| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
peludo
Anmeldedatum: 24.10.2007 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: Mi 24 Okt, 2007 15:06 Titel: Türk. RA. bei Meischberger, fordert Entschädigung |
|
|
Auszug aus einem T-online-Forum < >
sowie meine Gedanken dazu.
<<<< Aber wie sieht es mit Eltern aus, die ihre 13jährige Tochter unbeaufsichtigt in
die Disco gehen lassen und mit dem Bändchen der Volljährigkeit ausstatten,
damit diese dem Alkohol zusprechen kann? >>>>
Genau das ist eigentlich das Hauptproblem!
Darüber wird garnicht erst diskutiert sondern unter den Teppich gekehrt.
Da kommt der türkische Rechtsanwalt bei Meischberger und sagt:
"Man (die Eltern des Jungen - oder sogar Deutschland) hätte den Eltern des Mädchens eine Entschädigung anbieten können"!!!
Also geht es hier um Geld?
Seit einiger Zeit, nach dieser Aussage besonders, habe ich das Gefühl, hier könnte alles gewollt und geplant gewesen sein. (Das ist natürlich keine Unterstellung, nur meine Gedanken und die sind ja wohl noch frei)
Man gibt dem Mädchen das Armband (wahrscheinlich das der Mutter) um sie von vornherein älter erscheinen zu lassen und damit sie in die Disko reinkam.
Man sucht sich einen unbedarft erscheinenden Jungen (Deutschen) aus und bringt ihn bewusst in eine solche Situation, die man dann zum Zweck, ihn und dessen Eltern abzuzocken ausnutzt.
Die Angelegenheit ist aber dann, durch den großen Wirbel aus dem Ruder gelaufen und nun muß man (Eltern des Mädchens), um den Schein zu wahren, bis aufs Letzte gehen.
Das es Mütter oder auch Eltern gibt, die ihre minderjährigen Töchter diesbezüglich ausnutzen, sollte wohl bekannt sein.
Die Forderung des RA. nach Entschädigung, läßt meinen Gedankengang durchaus zu, ohne das er die wirklichen Zusammenhänge kennen muß.
Auch hier wieder keine Rede davon, wie kommt das Mädchen an das Armband, Freibrief für Diskobesuche und Konsum von Alkohol, sowie dem Mädchen ein älteres Aussehen zu ermöglichen.
Hier in diesem speziellen Fall, gehört nicht der Junge sonder die Mutter des Mädchens auf die Anklagebank, oder mindestens beide.
Scheinbar hat auch der oder die RA. des Jungen, eine solche Möglichkeit bisher nicht bedacht.[b]
[/b] |
|
| Nach oben |
|
 |
Google
|
Verfasst am: Titel: Anzeige |
|
|
|
|
|
| Nach oben |
|
 |
ingonickel
Anmeldedatum: 24.10.2007 Beiträge: 6
|
Verfasst am: Mi 24 Okt, 2007 15:14 Titel: Re: Türk. RA. bei Meischberger, fordert Entschädigung |
|
|
Ich gebe Dir vollkommen Recht, vor allem weil ich mich frage warum die englische Gesellschaft nicht auch mal ein bisschen Druck auf die Mutter von C. macht. Hier geht es um ein brutales Spiel um die Scheinehre der engl. Mutter und Tochter, sowie der bisherigen Fehler der t. Justiz.
Und das Alles auf Kosten des jungen Marco. Hier wird von allen Seiten ein Excemple abgehandelt, und wofür, für 2 Teenies, die laut ersten Aussagen gemeinsam mit gegenseitigem Einverständnis, Zärtlichkeiten ausgetauscht haben. Was für ein Drama, was für Folgen für die Politik, und vor allem für die Familie Weiss.
PS.: Ich bewundere deren Einsatz bisher und drücke Ihnen alle Daumen |
|
| Nach oben |
|
 |
Timna007
Anmeldedatum: 30.09.2007 Beiträge: 357 Wohnort: 5120 Trimmelkam - Oberösterreich
|
Verfasst am: Mi 24 Okt, 2007 19:28 Titel: |
|
|
Warum hackt Deutschland nicht bei den Briten nach?
Sind doch beide EU Länder und da müßte doch wohl möglich sein an eine Aussage zu kommen? _________________ Liebe Grüße Ute
Für Wunder muss man beten, für Veränderungen muss man arbeiten! (Th. von Aquin) |
|
| Nach oben |
|
 |
Marita
Anmeldedatum: 11.08.2007 Beiträge: 628 Wohnort: NRW/Duisburg
|
Verfasst am: Mi 24 Okt, 2007 20:16 Titel: |
|
|
Es hat hier jemand aus dem Forum nach einer Anlaufstelle zu H.-D. Genscher gefragt, nur ich finde es nicht mehr. Deshalb schreibe ich den Link einfach mal hier rein:
http://www.genscher.de/
Dort kann man seinem Büro schreiben. Ich würde es selbst tun, bin aber wegen gestern so von der Rolle.
