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Verletzung der Aufsichtspflicht
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MarionM



Anmeldedatum: 28.09.2007
Beiträge: 412

BeitragVerfasst am: Fr 26 Okt, 2007 10:59    Titel:

Auf der Suche nach rechtlichem Input bin ich in einem Jura-Forum auf folgendes posting gestossen:

Zitat:
Marco (17) nach Petting im Knast

Was ist wenn ein Staatsanwalt von einer Falschen Verdächtigung erfährt?
Ist das ein Offizialdelikt?
Gerade dann wenn durch die falsche Verdächtigung die Person im Ausland festgehalten wird. Und Türkischer Knast ist ja schon ein geflügeltes Wort was einen üblen Knast bezeichnet.

Ist die Staatsanwaltschaft da nicht verpflichtet gegen die Englischen Eltern bzw. speziell die Mutter zu ermitteln?
Und mithilfe der Europäischen Haftbefehles können sie Sie auch wie eine Pizza kommen lassen.
Oder wird der nur gegen EU-Ausländer eingesetzt die in ihrem Land Meinungsdelikte begehen die dort nicht stafbar sind (aber in D)?

Könnten Unbeteiligte rechtlich irgendwie Einfluss darauf nehmen?
Wenn SAs so etwas ignorieren (weil sie feige sind was diplomatisch heikles angeht) in der Hoffnung dass es keiner merkt, reicht dann nicht eine gezielte Anzeige von Irgendwem, um die Sache ins rollen zu bringen?

Mich wundert sehr, dass die Eltern nichts in der Richtung unternehmen.
Sind die einfach nur unwissend, oder haben die keinen Anwalt der die Möglichkeit nicht nannte.
Denn die Eltern könnten in jedem Fall Anzeige erstatten, ob Offizialdelikt oder nicht.


Quelle: http://www.123recht.net/Marco-(17)-nach-Petting-im-Knast__f90802.html
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DoroW



Anmeldedatum: 29.08.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: Fr 26 Okt, 2007 18:34    Titel:

http://onnachrichten.t-online.de/c/13/15/46/32/13154632.html

"Schrecken ein Ende bereiten"
Ausdrücklich weisen die Anwälte von Marco darauf hin, dass die Mutter des Mädchens zunächst wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht in der Türkei selber als Beschuldigte behandelt worden sei. Sie meinen, dies könne auch erklären, warum die britische Familie so vehement auf einer Schuld Marcos bestehe. Marcos Anwälte forderten die britischen Eltern am Freitag auf, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen, "um diesem Schrecken ein Ende zu bereiten".

DoroW
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Phädra



Anmeldedatum: 14.09.2007
Beiträge: 401
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: Fr 26 Okt, 2007 18:50    Titel:

Das ist interessant, das höre ich das erste Mal. Und warum wurde die Sache mit der verletzten Aufsichtspflicht dann nicht weiterverfolgt?
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Timna007



Anmeldedatum: 30.09.2007
Beiträge: 357
Wohnort: 5120 Trimmelkam - Oberösterreich

BeitragVerfasst am: Fr 26 Okt, 2007 22:28    Titel:

Ich hoffe das die Anwälte von Marco auch die öffentlichen Auftritte von Charlotte, z.B. den am 2.6. bei dem Musikcontest mit den dazugehörigen Fotos dokumentieren.
Den die beweisen wohl eindeutig das da keine psychische wie auch immer gearteten Schäden da sind.
Den ein mißbrauchtes Mädchen, mit psychischen Schäden schaft es wohl kaum vor hunderten Leuten lächelnd aufzutretten.
_________________
Liebe Grüße Ute

Für Wunder muss man beten, für Veränderungen muss man arbeiten! (Th. von Aquin)
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Henning



Anmeldedatum: 23.10.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Do 01 Nov, 2007 19:06    Titel:

Die Mama von Charlotte hatte (und hat noch) ein handfestes Problem. Der Artikel 233 des türkischen Strafgesetzbuches, welches Fürsorgepflichtverletzungen der Eltern unter Strafe stellt, lautet (auf englisch):

Breach of obligations conferred upon by family law

ARTICLE 233-(1) Any person who fails to fulfill the obligations conferred upon by the family law, which stipulate care, education or support of family members, is punished with imprisonment up to one year upon compliant.

(2) Any person who abandons his pregnant wife, or another woman whom he knows that she is waiting child from him, is sentenced to imprisonment from three months to one year.

(3) Mother of father who is determined to be risking the health, good morals and safety of their children due to addiction to alcohol or drugs, or by bringing dishonor on their children, is sentenced with imprisonment from three years up to one year.

