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UN-Kinderrechtskonvention Art. 40
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MarionM



Anmeldedatum: 28.09.2007
Beiträge: 412

BeitragVerfasst am: Sa 27 Okt, 2007 17:00    Titel: UN-Kinderrechtskonvention Art. 40

Im Art. 1 wird der Begriff Kind definiert: jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.

Zitat:
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes an, das der Verletzung der Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt oder überführt wird, in einer Weise behandelt zu werden, die das Gefühl des Kindes für die eigene Würde und den eigenen Wert fördert, seine Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten anderer stärkt und das Alter des Kindes sowie die Notwendigkeit berücksichtigt, seine soziale Wiedereingliederung sowie die Übernahme einer konstruktiven Rolle in der Gesellschaft durch das Kind zu fördern.

(2) Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen internationaler Übereinkünfte insbesondere sicher,

a) daß kein Kind wegen Handlungen oder Unterlassungen, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem Recht oder Völkerrecht nicht verboten waren, der Verletzung der Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt oder überführt wird;

b) daß jedes Kind, das einer Verletzung der Strafgesetze verdächtigt oder beschuldigt wird, Anspruch auf folgende Mindestgarantien hat:

i) bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld als unschuldig zu gelten,

ii) unverzüglich und unmittelbar über die gegen das Kind erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden, gegebenenfalls durch seine Eltern oder seinen Vormund, und einen rechtskundigen oder anderen Beistand zur Vorbereitung und Wahrnehmung seiner Verteidigung zu erhalten,

iii) seine Sache unverzüglich durch eine zuständige Behörde oder ein zuständiges Gericht, die unabhängig und unparteiisch sind, in einem fairen Verfahren entsprechend dem Gesetz entscheiden zu lassen, und zwar in Anwesenheit eines rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistandes sowie - sofern dies nicht insbesondere in Anbetracht des Alters oder der Lage des Kindes als seinem Wohl widersprechend angesehen wird - in Anwesenheit seiner Eltern oder seines Vormunds,

iv) nicht gezwungen zu werden, als Zeuge auszusagen oder sich schuldig zu bekennen, sowie die Belastungszeugen zu befragen oder befragen zu lassen und das Erscheinen und die Vernehmung der Entlastungszeugen unter gleichen Bedingungen zu erwirken,

v) wenn es einer Verletzung der Strafgesetze überführt ist, diese Entscheidung und alle als Folge davon verhängten Maßnahmen durch eine zuständige übergeordnete Behörde oder ein zuständiges Gericht, die unabhängig und unparteiisch sind, entsprechend dem Gesetz nachprüfen zu lassen,

vi) die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn das Kind die Verhandlungssprache nicht versteht oder spricht,

vii) sein Privatleben in allen Verfahrensabschnitten voll geachtet zu sehen.

(3) Die Vertragsstaaten bemühen sich, den Erlaß von Gesetzen sowie die Schaffung von Verfahren, Behörden und Einrichtungen zu fördern, die besonders für Kinder, die einer Verletzung der Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt oder überführt werden, gelten oder zuständig sind; insbesondere

a) legen sie ein Mindestalter fest, das ein Kind erreicht haben muß, um als strafmündig angesehen zu werden,

b) treffen sie, soweit dies angemessen und wünschenswert ist, Maßnahmen, um den Fall ohne ein gerichtliches Verfahren zu regeln, wobei jedoch die Menschenrechte und die Rechtsgarantien uneingeschränkt beachtet werden müssen.

(4) Um sicherzustellen, daß Kinder in einer Weise behandelt werden, die ihrem Wohl dienlich sind und ihren Umständen sowie der Straftat entspricht, muß eine Vielzahl von Vorkehrungen zur Verfügung stehen, wie Anordnungen über Betreuung, Anleitung und Aufsicht, wie Beratung, Entlassung auf Bewährung, Aufnahme in eine Pflegefamilie, Bildungs- und Berufsbildungsprogramme und andere Alternativen zur Heimerziehung.


