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Heidemarie
Anmeldedatum: 26.10.2007 Beiträge: 15 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Fr 26 Okt, 2007 20:46 Titel: Meine Meinung zu Marco |
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| Aufgrund dieser Tatsache würde ich nie in der Türkei Urlaub machen. Bei einem Urlaub in der Türkei steht man ja mit einem Bein im Gefängnis. Ich bin von seiner Unschuld überzeugt. Man sollte diesen armen Jungen endlich freilassen. Er hat ja leider schon gesundheitliche Probleme. Was dort im Gefängnis abgeht ist menschenunwürdig. Ich drücke weiter die Daumen.Heidemarie aus Berlin |
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ChrisUnger
Anmeldedatum: 26.10.2007 Beiträge: 21
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XY-Markus
Anmeldedatum: 14.08.2007 Beiträge: 193
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Verfasst am: Fr 26 Okt, 2007 21:29 Titel: |
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Hallo Heidemarie & ChrisUnger,
ich glaube nicht, daß man in der Türkei oder den USA mit einem Bein im Gefängnis steht oder eines der Länder als gefährlich bezeichnen kann.
Insbesondere, was die USA angeht, halte ich das Strafprozeßrecht (zumindest in den Bundesstaaten, die ich kenne), für vorteilhaft gegenüber dem deutschen System, da ein fähiger Verteidiger weitaus mehr Möglichkeiten zu einer effizienten Verteidigung hat, als dies in Deutschland der Fall wäre. Dagegen lasse ich sogar die Kostenerstattung nach einem Freispruch in Deutschland zurücktreten.
Ein auch für Nicht-Juristen sehr anschauliches Beispiel zeigt die Dokumentation über das Strafverfahren gegen Brenton Butler. Da war es übrigens ein öffentlich bestellter Verteidiger, der aus einem "klaren Fall" mit (wenn auch, wie sich herausstellte, nicht ganz freiwillig) unterzeichnetem Geständnis einen Freispruch machte.
Vom Prozeßrecht trenne ich die Straftatbestände selbst, die auch das AA in ChrisUngers Beispiel anführt, aber da stehe ich auf dem Standpunkt, daß es schon einem Reisenden selbst obliegt, sich kundig zu machen, ob strafrechtlich (und auch was die gesellschaftlichen Konventionen angeht) etwas besonderes in dem Land zu beachten ist, in das man reist.
Beste Grüße,
Markus |
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Nina
Anmeldedatum: 27.10.2007 Beiträge: 1 Wohnort: Riedstadt
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 05:49 Titel: |
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| Für mich ist das auch unfasbar das Marco immer noch nicht aus dem Türkischen Gefängnis frei ist. Für mich ist er auch 100% Unschuldig. Als ich gestern in den Nachrichten gehört habe das er immer noch nicht frei ist war ich mehr als entsetzt ich habe für ihn gehoft das er gestern entlich frei gekommen währe und zurück nach Hause zu seiner Familie und Freunden gekonnt hätte. Ich hoffe das er beim nächsten gerichtstermin entlich frei kommt. Auch mein Verlobter ist entsetzt das er immer noch im Gefängniss ist. Ich drücke Marco auf jeden fall weiter die daumen das er entlich frei kommt und das das entlich alles bald ein ende hat und er wieder ganz normal leben kann. |
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Bienchen
Anmeldedatum: 15.10.2007 Beiträge: 63 Wohnort: Mettmann
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 06:21 Titel: |
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Glaube mir , ein normales ist für die ganze Familie sicher nicht mehr möglich!
Was sie alle danach brauchen ist psychologische Unterstützung!
Ich weiß wovon ich rede.
Marco MUßTE von heute auf morgen erwachsen werden,
denn das wird man wenn man unschuldig eingesperrt ist!
Das dieses dann auch noch in einem fremden Land geschieht zieht selbst mir noch den Boden unter den Füßen weg, und schockiert mich!!!!! _________________ Ich bin selbst Betroffene eines unschuldig inhaftierten Kindes,und kämpfe gemeinsam mit dem Bruder und dessen Frau des in der JVA Siegburg durch Foltermord verstorbenen Hermann Heibach gegen die Zustände in den Gefängnissen. |
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pda-user
Anmeldedatum: 04.10.2007 Beiträge: 76
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 06:33 Titel: |
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| Bienchen hat Folgendes geschrieben: |
Marco MUßTE von heute auf morgen erwachsen werden,
denn das wird man wenn man unschuldig eingesperrt ist!
Das dieses dann auch noch in einem fremden Land geschieht zieht selbst mir noch den Boden unter den Füßen weg, und schockiert mich!!!!! |
Hallo
Dieses "unschuldig" sollten Sie einmal erklären; denn mehr als eine Vermutung ist das (derzeit) nicht.