Das gibt´s doch bessere Schreiber hier oder?
LG Marita |
|
| Nach oben |
|
 |
Mel240
Anmeldedatum: 08.08.2007 Beiträge: 102
|
Verfasst am: Mi 24 Okt, 2007 20:37 Titel: Viele neue Fragen |
|
|
Nach der Sendung "Maischberger..." kann man sich natürlich wieder viele Fragen stellen. Gerade die "Einmischung" der Politiker gibt mir sehr zu denken. Auch der Fakt, dass man der engl. Familie eine Art Entschädigung hätte anbieten können, ist doch der Hammer. Wäre das nicht ein Schuldbekenntnis oder sogar "Schweigegeld"? _________________ Freunde sind wie Sterne. Du kannst sie nicht immer sehen, aber sie sind immer da.
Herzlich Willkommen, Marco! |
|
| Nach oben |
|
 |
Heidemarie
Anmeldedatum: 26.10.2007 Beiträge: 15 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: So 28 Okt, 2007 20:54 Titel: Re: Türk. RA. bei Meischberger, fordert Entschädigung |
|
|
| ingonickel hat Folgendes geschrieben: | Ich gebe Dir vollkommen Recht, vor allem weil ich mich frage warum die englische Gesellschaft nicht auch mal ein bisschen Druck auf die Mutter von C. macht. Hier geht es um ein brutales Spiel um die Scheinehre der engl. Mutter und Tochter, sowie der bisherigen Fehler der t. Justiz.
Und das Alles auf Kosten des jungen Marco. Hier wird von allen Seiten ein Excemple abgehandelt, und wofür, für 2 Teenies, die laut ersten Aussagen gemeinsam mit gegenseitigem Einverständnis, Zärtlichkeiten ausgetauscht haben. Was für ein Drama, was für Folgen für die Politik, und vor allem für die Familie Weiss.
PS.: Ich bewundere deren Einsatz bisher und drücke Ihnen alle Daumen | Ich bin voll Deiner Meinung! |
|
| Nach oben |
|
 |
Frank Moderator
Anmeldedatum: 10.08.2007 Beiträge: 859 Wohnort: Magdeburg
|
Verfasst am: So 28 Okt, 2007 20:56 Titel: |
|
|
| Marita hat Folgendes geschrieben: | Es hat hier jemand aus dem Forum nach einer Anlaufstelle zu H.-D. Genscher gefragt, nur ich finde es nicht mehr. Deshalb schreibe ich den Link einfach mal hier rein:
http://www.genscher.de/
Dort kann man seinem Büro schreiben. Ich würde es selbst tun, bin aber wegen gestern so von der Rolle.
Das gibt´s doch bessere Schreiber hier oder?
LG Marita |
Herr Genscher wurde zwar bereits im August angschrieben, aber er ist es Wert, nochmals kontaktiert zu werden (so er will)
..und Marco ist es allemal Wert!
LG Frank _________________ Justice pour Marco!
Liberty for Marco!
Marco'ya özgürlük!
Freiheit für Marco!
WARNUNG: Täglich verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken! |
|
| Nach oben |
|
 |
Henning
Anmeldedatum: 23.10.2007 Beiträge: 68 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: Do 01 Nov, 2007 11:13 Titel: |
|
|
... noch mal ganz klar und deutlich (ich habe die Sendung nicht gesehen):
Hat Ömer Aycan eine Entschädigung gefordert? Hat die Forderung einen irgendwie erpresserischen Touch? |
|
| Nach oben |
|
 |
Claudi
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 1038 Wohnort: Uelzen LK
|
Verfasst am: Do 01 Nov, 2007 11:21 Titel: |
|
|
Nein, Ömer Aycan hat nach meiner Beobachtung gar nichts in der Richtung gefordert.
Dieser "indirekte Hinweis" kam von einem anderen Gast der Sendung, dem türkischen Rechtswissenschaftler Öztürk.
Es sollte denke ich mit etwas mehr Sachlichkeit an diese Geschichte herangegangen werden. Auch hier verzetteln wir uns mal wieder in wilden Spekulationen, was ich überhaupt nicht gut finde !