Zu den fett markierten Stellen möchte ich folgende Anmerkungen machen:

(1) Von der Förderung der eigenen Würde kann wohl kaum gesprochen werden, wenn man Marco der Presse vorführt und er aufgefordert wird über intime Details zu sprechen.

i) Die Unschuldsvermutung wird dadurch negiert, dass das Gericht die Entlastungszeugen nicht würdigt.

ii) Marco wurde zwar über die Anschuldigungen informiert, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Pflichtverteidigerin gestellt.

iii) Hier wird auf die Dringlichkeit des Verfahrens hingewiesen. In Anwesenheit seiner Eltern habe ich deshalb markiert, weil es gestern in einer Nachrichtenmeldung hieß sie würden auf dem Flur warten. Da frage ich mich doch warum?

iv) Ö. Aycan sagte Marco hätte am ersten Verhandlungstag den sexuellen Kontakt zugegeben. Sicher war es richtig von Marco bei seiner Aussage, die er bei der Polizei gemacht hat zu bleiben. Aber: Wurde ihm von seinem Verteidiger geraten vor Gericht eine Aussage zu machen oder wurde diese vom Gericht verlangt?

vi) Man nimmt es selbstverständlich an, dass ein Dolmetscher anwesend ist. Aber da es noch nie erwähnt wurde möchte ich auch hier die Frage aufwerfen. Denn wenn die Verhandlung gedolmetscht würde, wären doch Marcos Eltern daran interessiert an der Verhandlung teilzunehmen und würden nicht auf dem Flur warten.
Weiß jemand näheres?

vii) Marcos Privatleben? Mir ist nicht ganz klar, was darunter zu verstehen ist. Ich vermute mal, dass das die Sozialprognose damit gemeint sein könnte, also aus was für einem Umfeld stammt das Kind, wurde es bereits schon einmal straffällig usw.?
Bitte Kommentare dazu, ob ich falsch liege.
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MarionM



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Beiträge: 412

BeitragVerfasst am: So 28 Okt, 2007 18:33    Titel:

Es gibt einen TV-Bericht (ZDF-Mittagsmagazin) über den letzten Verhandlungstag, in dem auch der Ausschluss von Marcos Eltern von der Verhandlung kurz Erwähnung findet.

http://www.youtube.com/watch?v=453poOhmqw8

Vielen Dank an thomas1966 für den Link.
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péndola



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Beiträge: 23
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: So 28 Okt, 2007 19:15    Titel: Re: UN-Kinderrechtskonvention Art. 40

MarionM hat Folgendes geschrieben:


iv) Ö. Aycan sagte Marco hätte am ersten Verhandlungstag den sexuellen Kontakt zugegeben. Sicher war es richtig von Marco bei seiner Aussage, die er bei der Polizei gemacht hat zu bleiben. Aber: Wurde ihm von seinem Verteidiger geraten vor Gericht eine Aussage zu machen oder wurde diese vom Gericht verlangt?

v


Man kann sich hier allerdings auch fragen: wurde Marcos Aussage richtig übersetzt. Wenn es an einem versierten Dolmetscher mangelt, kann so mancher böse Fehler entstehen.
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kalle61



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Beiträge: 254
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BeitragVerfasst am: So 28 Okt, 2007 19:35    Titel:

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, waren die ersten Dolmetscher Angestellte des Reiseunternehmens, die zur Hilfe gerufen wurden. Und jeder, der mal da unten war, weiss wie gut die deutsch können, meist nur radebrechend

Also wieder ein Punkt, der nicht korrekt abgelaufen ist
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péndola



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Beiträge: 23
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: Mo 29 Okt, 2007 02:50    Titel:

Ja, da liegt wohl so Einiges im Argen bei diesem Prozess.
Ob sich die "Juristische Gemeinde" in Ankara überhaupt darüber klar ist, dass sie es hier mit einem Kind zu tun haben? In Deutschland wäre dafür ein Jugendrichter zuständig. Ob es sowas in der Türkei wohl auch gibt?

Mir kommt immer wieder die Galle hoch, wenn ich mir vor Augen halte, wie man auf deutscher Seite dem Geschehen den Rücken keht. Wo bleibt denn hier das sonst so fleißige Kinderhilfswerk? Wo bleibt denn hier der allgegenwärtige, vielgepriesene deutsche Kinder- und Jugendschutz? Wo bleiben die Damen und Herren der deutschen Regierung? Es geht um Leben und Gesundheit von Marco. Kurz - es geht um das Wohl eines Bürgers ihres Landes – da sind sie doch zuständig – dafür wurden sie gewählt –
dafür beziehen sie Diäten....oder nicht?

