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Unterlassene Aufsichtspflicht der Mutter von Charlotte
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Ha-Pe



Anmeldedatum: 28.11.2007
Beiträge: 10
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Di 11 Dez, 2007 17:31    Titel: Das ist doch keine unterlassene Aufsichtspflicht!

Irgendwo wurde es hier ja schon angedeutet: Mit unterlassener Aufsichtspflicht hat das wohl nichts zu tun, denn dann müsste Charlotte auf- oder straffällig geworden sein, was eigentlich nicht der Fall war. Dass Eltern im Urlaub ihrem jugendlichen Nachwuchs erlauben auch mal in die Hotel-Disco zu gehen ist Normalität und zeugt auf den ersten Blick eher von Verantwortung und Vertrauen den Kindern gegenüber - zumindest, wenn dies maßvoll geschieht. Insofern passiert das täglich zigtausendfach – insbesondere in Urlaubsanlagen. Das Jugendschutzgesetz, das ein Mindestalter von 16 Jahren sieht, kennt auch genügend sinnvolle Ausnahmen, auch wenn die Standard-Disco nicht dazu zählt. Da hätte sich auch Charlottes Mutter keine Sorge wegen einer Verfolgung durch die Justiz machen müssen, höchstens der Betreiber der Disco, der war aber durch das Armbanderkennungszeichen aus dem Schneider.

In unserer Jugend nannte man das Petting, es geschah quasi dauernd und wenn alle, bei denen mindestens ein Teil jünger als 14 Jahre war, erwischt und verurteilt geworden wären, läge die Vorbestraftenquote annähernd bei 100% der Bevölkerung. Vermutlich auch im England, wo ich in langjährig beruflicher Verweildauer sexuelle Offenheit empfunden habe.
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Laines



Anmeldedatum: 12.12.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Konstanz

BeitragVerfasst am: Mi 12 Dez, 2007 03:39    Titel:

Hallo erstmal zusammen,

meine berufliche Meinung zur Aufsichtspflicht ist das die Mutter allen drei Mädchen auch im Urlaub nicht die Möglichkeit geben darf, dass sich die Kinder in einer nächtlichen Disco aufhalten dürfen. Die Mutter hat dafür zu sorgen das sie spätesten um 21 Uhr auf ihrem Zimmer sind.Da ihr noch eine Freundin anvertraut worden ist hat sie demensprechend auch die aufsichtspflicht eines schutzbevollenden nicht eingehalten. Welches in dem fall strafrechtlich verfolgt werden würde. allerdings Kann sie nicht 24 std. aufsicht führen.( Aufsichstpflicht im zumutbaren Rahmen) Das würde aber gleichzeitg heissen das die mädchen nachdem die Mutter schlafen gegangen ist heimlich das Zimmer verlassen haben müssen.

Ich habe auch in einem Beitrag hier gelesen das es zur Alterskontrolle irgendwelche bändchen gegeben haben muss( Damit der betreiber sehen kann wie alt die personen sind) was sich die 13 j. wohl unter falschen angaben beschafft haben muss, da sie sonst nicht in der disco verbleiben konnte.nun kann sie sich damit mit 13 nicht strafbar machen, aber für M. und jeden anderen wäre es in dem moment nicht möglich zu wissen das sie erst 13 ist.

Nun weiss ich nicht wie die Jugendschutzgesetze in England oder der Türkei sind. diese können oder weichen halt von unseren ab.

Der Text ist ausdrücklich ohne irgendwelche Namen verfasst somit ist gewährleistet, kein Person persönlich anzugreifen.


ich hoffe das diese Webseite am 14.12.2007 schliessen kann, da Marco an dem Tage entlassen wird.
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trommel45



Anmeldedatum: 14.12.2007
Beiträge: 1
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Fr 14 Dez, 2007 15:58    Titel: wir waren ja nicht babei

Hallo erstmal,
ich 45J und Vater von 2 Jungs (20+15J)verfolge natürlich auch diesen "Fall". Wir alle hoffen natürlich auf einen Freispruch,denn irgendwie stinkt die Sache ja schon zum Himmel. Auf T-Online habe ich grade gelesen das das Mädchen im Hotelzimmer wach geworden ist weil ihr "Unterleib" wohl weh tat!? NAJA, also neee, bei aller Liebe, keiner von uns war dabei sonst wuessten wir es ja alle ganz genau was wirklich passiert ist.
Wie ist Marco denn dann ins Zimmer gekommen, oder war das Mädchen da noch wach?, sie hätte doch sofort um HILFE gerufen!Oder sind beide zusammen aufs Zimmer,sie zieht sich aus und legt sich sofort zum Schlafen hin und sagt gute Nacht!??
NEE NEE , ich war ja auch mal jung, und glaube das das Mädchen schon mit Ihm Intim werden wollte und Ihr Alter auch bewusst verschwiegen hat.
Wenn ich so zurück denke als ich so 20J war, treffe eine nettes Mädel in einer Disco,würde ich auch nicht davon ausgehen das eine 13Jährige vor mir steht. Denn Kinder gehören mit 13 nicht in die Erw-Disco sondern zu den Eltern auf `s Zimmer, bzw. in die Aufsicht der Eltern!
Für mich ergibt das alles keine richtige Logig, das passt einfach alles nicht so wie es die "Engländer" jetzt wohl gern hätten damit ihre Tochter "gut" dasteht.
Ich glaube die Türkischen Richter wären gut beraten Marco zwar zu verurteilen aber mit einer direkten "Ausweisung" nach Deutschland damit alle ihr Gesicht bewaren können.
So, nun mal DAUMEN drücken!
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