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Übersetzung von Charlottes Aussage ins Türkische
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Stefan



Anmeldedatum: 29.10.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: Mi 05 Dez, 2007 16:54    Titel: Übersetzung von Charlottes Aussage ins Türkische

Weiss man dazu schon genaueres? Habe eben folgendes gefunden und ich hoffe sehr, dass Herr Nagel sehr wohl weiß, was er fordert:

2007-11-29
Fall Marco W.: Anwalt glaubt, man könne 170 Seiten in zwei Tagen übersetzen
Eine erschreckende Unkenntnis der Übersetzungspraxis offenbart der Anwalt des in der Türkei wegen sexueller Nötigung angeklagten 17-jährigen Deutschen Marco W.
Dem türkischen Gericht liegt nun die schriftliche Aussage des 13-jährigen britischen Mädchens vor, das diese gegenüber der britischen Polizei gemacht hat. Sie umfasst 170 Seiten. Bis zur nächsten Verhandlung am 14. Dezember in Antalya soll das Protokoll ins Türkische übersetzt sein.
Marcos Anwalt Michael Nagel erklärte dazu in Hannover: „Das müsste in zwei Tagen machbar sein, wenn man entsprechende Dolmetscher hat.“
Branchenüblich ist eine Tagesleistung von 10 Seiten, wenn man eine Seite als 30 Zeilen à 55 Zeichen definiert. Zur Übersetzung des 170-seitigen Protokolls müssten also 17 Arbeitstage veranschlagt werden. Der Übersetzer muss sich bereits beeilen, um die Übersetzung bis zum 14. Dezember fertig zu stellen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Welt, 2007-11-29. Bild: Archiv.] www.uebersetzerportal.de
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Chania



Anmeldedatum: 21.08.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: Mi 05 Dez, 2007 17:12    Titel:

Menno, das tut aber weh! Der Urheber dieser Weisheiten hat wohl noch nie was davon gehört, dass mehrere Personen gleichzeitig an einer Aufgabe arbeiten können? Wie war das doch noch mal? Rechenaufgabe zweite oder dritte Klasse Grundschule: "Ein Arbeiter braucht 10 Stunden, um eine Grube auszuheben. Wie lange brauchen dann 10 Arbeiter dafür?"
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Stefan



Anmeldedatum: 29.10.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: Mi 05 Dez, 2007 17:28    Titel:

Hallo Chania, so wie ich die Quelle verstehe, darf/muss nur ein Übersetzer für die Übersetzung geradestehen, egal wie viele beteiligt sind. Einer muss letzlich sein ok geben. Und den zu finden dauert alleine schon seine Zeit kann ich mir vorstellen. Abgesehen davon würdest Du als verantwortlicher doch auch anschließend über die Arbeit Deiner Kollegen drübergehen, um wirklich sicherzugehen, dass Du da keinen Murks ins Verfahren bringst. Ich will hier um Gottes Willen keine Panik verbreiten, gehe auch fest davon aus, dass her Nagel das alles im Griff hat. Aber mein Interesse hat der Beitrag jetzt schon geweckt.
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Phädra



Anmeldedatum: 14.09.2007
Beiträge: 401
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: Mi 05 Dez, 2007 19:03    Titel:

Vielleicht beruhigt euch das ein bißchen: Dr. Nagel sagte bei "Kerner", das Gericht habe erklärt, die Übersetzung könne bis zum 14.12. vorliegen...
Selbst wenn nicht: Eine weitere Verzögerung wegen eines nicht übersetzten Protokolls (das sowieso nichts wert ist) darf nicht zu Lasten Marcos gehen, weil er und seine Anwälte für eine solche Verzögerung nichts können...
_________________
Iudices iusti sint!!
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Emilie Erdbeer



Anmeldedatum: 26.10.2007
Beiträge: 491
Wohnort: Hamburg (Harburg) 21079

BeitragVerfasst am: Mi 05 Dez, 2007 19:30    Titel:

Phädra hat Folgendes geschrieben:
Vielleicht beruhigt euch das ein bißchen: Dr. Nagel sagte bei "Kerner", das Gericht habe erklärt, die Übersetzung könne bis zum 14.12. vorliegen...
Selbst wenn nicht: Eine weitere Verzögerung wegen eines nicht übersetzten Protokolls (das sowieso nichts wert ist) darf nicht zu Lasten Marcos gehen, weil er und seine Anwälte für eine solche Verzögerung nichts können...