******************

Gruß nach Berlin und einen guten Start in die neue Woche Smile
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zauberin1966



Anmeldedatum: 29.10.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mo 29 Okt, 2007 10:51    Titel:

Also, hier bei uns, Bade Württemberg, haben 2 jeweils 28jährige Russen ein 14! jähriges Mädchen erst mit Alkohol gefügig gemacht und anschließend mehrere Male vergewaltigt, außerdem waren beide Täter HIV positiv, der test beim Opfer ist ( noch ) negativ. Dieses Mädel mußte aussagen vor Gericht, keiern nahm auf sie Rücksicht. Die Täter werden, da das Mädchen ja "willig" war mit mildernden Umständen rechnen können, jedenfalss einer Strafe deutlich unter 10 Jahren, kann mir mal einer erklären, warum bei marco, wo ja nicht einmal nachgewiesen ist, was da nun war oder nicht war, gleich mit der Höchststrefe zu rechnen hat? Wo bleiben denn da sämtliche Hilfsorganisationen, die sich laufen einsetzen, unter anderem auch für das Tragen von Kopftüchern, was außerdem in der Türkei in öffentlichen Gebäuden den dortigen Angestellten nicht erlaubt ist?? Oder ist das vielmehr alles ein Schachzug der Türkei, um endlich zu ihren Bedingungen in die Eu einzutreten? traurig, das darunter ein Jugendlicher zu leiden hat und viele nur zusehen...
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MarionM



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Beiträge: 412

BeitragVerfasst am: Mo 29 Okt, 2007 11:06    Titel: Re: UN-Kinderrechtskonvention Art. 40

edit: Kalle hat schon in meinem Sinne geantwortet.
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MarionM



Anmeldedatum: 28.09.2007
Beiträge: 412

BeitragVerfasst am: Mo 29 Okt, 2007 11:09    Titel:

péndola hat Folgendes geschrieben:
Ja, da liegt wohl so Einiges im Argen bei diesem Prozess.
Ob sich die "Juristische Gemeinde" in Ankara überhaupt darüber klar ist, dass sie es hier mit einem Kind zu tun haben? In Deutschland wäre dafür ein Jugendrichter zuständig. Ob es sowas in der Türkei wohl auch gibt?

Es gibt kein Jugendstrafrecht in der Türkei, demnach auch keine Jugendrichter.
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MarionM



Anmeldedatum: 28.09.2007
Beiträge: 412

BeitragVerfasst am: Mo 05 Nov, 2007 10:37    Titel:

MarionM hat Folgendes geschrieben:
Es gibt einen TV-Bericht (ZDF-Mittagsmagazin) über den letzten Verhandlungstag, in dem auch der Ausschluss von Marcos Eltern von der Verhandlung kurz Erwähnung findet.

http://www.youtube.com/watch?v=453poOhmqw8

Vielen Dank an thomas1966 für den Link.


Das ZDF schein schlecht recherchiert zu haben, denn lt. Herrn Mitzlaff von der AZ Uelzen, der sich vor Ort befand, durften Marcos Eltern sehr wohl in den Gerichtssaal.

Ich habe die Redaktion des Mittagsmagazins angeschrieben und leider bis heute keine Antwort erhalten.
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Helga



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Beiträge: 160
Wohnort: Gummersbach

BeitragVerfasst am: Mo 05 Nov, 2007 10:55    Titel:

Hallo,
ständen in kürze Walen an, würde unsere Regierung bestimmt anders reagieren,aber so haben sie ja nichts zu verlieren.Es geht ja nicht um ihren Kopf. Aber die nächsten Walen kommen und dann wissen wir alle was wir zu tun haben.
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thomas1966



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Beiträge: 696
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: Mo 05 Nov, 2007 11:01    Titel:

Helga hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
ständen in kürze Walen an, würde unsere Regierung bestimmt anders reagieren,aber so haben sie ja nichts zu verlieren.Es geht ja nicht um ihren Kopf. Aber die nächsten Walen kommen und dann wissen wir alle was wir zu tun haben.

Das sehe ich genau so. Ganz zu schweigen davon, dass sich dann der rechte Rand den Fall zu nutze machen könnte und dadurch noch größeren Schaden anrichtet.
_________________
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
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péndola



Anmeldedatum: 27.10.2007
Beiträge: 23
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: Mo 05 Nov, 2007 16:30    Titel:

thomas1966 hat Folgendes geschrieben:

Das sehe ich genau so. Ganz zu schweigen davon, dass sich dann der rechte Rand den Fall zu nutze machen könnte und dadurch noch größeren Schaden anrichtet.


