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Partisan
Anmeldedatum: 13.08.2007 Beiträge: 4 Wohnort: Sydney
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Verfasst am: Mo 13 Aug, 2007 03:25 Titel: Uns fehlen noch einige Informationen |
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Kann uns jemand weiterhelfen:
Folgende Fragen stehen noch offen:
1. War die Discothek im Hotel oder 'Ausserhalb"
2. Gibt es in der Tuerkei ein 'mindestalter' fuer naechtliche Disco besuche?
3. Um welche Zeit hat Charlotte die Disco verlassen.
4. Hat Charlotte in der Disco Alcohol konsumiert.?
*edit by Forenwächter* |
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ilona
Anmeldedatum: 09.08.2007 Beiträge: 86 Wohnort: Wermelskirchen
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Verfasst am: Mo 13 Aug, 2007 09:21 Titel: |
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Hallo! Hier einige, wenige Infos: die Diskothek befindet sich im Hotel im
Kellergeschoss und nur die Hotelgäste haben zugang. Über das Mindestalter in der Türkei weiss ich leider nicht Bescheid, aber innerhalb der Anlage, ob Discothek oder Beach-Club, wird nicht gefragt, wie alt die
Kids sind. Die können auch bis in den Morgen durchtanzen. Die Hotelleitung ist der Meinung, dass die Eltern hierfür verantwortlich sind.
Ob Charlotte Alkohol getrunken hat - es gibt einige Zeugenaussagen, die belegen, dass Charlotte mit ihrer Schwester bis spät in die Nacht in der Disco war und auch Alkohol getrunken haben soll. |
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Mark
Anmeldedatum: 08.08.2007 Beiträge: 491
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Verfasst am: Mo 13 Aug, 2007 09:35 Titel: Uns fehlen noch einige Informationen |
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Hallo Partisan,
zur Frage: 2. Gibt es in der Tuerkei ein 'mindestalter' fuer naechtliche Disco besuche?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) hat folgendes geschrieben::
...
Ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt in Gaststätten, Restaurants gestattet?
Ab welchem Alter?
Hierzu gibt es keine Bestimmung oder keinen Artikel, der dies verbietet.
...
Ist Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen gestattet?
Ab welchem Alter?
Hierzu gibt es keine Bestimmung oder keinen Artikel, der dies verbietet.
...
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Quelle: Botschaft der Republik Türkei (3/2004)
Aus: Jugendschutz in Ferienländern > Türkei (PDF-Datei)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) hat folgendes geschrieben::
Ist Kindern und Jugendlichen der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
Ab welchem Alter?
Änderungsgesetz Nr. 4771 zu verschiedenen Gesetzen veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24841 vom 09.08.2002
Art. 12:
Vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmeregelungen ist die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren an öffentlichen Stätten der Vergnügung, des Spiels, des Alkoholausschanks und ähnlichen Stätten, deren Eröffnung einer Genehmigung bedürfen, verboten.
Der Zutritt zu Stätten mit Alkoholausschank wie Bars, Nachtlokalen, Casinos, Kneipen, Cafés und ähnlichen Spielstätten ist für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, selbst in Begleitung der Eltern und Erziehungsberechtigten polizeilich untersagt.
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Quelle: Botschaft der Republik Türkei (3/2004)
Aus: Jugendschutz in Ferienländern > Türkei (PDF-Datei)
Gruß Mark |
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Mark
Anmeldedatum: 08.08.2007 Beiträge: 491
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Verfasst am: Mo 13 Aug, 2007 09:43 Titel: Uns fehlen noch einige Informationen |
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Sorry, hoffe die Links funzen jetzt:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
Jugendschutz in Ferienländern > Türkei (PDF-Datei)
Gruß Mark |
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Mark
Anmeldedatum: 08.08.2007 Beiträge: 491
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Verfasst am: Mo 13 Aug, 2007 11:39 Titel: Uns fehlen noch einige Informationen |
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Im Zusammenhang zu den Fragen:
3. Um welche Zeit hat Charlotte die Disco verlassen und
4. Hat Charlotte in der Disco Alcohol konsumiert.?
suche ich verzweifelt noch mehr Informationen über die Jugendlichen, die angeblich mit Marco und Charlotte im Hotelzimmer waren. Ich finde, die Aussagen von den Jugendlichen von großer Bedeutung!
Gruß Mark |
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