Und "im fremden Land"? Tja - kann ich unterstellen, dass Sie erwarten, dass sich Ausländer bei uns so benehmen, wie es unseren Gepflogenheiten entspricht? Wenn nicht, was machen wir mit Ihnen?
Nachdenkliche Grüße |
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Kamimaze
Anmeldedatum: 31.07.2007 Beiträge: 741 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 07:02 Titel: Strafprozesse in den USA |
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| XY-Markus hat Folgendes geschrieben: |
Insbesondere, was die USA angeht, halte ich das Strafprozeßrecht (zumindest in den Bundesstaaten, die ich kenne), für vorteilhaft gegenüber dem deutschen System, da ein fähiger Verteidiger weitaus mehr Möglichkeiten zu einer effizienten Verteidigung hat, als dies in Deutschland der Fall wäre. Dagegen lasse ich sogar die Kostenerstattung nach einem Freispruch in Deutschland zurücktreten.
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Hallo Markus,
ja, du schreibst es ja selbst, "ein fähiger Verteidiger"!
Also, in keinem anderen westlichen Land ist wohl die Chance, vor Gericht Recht oder Unrecht zu bekommen so abhänging vom Geldbeutel des Angeklagten, wie in den USA! In keinem anderen westlichen Land sitzen und saßen so viele Unschuldige teils Jahrzehnte in de Todeszelle, wie in den USA! Und in keinem anderen westlichen Land sitzen so viele Kinder (!) hinter Gittern, wie in den USA!
Nur mal zwei Beispiele, die ich gerade so gefunden habe:
Seit April 2006 (!) sitzt der zur Tatzeit 13-jährige Djinn Buckingham aus Pennsylvania wegen Brandstiftung in Untersuchungshaft. Meines Wissens ist der Prozess bis heute nicht eröffnet:
--> http://www.poconorecord.com/djinn
--> http://www.shortnews.de/start.cfm?id=620108 (deutsche Quelle)
Im Jahre 2002 wurden in Pensacola/Florida zwei zur Tatzeit 12- bzw. 13-jährige Brüder wegen Totschlags zu 7 bzw. 8 Jahren verurteilt. Ihnen drohte über 20 Jahre Haft, nur aufgrund von anhaltenden Protesten der Bevölkerung (Mahnwachen, Lichterketten, Internetforen) wurde das Strafmaß in einem Mediationsvefahren auf das oben genannte Maß "reduziert"- in Deutschland wären beide Kinder nicht strafmündig gewesen.
Die Zeugenvernehmung des Jüngeren der beiden wurde im August 2002 live im Fernsehen bei "Court-TV" übertragen:
--> http://www.youtube.com/watch?v=ER_w2tTomgE
--> http://www.youtube.com/watch?v=iKsiV9_dgO4
Das sind nur zwei von unzähligen Beispielen dieser Art!
Also, da lobe ich mir doch die deutsche Strafprozessordnung, wo immerhin noch Richter über Schuld oder Unschuld entscheiden und nicht 12 "Geschworene", die nur von der einen oder anderen Seite besser "überzeugt" werden müssen.
In den USA ist es meines Wissens auch so, dass die Anwälte machen können, was sie wollen, z.B. können sie Mitten im Prozess neue Überraschungszeugen oder Beweismittel präsentieren, ohne das davon die Gegenseite vorher in Kenntnis gesetzt wurde und die Akten entsprechend studieren konnte. In Deutschland unmöglich!!!
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pda-user
Anmeldedatum: 04.10.2007 Beiträge: 76
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 07:57 Titel: Re: Strafprozesse in den USA |
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| Kamimaze hat Folgendes geschrieben: | | in Deutschland wären beide Kinder nicht strafmündig gewesen |
Hallo
Was nicht heißt, dass solch ein Fall in Deutschland für die Kinder bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten folgenlos bliebe. Was genau an Folgen käme... das kann am "grünen Tisch" nur schwer gesagt werden. Da wäre vieles drin... auch - zu ihrem eigenen und zum Schutz der Gesellschaft - "Freiheitsentzug" z.B. durch Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung einer entspr. psychatrischen Einrichtung.
Übrigens - Die Kehrseite der deutschen Regelung zur Strafunmündigkeit: Es wird - vorrangig in best. Grenzregionen - gezielt ausgenutzt.
Und unser Rechtssystem kennt ausdrücklich auch Laienrichter (Schöffen).
Nachdenkliche Grüße |
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sam
Anmeldedatum: 27.10.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 08:10 Titel: |
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Hier wird ja vieles geschrieben. Aber grundsätzlich, in einem Rechtsstaat gibt es Regeln: Beweise, Anklage, Prozess, Urteil, Strafe.