Ja - hoffentlich legt man in Berlin endlich mal die "Scheuklappen" ab!
Mich erinnert das Ganze immer an die berühmten "Drei Affen"....und - "was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß" ist in meinen Augen ein mehr als peinlicher Leitfaden für Leute, die eigentlich die Interessen ihres Volkes vertreten sollten. - Aber wahrscheinlich bin ich als Rentner schon viel zu alt, um solche Beweggründe zu verstehen.
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Susanne Löns
Moderator


Anmeldedatum: 13.08.2007
Beiträge: 324
Wohnort: Südbrookmerland ( Ostfriesland )

BeitragVerfasst am: Di 06 Nov, 2007 11:41    Titel:

Die Kinderrechtskonventionen wurden im Forum bereits mehrfach zitiert und verlinkt. Ich möchte noch folgendes Zitat hinzufügen:

"Öffentlichkeit ist das einzige wirkliche Druckmittel, das Regierungen fürchten müssen, wenn sie gegen Kinderrechte verstoßen oder wenn sie zu wenig tun, diese Rechte zu verwirklichen. "


"Eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der Menschen- und Kinderrechte spielen die regierungsunabhängigen Kinder- und Jugendorganisationen (NGOs). Früher mussten diese Organisationen rechtfertigen, warum politisch und finanziell mehr für Kinder getan werden müsste. Heute müssen sich die Regierungen rechtfertigen, wenn sie eine Verpflichtung, die sie mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention eingegangen sind, nicht einhalten. "


Ich bin nach wie vor der Meinung, dass verantwortliche Politiker im Fall von Marco NICHT dafür sorgen, dass seine Rechte gewahrt werden. Dazu sind sie aber verpflichtet. Sie nehmen ihre Verantwortung nicht wahr. Das ist unterlassene Hilfeleistung. Darauf sollte man unsere Politiker und zuständige Jugendorganisationen immer wieder und gezielt hinweisen.

Vielleicht doch noch einml einen Text dazu verfassen ( an unsere Regierung ). Diesen Text können wir dann in Berlin ( und in den anderen Städten, in denen Mahnwachen stattfinden ) zur Mahnwache auslegen, um Unterschriften zu sammeln. Tausende Unterschriften, statt immer einzelnd geschickter Protestbriefe, an zuständige Politiker/Regierung, sind nicht mit einer Standartmail zu beantworten.

Die Politiker gehören massiv an ihre ( versäumte ) Pflicht, Marco gegenüber, hingewiesen.

Es kann doch nicht sein, dass wir uns alle mit den gleichen Standartantworten weiterhin "abspeisen" lassen, oder ???


LG
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Sofi



Anmeldedatum: 17.08.2007
Beiträge: 964

BeitragVerfasst am: Di 06 Nov, 2007 11:55    Titel:

liebe susanne, vielen dank für das posting.
Du hast es nochmal angesprochen: Kümmert sich schon jemand um Unterschriftslisten und einen entsprechend formulierten Aufruf?

zu den sprüchen und signaturen für die mahnwachen habe ich (aus deinem text) noch ergänzt:

Verantwortung nicht wahrnehmen
- ist unterlassene Hilfeleistung!


Wir erwarten die Einhaltung
der Menschenrechte!


Wir fordern die Einhaltung
der UN-Kinderrechtskonvention!


Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten!

eben folgende vorschläge erhalten:

Politiker, wann wollt ihr euer Versprechen einlösen?

Auch nach 7 Monaten keine Beweise einer Schuld!
Die Politiker schweigen ...

Seit 7 Monaten gilt die Unschuldsvermutung!

In dubio pro reo! Und trotzdem gefangen! Warum?


weitere ideen sind willkommen ...
Hält jemand eine Botschaft für nicht tragbar?
Vorschlag: Die 2. Bannerserie (siehe >> Hilfeleistungen >> Sponsorensuche) ist ja das duplikat der ersten bannerserie; vielleicht sollten wir statt dessen einige der o. g. texte einsetzen? (die jew. sponsoren werden per pn angeschrieben) morgen gehen die banner in produktion.
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shunkawin



Anmeldedatum: 07.08.2007
Beiträge: 452
Wohnort: Cuxhaven

BeitragVerfasst am: Di 06 Nov, 2007 13:12    Titel:

Ich halte die Botschaft auf jedenfall für tragbar und finde sie sogar sehr gut.
Ich schliesse mich an.
LG
Dagmar
_________________
Du bist in meinem Herzen Marco.
Libertà per Marco!
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