LG,
Claudi |
|
| Nach oben |
|
 |
miri86
Anmeldedatum: 05.09.2007 Beiträge: 350 Wohnort: sprakensehl
|
Verfasst am: Do 01 Nov, 2007 11:37 Titel: |
|
|
DANKE CLAUDI DU KAMST MIR ZUVOR
BITTE AN DIE ÖFFENTLICH BEKANNTEN FAKTEN HALTEN UND KEINE SPEKULATIONEN _________________ marco ich glaube an dich |
|
| Nach oben |
|
 |
winni
Anmeldedatum: 04.10.2007 Beiträge: 106 Wohnort: Hilden/NRW
|
Verfasst am: Do 01 Nov, 2007 13:27 Titel: |
|
|
| Henning hat Folgendes geschrieben: | ... noch mal ganz klar und deutlich (ich habe die Sendung nicht gesehen):
Hat Ömer Aycan eine Entschädigung gefordert? Hat die Forderung einen irgendwie erpresserischen Touch? |
Der Anwalt der Nebenklage Ömer Aycan hat nichts derartiges geäußert, er erwähnte nur immer wieder stichfeste Aussagen und Beweise, die eine Verurteilung wegen Vergewaltigung und ein Strafmass von 15 Jahren rechtfertigen würden.
Der Strafrechtsprofessor Bahri Öztürk aus Istanbul erklärte, dass die türkische Strafprozessordnung im Jahre 2005 reformiert wurde. Dadurch ist die alte Gesetzgebung nicht mehr bindend und die neue ist leider noch nicht in Antalya angekommen. Er gab zu, dass das Gericht mit der neuen Gesetzgebung noch nicht vertraut ist. Er vermittelte den Eindruck, dass das Gericht nun nach dem gewohnten Rechtsgefühl handelt. Das ist sehr subjektiv, er sagte ganz offen, dass das 18 jähriges Mädchen Andrea Rohloff, das 6 kg Rauschgift außer Landes bringen wollte, damals eine auffallend milde Strafe erhielt, weil sie die Richter so lieb anguckte, und machte in dem Zusammenhang auch kein Hehl daraus, dass im Gegensatz dazu, Marco für die Einmischung der deutschen Politiker ungnädig behandelt wird.
Das Wort Aussöhnung und Entschädigung gegenüber der englischen Familie fiel ebenfalls in diesem Zusammenhang, und es muss nach islamischer Rechtsauffassung durchaus üblich sein, Straftaten und Ehrverletzungen materiell zu regeln.
Zu der Maischberger- Sendung muss hier auch irgendwo ein Link existieren. |
|
| Nach oben |
|
 |
Henning
Anmeldedatum: 23.10.2007 Beiträge: 68 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: Do 01 Nov, 2007 13:42 Titel: |
|
|
| Naja, einen Täter-Opfer-Ausgleich kennen wir ja hier auch. Er wird aber meines Wissens nach nicht häufig praktiziert. |
|
| Nach oben |
|
 |
winni
Anmeldedatum: 04.10.2007 Beiträge: 106 Wohnort: Hilden/NRW
|
Verfasst am: Do 01 Nov, 2007 14:26 Titel: |
|
|
Nach dem Gesetz gibt es zwar ein Schmerzensgeld und eine Entschädigung zur Wiedergutmachung eines materiellen Schadens. In diesem Fall wüsste ich nicht, wofür da bezahlt werden sollte.
Allerdings bin ich überzeugt, dass bei einer so genannten Einigung Charlotte und ihre Schwester plötzlich nicht mehr traumatisiert wären, dass sie natürlich ganz plötzlich nach Antalya fliegen könnten und vor Gericht aussagen würden, dass Marco sie nicht einmal berührt hätte, und das alles in Ordnung wäre. |
|
| Nach oben |
|
 |
mone
Anmeldedatum: 06.09.2007 Beiträge: 352
|
Verfasst am: Do 01 Nov, 2007 15:34 Titel: |
|
|
Im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (in Deutschland), gab es lange Zeit einen Paragraphen, in dem das sogenannte "Kranzgeld" geregelt war. Ich denke aber, das der inzwischen gelöscht wurde, vielleicht weiß es jemand von euch besser.
Dieses musste von einem ehemals Verlobten an seine Ex-Verlobte gezahlt werden, wenn er die Verlobung löste und der Braut während der Verlobungszeit nicht nur materielle Schäden entstanden waren.
Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass hier eine evtl. verlorene Unschuld und der damit verkorkste gute Ruf gemeint waren.
Aber in Charlottes Fall ist ja alles noch intakt, wenn ich das mal so sagen darf, und eine Entschädigung hätte den negativen Touch, dass Marco eine Schuld eingestehen würde, die er nicht auf sich geladen hat! |
|
| Nach oben |
|
 |
Claudi
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 1038 Wohnort: Uelzen LK
|
Verfasst am: Do 01 Nov, 2007 15:50 Titel: |
|
|
Off topic :
der Kranzgeldparagraph im Familienrecht des BGB (Bezug: Eheschließungsrecht/Verlobung) wurde 1998 ersatzlos gestrichen !
Außerdem war mir nicht bewußt, dass Marco und Charlotte sich verlobt hätten, denn nur dann galt der Kranzgeldparagraph.
Leute, wir kommen vom Thema ab !
LG,
Claudi |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|