Nach meinem Verständlich ist man in der Türkei gleich zum letzten Punkt übergegangen. Natürlich kann ein Rechtsstaat nicht jemanden monatelang ohne Beweise (unter Ignorieren aller Entlastungsbeweise) einsperren. Die Türkei stellt sich damit selbst ins Abseits.
Grotesk, dass sich türk. Experten bei Maischberger beschweren, dass man sie nicht als Rechtsstaat akzeptiert. Dann müssten sie sich auch so verhalten.
Interessanter Link:
http://www.jugendmigrationsdienste.d...r_zurueck.html
Bedarf keines Kommentares. Spricht für sich. |
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XY-Markus
Anmeldedatum: 14.08.2007 Beiträge: 193
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 08:45 Titel: |
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Hallo Kamimaze,
wie gesagt - das Prozeßrecht trenne ich von der Frage, welches Verhalten strafbar sein soll, und auch von dem Strafmaß. Da stimme ich Ihnen zu.
Aber gerade der angesprochene Punkt "Überraschungsbeweise" gilt in Strafsachen (zumindest in New York, Florida und Kalifornien, die anderen Prozeßrechte kenne ich nicht) gerade nicht. Dort gilt das Prinzp der "reciprocal discovery", was im Ergebnis bedeutet, daß die beiden Parteien, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, einander ihre Beweismittel offenlegen müssen. Beweismittel, die zurückgehalten werden, werden entweder nicht zugelassen, oder es muß der Gegenseite ermöglicht werden, angemessen darauf zu reagieren, was in der Praxis die Wiederholung von Verfahrensteilen, Anweisungen an die Geschworenen u.a. zur Folge hat.
Die Staatsanwaltschaft kann auch in aller Regel die Herausgabe der vollständigen Ermittlungsakten nicht verhindern, sie darf auch die Akteneinsicht nicht verzögern.
Erkenntnisse, die aus rechtswidrigen Ermittlungsvorgängen (rechtswidrige Hausdurchsuchung, unechte "Zufallsfunde", rechtswidrige Telekommunikationsüberwachung) stammen, dürfen, anders als in Deutschland, in der Regel nicht verwendet werden, man quält sich nicht mit einer "Abwägung" ab, die letztlich in Deutschland fast immer gegen den Angeschuldigten ausgeht.
Darüberhinaus ist auch das Vorverfahren m.E. sehr vorteilhaft. Wer schon einmal erlebt hat, wie ein geschickter Verteidiger im Rahmen einer Deposition (einer Anhörung eines Zeugen unter Eid) im Vorverfahren den Zeugen auseinandernimmt und in dann in der Hauptverhandlung tranchiert, weil sich seine Aussagen nicht genau mit denen aus dem Vorverfahren decken, für den ist es eine wahre Freude, wie man dort zweifelhafte Zeugen demontieren kann. Das hat in dem geschilderten Fall der Verteidiger des Angeklagten in brillianter Weise mit den Polizeibeamten gemacht. Die Mitwirkung der Zeugen im Vorverfahren kann übrigens auch zwangsweise durchgesetzt werden.
Im Vorverfahren hat auch jede Partei Ermittlungsbefugnisse. So kann sich jede Partei, auch unter Zuhilfenahme von Zeugen, Einblick in alle Tatorte und alle sonstigen Schauplätze verschaffen, die wichtig sein können. Im Fall Butler war das u.a. das Polizeipräsidium.
Ich meine auch, daß Geschworenengerichte in der Regel erstaunlich gerechte Urteile fällen - die Fälle, die öffentlich bekannt werden, sind bisweilen auch Ausreißer, die in der Rechtsmittelinstanz korrigiert werden.
Für ebenfalls deutlich gerechter halte ich die Haftentschädigungen, die in den USA (allerdings i.d.R. nur auf entsprechende Klagen hin) gezahlt werden. Im Fall Butler betrug sie für sechs Monate U-Haft und ein herausgeprügeltes Geständnis immerhin 750.000 US$.
Und schließlich sind in vielen Bundesstaaten sehr effiziente Pflichtverteidigungen deswegen möglich, weil sie nicht von niedergelassenen Rechtsanwälten durchgeführt werden sondern von Rechtsanwälten, die bei sog. "Public Defenders' Offices" angestellt sind. Florida hat beispielsweise so ein System. Diese öffentlich bestellten Verteidiger erhalten ein festes Gehalt (der Hauptverteidiger von Brenton Butler verdiente, als der Prozeß stattfand, ca. 100.000 US$ im Jahr). Sie haben ausreichend Zeit und Personalausstattung (Paralegals, Ermittlungshelfer), um sich mit den Fällen ausführlich zu befassen.