Dein Wort in Gottes Ohr Exclamation
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Leben ist das was einem zustößt, während man auf die Erfüllung seiner Träume wartet !
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Robby



Anmeldedatum: 31.10.2007
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: Mi 05 Dez, 2007 20:17    Titel:

bisher ist ja nun mal alles was fehlte, verloren ging oder verschwunden war zu Lasten von Marco gegangen.
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coja



Anmeldedatum: 25.11.2007
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: Mi 05 Dez, 2007 22:08    Titel:

Hallo Robby, so sehe ich das zwar auch, aber ich habe mir jetzt vorgenommen, optimistisch zu sein und an das Gute zu glauben.
Noch 9 Tage. Marco halte durch ! Very Happy
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Mini



Anmeldedatum: 15.11.2007
Beiträge: 72
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: Mi 05 Dez, 2007 23:49    Titel: Re: Übersetzung von Charlottes Aussage ins Türkische

Stefan hat Folgendes geschrieben:
Dem türkischen Gericht liegt nun die schriftliche Aussage des 13-von 10 Seiten, wenn man eine Seite als 30 Zeilen à 55 Zeichen definiert. Zur Übersetzung des 170-seitigen Protokolls müssten also 17 Arbeitstage veranschlagt werden.


Eigentlich kein Widerspruch zu Stefans Statement - aber die erste Meldung, das die Aussage vorlag, las ich am 28.11. - bis zum 14.12. sind es damit: 17 Tage ! (Naja, 16 einhalb) - aber das sollte doch möglich sein, oder?
LG Mini
Marco - ich glaube daran, dass du ab 14.12.2007 wieder nach Deutschland darfst!
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Ossimandy



Anmeldedatum: 12.11.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Do 06 Dez, 2007 13:16    Titel:

Chania hat Folgendes geschrieben:
Menno, das tut aber weh! Der Urheber dieser Weisheiten hat wohl noch nie was davon gehört, dass mehrere Personen gleichzeitig an einer Aufgabe arbeiten können? Wie war das doch noch mal? Rechenaufgabe zweite oder dritte Klasse Grundschule: "Ein Arbeiter braucht 10 Stunden, um eine Grube auszuheben. Wie lange brauchen dann 10 Arbeiter dafür?"


Na, so eine Übersetzung ist kein Ausheben einer Grube. Möchte einen 170seitigen Text an dem 17 Leute je 10 Seiten übersetzt haben, lieber nicht lesen...
Die Frage ist, wie man was übersetzt. Die Schwierigkeiten der englischen Sprache muss ich wohl ja nicht betonen. So ein Protokoll ist keine Bedienungsanleitung "wenn du drücken Knopf F, du aufnehmen Film Festplatte".
Sicher sind einige Übersetzer notwendig, aber nicht Teil für Teil, sondern dass viele den gleichen Text übersetzen und die bestmöglichen Ausdrücke sucht. Erschwerend sind da:
- Eine "Kindersprache" (C. ist ja 13).
- Bereich Sexualität ist immer schwierig zu übersetzen. (nein, Englisch hat noch andere Wörter als f***k)
Ich nehme an, die Richter werden dann auch immer Rückfragen an die Übersetzer stellen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen... in meinen Augen ist es einfach unmöglich, eine eindeutige Übersetzung in einer solchen Materie zu bekommen.
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Arigato



Anmeldedatum: 22.11.2007
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: Do 06 Dez, 2007 17:03    Titel:

Übersetzung hin oder her, für mich bleibt es total unbegreiflich warum diese junge Dame NICHT vor Gericht erscheinen muss.
Kann mir das mal jemand erklären Sad
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Ossimandy



Anmeldedatum: 12.11.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Do 06 Dez, 2007 17:20    Titel:

Naja, ein persönliches Erscheinen vor Gericht hätte natürlich den Vorteil, bei Unklarheiten nachfragen zu können, nicht zuletzt bei Unklarheiten, die sich aus der Übersetzung ergeben.
Ich glaube das hat was mit Opferschutz zu tun, oder? Ich meine, erstens Sexualdelikt, zweitens minderjährig. Dennoch ist mir nicht ganz klar, wie eine in GB gemachte Aussage in der Türkei gültig ist. Wahrscheinlich irgendein Rechtshilfeabkommen, oder? Ist ja nicht unproblematisch. Falschausage ist ja ein ziemliches Problem, könnte man das einer Zeugin nachweisen, wird sie gleich hopps genommen. Was macht man aber, wenn diese im Ausland ist? Kann die britische Gerichtsbarkeit jemanden für eine Falschaussage bestrafen, welche die Person auf englischem Boden für einen Prozess in der Türkei gemacht hat? Wenn ja, ist es kein Problem. Wenn nein, dann ist der Wert solcher Aussagen zu hinterfragen.
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Arigato