Quelle:
http://www.legislationline.org/legislation.php?tid=1&lid=7480
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Emilie Erdbeer



Anmeldedatum: 26.10.2007
Beiträge: 491
Wohnort: Hamburg (Harburg) 21079

BeitragVerfasst am: Do 01 Nov, 2007 23:32    Titel:

Was meint ihr warum Charlotte und ihr Mutter in England bleiben ?
Garantiert nicht weil sie psychisch so geschädigt sind. Nein es ist einzig und allein die feigheit der Mutter weil die auf Deutsch´gesagt einfach keinen Bock hat in der Türkei in den Knast zu wandern.
Marcos Anwalt will sich wenn ich das alles so richtig verstanden habe nicht mit der schriftlichen Aussage aus England zufrieden geben sondern will die beiden "netten Damen " höchst persönlich bei einer Verhandlung sehen und dann wenn sie in der Türkei sind ( denke ich ) Peng schnappt die Falle zu ! Ich denkr mal Marco's Anwalt weiss ganz genau was er tut und er wird das mit der Anzeige gegen Charlottes Mutter wohl schon mit Marcos Eltern beredet wenn nicht sogar schon vorbereitet haben.
LG Bine
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ha-vi



Anmeldedatum: 27.10.2007
Beiträge: 17
Wohnort: Hagen

BeitragVerfasst am: Fr 02 Nov, 2007 00:04    Titel: C.'s Mutter und türkische Justiz

Anmerkungen

So katholisch wie sie sich in der Öffentlichkeit gibt und dann als "strenggläubige Katholikin" eine Scheidung, Sorgerechtsstreit....
Was sagt denn "Benedikt" zu Scheidungen bei Katholiken??? Smile
Langsam glaube ich ernsthaft, dass zu viel "Weihrauch" auch schädlich ist Wink

Ich hoffe nur diese Justizposse hat mal ein Ende.

Ein Rechtsstaat ist die Türkei durchaus...
Da ich aus Rumänien komme, und meine Landsleute europaweit noch mehr Ablehnung erfahren (Bettelbanden, etc.) hab ich mich in letzter Zeit intensiv mit rumänischer Presse beschäftigt.
Und siehe da: bei Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag) funktioniert die türkische Justiz fix: sprich die Täter werden binnen 3 Monate nach Rumänien ausgeliefert, unabhängig davon ob die Tat in Rumänien oder in der Türkei erfolgte. Das sagt mir zumindest dass die türkische Justiz Fälle von schwerer Kriminalität auch gerne abgibt... mit anderen Worten: die straffällig gewordenen Rumänen werden in Rumänien abgeurteilt...
Warum dann auf einmal im Falle von Marco soviel Zirkus gemacht wird...

Gruß
Ha- Vi
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suppe



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Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: Fr 02 Nov, 2007 00:56    Titel: Mutter von Ch.

Frage:
kann es sein, dass Ch. Mutter im Sorgerechtsstreit überlegt, Marco so lange im Knast zu halten, bis ihre Tochter 14 Jahre alt geworden ist, damit sie einer Strafe wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht in England entgeht?

Susanne
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miri86



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Beiträge: 350
Wohnort: sprakensehl

BeitragVerfasst am: Fr 02 Nov, 2007 11:58    Titel:

mmh ich weiß nicht meint ihr nicht das dann nach der sache von wegen alter zur tat zeit und nicht heutigem alter ausgehandelt wird?
_________________
marco ich glaube an dich
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Henning



Anmeldedatum: 23.10.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Fr 02 Nov, 2007 13:01    Titel:

Emilie Erdbeer hat Folgendes geschrieben:
Was meint ihr warum Charlotte und ihr Mutter in England bleiben ?
Garantiert nicht weil sie psychisch so geschädigt sind. Nein es ist einzig und allein die feigheit der Mutter weil die auf Deutsch´gesagt einfach keinen Bock hat in der Türkei in den Knast zu wandern.
Marcos Anwalt will sich wenn ich das alles so richtig verstanden habe nicht mit der schriftlichen Aussage aus England zufrieden geben sondern will die beiden "netten Damen " höchst persönlich bei einer Verhandlung sehen und dann wenn sie in der Türkei sind ( denke ich ) Peng schnappt die Falle zu ! Ich denkr mal Marco's Anwalt weiss ganz genau was er tut und er wird das mit der Anzeige gegen Charlottes Mutter wohl schon mit Marcos Eltern beredet wenn nicht sogar schon vorbereitet haben.
LG Bine


Es gibt drei Dinge, die zu beachten sind:

1. So wie ich das verstanden habe, ist generell die Ladung von minderjährigen Zeugen vor dem Hintergrund der EU-Kinderrechtskonvention problematisch.

2. Da Charlotte nach türkischem Recht strafmündig ist (ab 12), dürfte sie ein Aussageverweigerungsrecht haben, wenn Sie sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage der Gefahr ihrer Straftverfolgung (d.h. einer anläßlich ihrer ersten Vernehmung erfolgten falschen Verdächtigung) aussetzen würde. Trotzdem müßte der geladene Zeuge erscheinen, um seine Aussageverweigerung zu Protokoll abzugeben.

3. Die Gefahr einer Verhaftung der gerichtlich geladenen Zeugen im Gerichtssaal (Peng - dann klappt die Falle zu) ist wirklich ein Problem. Unter diesen Umständen würde sich niemand z einer Zeugenaussage bereit erklären. Wenn das Gericht seiner Monopolstellung in Sachen Aufklärung und Wahrheitsfindung genüge tun wollte, würde dazu auch eine Sicherung der strafprozessualen Zeugenrechte gehören, und es müßte deshalb Charlotte und ihrer Mutter freies Geleit für die Abgabe ihrer Aussage zusichern.
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