Als Nachteil sehe ich in den USA die fehlende gesetzliche Kostenerstattung bei einem Freispruch an, allerdings wird dies relativiert durch die Haftentschädigungen.
Im Ergebnis meine ich, daß das US-Rechtssystem durchaus erhebliche Vorteile hat, daß aber keines der Systeme perfekt ist.
Beste Grüße,
Markus
Zuletzt bearbeitet von XY-Markus am Sa 27 Okt, 2007 09:01, insgesamt einmal bearbeitet |
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pda-user
Anmeldedatum: 04.10.2007 Beiträge: 76
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 08:57 Titel: |
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| sam hat Folgendes geschrieben: | | Natürlich kann ein Rechtsstaat nicht jemanden monatelang ohne Beweise (unter Ignorieren aller Entlastungsbeweise) einsperren. Die Türkei stellt sich damit selbst ins Abseits. |
Hallo
Dummerweise vergessen Sie nur, dass es einen solchen "Beweis" - nämlich den sexuelle Kontakt zu einer 13-jährigen - im Falle Marco W. gibt. Reicht auch in Deutschland für ein Verfahren.
Nachdenkliche Grüße |
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thomas1966
Anmeldedatum: 10.08.2007 Beiträge: 696 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 09:27 Titel: Re: Strafprozesse in den USA |
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| pda-user hat Folgendes geschrieben: | | Übrigens - Die Kehrseite der deutschen Regelung zur Strafunmündigkeit: Es wird - vorrangig in best. Grenzregionen - gezielt ausgenutzt. |
Das ist leider in Deutschland bittere Realität. Es werden, wohlwissend dass sie nicht belangt werden können, vor allem minderjährige aus Osteuropa für schwere kriminelle Handlungen (Raub, Autodiebstahl, Drogenhandel) mißbraucht. _________________ „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ |
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Chrisy
Anmeldedatum: 26.10.2007 Beiträge: 171
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 09:41 Titel: |
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| Hallo, habe eine Frage... Gestern abend ein Treffen mit Freunden wo ein paar Fragen auf den Tisch kamen die ich nicht beantworten konnte.. Für mich stand die ganze Zeit fest das der türkische Arzt die Jungfräulichkeit festgestellt hat. Freunde erzählten mir das der türkische Arzt jedoch auch Kratzspuren an Charlottes Schulter festgestellt haben soll. Die Gewalt nicht ausschließen kann. Ich kann mir das zwar nicht vorstellen und habe Marco in Schutz genommen möchte aber wissen ob noch jemand darüber etwas weiß. |
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Claudi
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 1038 Wohnort: Uelzen LK
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 09:48 Titel: |
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Hallo Chrisy,
das ist wohl mal wieder die typische Entwicklung der Gerüchteküche: wenn es keine Beweise gibt, werden solange welche dazugedichtet, bis aus der Dichtung Wahrheit wird. Eine Entwicklung , die sich auch in der Presse regelmäßig verselbstständigt.
Kratzspuren oder Fissuren gehören zu den ersten Anzeigen, auf die ein Vergewaltigungsopfer oder sein angeblicher Vergewaltiger untersucht werden. Charlotte wurde durch den Arzt Levent Hekim untersucht, der an ihr keinerlei Gewaltspuren feststellen konnte. Das wurde mehrfach bekannt.
Wenn an Marco Spuren festgestellt worden wären, glaubst Du dann, dass Ömer Aycan so einen Eiertanz veranstalten müßte, um die angebliche Schuld von Marco zu beweisen ? Wäre dann die Aussage des Opfers noch so wichtig ?
Woher haben Deine Freunde eigentlich diese "Weisheit" , haben sie das mal belegt ?
LG,
Claudi |
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pda-user
Anmeldedatum: 04.10.2007 Beiträge: 76
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 09:54 Titel: |
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| Claudi hat Folgendes geschrieben: | Charlotte wurde durch den Arzt Levent Hekim untersucht, der an ihr keinerlei Gewaltspuren feststellen konnte. Das wurde mehrfach bekannt.
Wenn an Marco Spuren festgestellt worden wären, glaubst Du dann, dass Ömer Aycan so einen Eiertanz veranstalten müßte, um die angebliche Schuld von Marco zu beweisen ? |
Hallo
Hmmm - ob Marco W. "schuldig" ist, muss das Verfahren erst einmal klären. Der dringende Tatverdacht, der das Verfahren rechtfertigt, ergibt sich allerdings nicht aus einer "nicht stattgefundenen Vergewaltigung".
Anders gesagt: Ein sexueller Kontakt zu einem Kind ist grundsätzlich auch ohne Vergewaltigung strafbar.
Nachdenkliche Grüße |
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