Anmeldedatum: 22.11.2007
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: Do 06 Dez, 2007 17:25    Titel:

Ist es hier erlaubt links zu *edit by Forenwächter* einzustellen?
Ich habe ein Interview mit einem Polizeipsychologen was auf NDR 2 gesendet wurde.
Dieses sagt alles aus was passieren wenn diese besagte Charlotte vor Gericht erscheinen müsste.

@ Mod´s bitte Info ob erlaubt.
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Nathan



Anmeldedatum: 12.10.2007
Beiträge: 249
Wohnort: Karben

BeitragVerfasst am: Do 06 Dez, 2007 17:58    Titel:

Ossimandy hat Folgendes geschrieben:
Naja, ein persönliches Erscheinen vor Gericht hätte natürlich den Vorteil, bei Unklarheiten nachfragen zu können, nicht zuletzt bei Unklarheiten, die sich aus der Übersetzung ergeben.
Ich glaube das hat was mit Opferschutz zu tun, oder? Ich meine, erstens Sexualdelikt, zweitens minderjährig. Dennoch ist mir nicht ganz klar, wie eine in GB gemachte Aussage in der Türkei gültig ist. Wahrscheinlich irgendein Rechtshilfeabkommen, oder? Ist ja nicht unproblematisch. Falschausage ist ja ein ziemliches Problem, könnte man das einer Zeugin nachweisen, wird sie gleich hopps genommen. Was macht man aber, wenn diese im Ausland ist? Kann die britische Gerichtsbarkeit jemanden für eine Falschaussage bestrafen, welche die Person auf englischem Boden für einen Prozess in der Türkei gemacht hat? Wenn ja, ist es kein Problem. Wenn nein, dann ist der Wert solcher Aussagen zu hinterfragen.


Es wurde doch schon mehrfach erwähnt, dass die Aussage ohne die Möglichkeit der Befragung von Charlotte durch den Richter und den Anwälten von Marco nicht für eine Verurteilung herangezogen werden kann. Allerdings braucht Charlotte nicht zu erscheinen. Es würde eine Videokonferenz reichen oder der Richter und die Anwälte fliegen nach England und vernehmen Charlotte dort.

Gruß

Nathan
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Roland



Anmeldedatum: 28.10.2007
Beiträge: 1025
Wohnort: Bei Berlin

BeitragVerfasst am: Do 06 Dez, 2007 18:37    Titel:

Hallo Nathan!
Du hast ja Ideen. Aber ich verstehe auch nicht, warum es nicht möglich war, dass Marcos Anwälte samt Staatsanwalt und Richter Yildiz nach Manchester fliegen und C. dort vernehmen. Das hätte spätestens September nach Ende der Gerichtsferien erledigt sein können. Vielleicht sollten wir uns mit dieser Idee mal an den Vorsitzenden des Europaparlaments Herrn Pöttering (WK Niedersachsen!) wenden?
LG Roland
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Mini



Anmeldedatum: 15.11.2007
Beiträge: 72
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: Do 06 Dez, 2007 22:01    Titel:

Hi - grundsätzlich habe ich auch verstanden, dass sowohl die Richter nach England hätten reisen können - als auch eine Video-Konferenz in Antalya hätte stattfinden können.
Aber, ist es nicht so, dass England kein entsprechendes Abkommen mit der Türkei hat ? Mir ist da, als wäre so etwas in irgendeinem der Interviews der jüngeren Zeit mit RA.Nagel vorgekommen. ... Ich glaube zwischen England und der Türkei muß es zu gar keinem Austausch kommen, es kann zu einem kommen, wenn die Notwendigkeit z.B. in England gesehen wird. Und da wird sie offensichtlich nicht gesehen.
Das ist hier sehr spekulativ von mir wiedergegeben worden ... so habe ich es aber verstanden.

Ebenso, wie die Engländer nur polizeilische Protokolle für Angelegenheiten in der Türkei anfertigen - und die Türkei (wie auch Deutschland) nur gerichtliche Protokolle akzeptieren.

LG Mini
Marco - Kopf hoch. Mit sovielen Freunden im Hintergrund darfst du immer weiter hoffen !
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