des Falles und seiner anwaltlichen Tätigkeit, u.a. auch in der Türkei. Immerhin ist er in seiner Kanzlei Spezialist für Wirtschaftsrecht der Türkei.

Man sollte sich daher schon fragen, warum ein Wirtschaftsrechtler wie Prof. Rumpf unaufgefordert und ohne wirklichen Druck seit Anfang der öffentlichen Berichterstattung eine Seite im Internet betreibt, in der er diesen Fall nach eigenen (!) Angaben "objektiv" einschätzt ? Eine Seite, die seit Beginn mehrfach abgeändert und z.T. in entscheidenden Punkten relativiert wurde ? Welche Motivation steckt dahinter ?

Man darf sich die Frage stellen, ob bei einer wirklich kritischen Betrachtung der Prozeßlage nicht die Eigeninteressen der Kanzlei leiden würden, deren anwaltliche Tätigkeitsgebiete in der Türkei folgende Dinge umfassen :
Zitat:
* Gründung von Kapitalgesellschaften und Niederlassungen in der Türkei
* Forderungsbeitreibung in der Türkei
* Vertragsgestaltung, insbesondere grenzüberschreitende Mergers & Acquisitions, Joint Ventures, Ausschreibungen
* Beratung zur grenzüberschreitenden Vermögensnachfolge
* Mitwirkung in kanzleiinternen Teams bei der Lösung international-privatrechtlicher Sonderfragen
* Schiedsrichtertätigkeit, insbesondere in internationalen Verfahren
* Investitionsprojekte türkischer Unternehmen in Europa
Ihre Ansprechpartner: RA Prof. Dr. Rumpf, RAin Dr. Bemberg
Quelle: http://www.diempartner.com/diemPartner/Deutsch/Taetigkeitsfelder/deutschtuerk_Rechtsverkehr/deutschtuerk_Rechtsverkehr.php


Da Prof. Rumpf für mich persönlich daher nicht wirklich neutral ist (die Auswirkungen von regierungs- oder justizkritischen Äußerungen sind hinlänglich bekannt) , es gar nicht sein kann, ist er leider für mich auch kein wirklich kompetenter, weil nicht unparteiischer bzw. nicht unbeeinflußter Kommentator.

Wie gesagt: das sind meine persönlichen Eindrücke. Sie müssen nicht stimmen, machen mich aber sehr vorsichtig in Hinsicht auf seine Aussagen zu diesem Prozeß.


LG,
Claudi
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w__u



Anmeldedatum: 09.11.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: So 11 Nov, 2007 14:05    Titel: Re: Was passiert wenn Marco verurteilt wird?

MarionM hat Folgendes geschrieben:
Wenn weder die türkische Justiz noch der Nebenklägervertreter in der Lage ist in einem angemessenen Zeitraum (der ist meiner Meinung nach überschritten) Beweise für die Anschuldigung beizubringen, dann ist der Beschuldigte aus der U-Haft zu entlassen.


Hallo Marion

Also in Deutschland kommen da schon mal so 2,5 Jahre vor.

http://www.123recht.de/H%C3%A4ftling-klagt-erfolgreich-gegen-Untersuchungshaft__a12152.html

Herzliche Grüße
w.
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Claudi



Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 1038
Wohnort: Uelzen LK

BeitragVerfasst am: So 11 Nov, 2007 15:13    Titel:

Na, ich denke, es dürfte weitaus schwerer sein, die Unterlagen für einen grenzüberschreitenden Menschenhandel und Prostitution im Rotlichmilieu zusammen zu bekommen, als die Aussage einer 13jährigen Britin, deren Aufenthaltsort bekannt ist, oder ?

Nicht, dass ich es richtig finde, wenn die U-Haft so lange dauert. Nicht falsch verstehen. Dass es Fälle mit weitaus längeren Untersuchungshaft-Zeiten als 6 Monaten auch in Deutschland gibt, ist kein Geheimnis. Das wird vom BVG auch immer wieder heftig kritisiert mit entsprechenden Folgen für alle Beteiligten.

Aber in diesem Fall hinkt der Vergleich extrem gewaltig.

Zumal der Angeklagte in dem Fall bei 123-Recht kein Jugendlicher,sondern ein erwachsener, einschlägig vorbestrafter Mann ist.
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