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Verfahren in Deutschland eingestellt!

 
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Frank
Moderator


Anmeldedatum: 10.08.2007
Beiträge: 858
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: So 03 Mai, 2009 15:06    Titel: Verfahren in Deutschland eingestellt!

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat laut BILD-Zeitung das Verfahren gegen Marco Weiss wegen des angeblichen Mißbrauchs eines englischen Mädchens in der Türkei jetzt seitens der deutschen Justiz eingestellt!

Frank Very Happy
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Frank
Moderator


Anmeldedatum: 10.08.2007
Beiträge: 858
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: Mo 04 Mai, 2009 15:45    Titel:

Anbei die offizellen Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Lüneburg und der Familie Weiss-Jahns

Pressemitteilung Nr. 2/09 vom 04.05.2009 der Staatsanwaltschaft Lüneburg


Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat das gegen Marco W. geführte Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes mangels hinreichenden Beweises eingestellt.

Dem zur Tatzeit jugendlichen Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 11.04.2007 in einem Hotel in der Türkei ein britisches Kind, die damals 13-jährige Charlotte, zur Duldung sexueller Handlungen genötigt und zumindest versucht zu haben, mit ihr gewaltsam gegen ihren Willen oder während ihres Schlafs geschlechtlich zu verkehren.

Dieser Verdacht hat sich nach dem Ergebnis der jetzt abgeschlossenen Ermittlungen bei der für den Wohnsitz des Beschuldigten (Uelzen) zuständigen Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.

Der Beschuldigte hatte den Vorwurf stets bestritten und sich dahin eingelassen, es sei zu einer von gegenseitiger Zuneigung getragenen Annäherung gekommen; der Vollzug des Geschlechtsverkehrs sei einvernehmlich beabsichtigt gewesen. Dabei habe er das Mädchen für älter gehalten. Es hätte ihm gegenüber angegeben, 15 Jahre alt zu sein. Dieser Einlassung stehen zwar die Angaben des Mädchens entgegen. Sie allein reichen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Lüneburg aber für einen Tatnachweis nicht aus.

Weitere belastende Beweismittel sind nicht vorhanden. Insbesondere haben Zeugen, die sich auf dem Balkon des Zimmers aufgehalten hatten, keinen sexuellen Übergriff bemerkt. Auch bei einer frauenärztlichen Untersuchung kurze Zeit nach dem Vorfall haben sich keine Spuren für eine Gewaltanwendung oder für einen bei einer schweren Sexualstraftat nahe liegenden psychischen Ausnahmezustand ergeben. Hinzu kommt, dass die Angaben des Mädchens zum Tatgeschehen selbst nicht völlig konstant gewesen sind. In Bezug auf die Einschätzung des Beschuldigten zum Alter des Mädchens ist schließlich berücksichtigt worden, dass Zeugen sie aufgrund ihres Erscheinungsbildes durchaus 3 bis 4 Jahre älter geschätzt haben.

Die in Deutschland geführten Ermittlungen mussten beendet werden, nachdem der Staatsan-waltschaft Lüneburg im Wege der Rechtshilfe sämtliche für das Verfahren relevanten Unter-lagen vorlagen und auch eine wesentliche Änderung der Prozesssituation in der Türkei nicht (mehr) zu erwarten stand.

Pressemitteilung der Familie von Marco W. zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg


Die Nachricht über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Marco hat uns mit tiefster Zufriedenheit erfüllt. Zeigt sie doch, dass sich nach eingehender Prüfung der Aktenlage durch die Staatsanwaltschaft nach deutschem Recht keine Anhalts-punkte für den begründeten Anfangsverdacht einer verfolgungswürdigen Straftat ergeben haben.
Wir haben diese Beurteilung des Sachverhalts und der nach unserer Meinung völlig haltlosen Vorwürfe gegen Marco durch eine deutsche Behörde grundsätzlich erhofft, da uns im Gegensatz zu allen marktschreierischen Stimmen, die sich berufen fühlten, voreilig juristische Beurteilungen und Wertungen in die Öffentlichkeit meinten hinausposaunen zu müssen, der genaue Inhalt der Prozessakte stets bekannt gewesen ist. Die Einstellung bestätigt unsere Überzeugung, dass sich eine Behörde wie die Staatsanwaltschaft Lüneburg bei der Beurteilung des Falles allein den objek-tiven rechtlichen Maßstäben – und nur diesen- verpflichtet fühlt.
Wir sind froh, in gefestigten, rechtsstaatlichen Strukturen leben zu dürfen, in denen die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden selbstverständliches Gemeingut ist. Wie viel mehr Unsicherheit und Angst müssen doch Menschen erdulden, die einer der
geschichtlichen Entwicklung ihres Landes geschuldeten Übergangsphase staatlicher
Entwicklung ausgeliefert sind, die nicht in jedem Fall Gewähr dafür bieten kann, dass aus dem Wunsch nach Rechtsstaatlichkeit auch greifbare Realität wird.

Für die anstehende Entscheidung in Antalya wünschen wir uns, dass das Gericht die Größe und den Mut aufbringt, sein Urteil allein an den objektiven Kriterien eines rechtsstaatlichen Verfahrens auszurichten, ohne öffentlichem oder innenpolitischem Druck - sowie der Versuchung das eigene Gesicht wahren zu wollen- nachzugeben meinen zu müssen. Marco hat nunmehr einen Anspruch darauf als unbescholtener junger Mann sein Leben in Deutschland führen zu dürfen.
Sein Ruf, seine Ehre ist nach deutschen Wertmassstäben für uns rehabilitiert.
Wir fühlen uns in unserem Kampf um Gerechtigkeit bestätigt.

Familie Weiss - Jahns

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muesia



Anmeldedatum: 10.08.2007
Beiträge: 690
Wohnort: Uelzen

BeitragVerfasst am: Di 05 Mai, 2009 15:02    Titel: AZ v.05.05.09

http://www.az-online.de/uelzensolobig/00_20090505151100_Hoffen_auf_Freispruch_in_Antalya.html

LG muesia
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