| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Chrisy
Anmeldedatum: 26.10.2007 Beiträge: 171
|
Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 15:50 Titel: |
|
|
| Kamimaze hat Folgendes geschrieben: | | pda-user hat Folgendes geschrieben: |
Anders gesagt: Ein sexueller Kontakt zu einem Kind ist grundsätzlich auch ohne Vergewaltigung strafbar.
|
Nein, "grundsätzlich" eben nicht!
Es ist ein großer Unterschied, ob der Kontakt mit Vorsatz erfolgte oder nicht, wenn Marco davon ausgehen konnte, dass das Mädchen wesentlich älter ist, dann ist er im Sinne des Gesetzes nicht schuldig.
Da das Mädchen allein in der Disco war und auch Alkohol drinken durfte, sich zudem als 15-Jährige ausgegeben hat, konnte Marco davon ausgehen, dass sie älter als 13 ist, auch äußerlich sah sie ja wohl wesentlich älter aus, was ja auch der Arzt bestätigte.
Der Sinn das Gesetzes ist es, Kinder vor Übergrifen durch Erwachsene zu schützen und nicht erste sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen zu kriminalisieren.
Nur genau DAS müsste das Gericht eigentlich aufklären, nämlich auch die entlastenden Gutachten und Zeugenaussagen in Betracht ziehen, nur genau das tut es nicht, weil in der Türkei offenbar andere Maßstäbe für die Aufklärung einer Straftat gelten, da ist der Beschuldigte schon vor dem Urteil schuldig, selbst wenn es keinerlei Beweise und nicht mal eine verwertbare Aussage des angeblichen Opfers gibt.
. | Du hast mir aus der Seele geprochen. Danke |
|
| Nach oben |
|
 |
Google
|
Verfasst am: Titel: Anzeige |
|
|
|
|
|
| Nach oben |
|
 |
miri85
Anmeldedatum: 05.10.2007 Beiträge: 3
|
Verfasst am: Di 30 Okt, 2007 07:48 Titel: Re: Meine Meinung zu Marco |
|
|
| Heidemarie hat Folgendes geschrieben: | | Aufgrund dieser Tatsache würde ich nie in der Türkei Urlaub machen. Bei einem Urlaub in der Türkei steht man ja mit einem Bein im Gefängnis. Ich bin von seiner Unschuld überzeugt. Man sollte diesen armen Jungen endlich freilassen. Er hat ja leider schon gesundheitliche Probleme. Was dort im Gefängnis abgeht ist menschenunwürdig. Ich drücke weiter die Daumen.Heidemarie aus Berlin |
Würde ein Türke wegen sexuellen Mißbrauchs angezeigt werden, würden wir auch nicht wollen, dass er vorzeitig wieder auf den Fuß kommt . Die Reaktion der türkischen Justizbehörden ist also nicht nur verständlich, sondern angemessen, besteht doch akute Fluchtgefahr (zurück nach Deutschland).
Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn Deutschland seine Staatsbürger selbst bestraft (und jedes Land so verfahren würde), aber es ist nunmal das Vorrecht der Türkei, zu entscheiden ob man dem zustimmt oder nicht. Wie heißt es doch immer so schön: “Respektiere die Gesetze des Landes, wo du dich derzeit aufhälst!” Das gilt aber in alle Richtungen.
 |
|
| Nach oben |
|
 |
Sofi
Anmeldedatum: 17.08.2007 Beiträge: 964
|
Verfasst am: Di 30 Okt, 2007 09:10 Titel: |
|
|
... | Zitat: | | ist also nicht nur verständlich, sondern angemessen, besteht doch akute Fluchtgefahr (zurück nach Deutschland). |
@miri85, das ist so nicht richtig.
1. stellt marco sich ausdrücklich dem verfahren
2. würde er von jedem eur. land, in das er "flieht", ausgeliefert werden
3. wird in D in der Marco-Angelegenheit durch die staatsanwaltschaft "ermittelt"
4. scheint die t. justiz hier willkürlich zu verfahren; hat sie doch andere fälle schon ganz anders behandelt
5. kann nicht nur aus den vorgenannten gründen von "angemessen" nicht mehr die rede sein.
Willkommen, miri85, im forum der marco-Helfer! |
|
| Nach oben |
|
 |
angelblue
Anmeldedatum: 03.10.2007 Beiträge: 45
|
Verfasst am: Di 30 Okt, 2007 11:24 Titel: Re: Meine Meinung zu Marco |
|
|
@ miri85
Also bist du auch dafür, dass niemand der an die Unschuld von Marco glaubt, jemals Urlaub in der Türkei machen sollte, oder?
Was die angebliche Fluchtgefahr von Marco betrifft, daran glaubst doch wohl nicht mal du. Wie sollte er wohl fliehen, wenn er ständig von einem Tross von Journalisten umringt ist bzw. dann mit Sicherheit, wäre?
Aber viel besser wäre natürlich die Überstellung nach Deutschland. Ich bin davon überzeugt, dass hier der ganze "Fall" sehr viel schneller aufgeklärt werden würde (einschl. der Übersetzung von Charlottes Aussage) und Marco dann endlich wieder frei wäre. _________________ Die Hoffnung stirbt zuletzt |
|
| Nach oben |
|
 |
Susanne Löns Moderator
Anmeldedatum: 13.08.2007 Beiträge: 324 Wohnort: Südbrookmerland ( Ostfriesland )
|
Verfasst am: Di 30 Okt, 2007 11:33 Titel: Bitte mal informieren, bevor Beiträge geschrieben werden |
|
|
Der uns schon bekannte Artikel: sueddeutsche.de vom 26.10.2007
( auch für miri85, zum Thema Fluchtgefahr )
---------------------------------------------------------------------------------------
Prozess gegen Marco W.
Marco, das Politikum
Seit 192 Tagen sitzt der deutsche Schüler in Haft, damit beweist die türkische Justiz ihre Inkompetenz.
Ein Kommentar von Stefan Kornelius
Im Fall Marco hat es bisher an Sensibilität wahrlich nicht gemangelt. Sensibel ist die Bundesregierung, die das Verfahren gegen den minderjährigen Schüler als Angelegenheit der türkischen Justiz behandelt und entsprechend mit Kommentaren geizt.
Sensibel sind die Eltern des Jungen, die öffentlich kaum wahrzunehmen sind und hierzulande einen ganz anderen Pressewirbel erzeugen könnten. Sensibel sind auch die deutschen Medien, die das emotionale Potential des Falles nicht ausbeuten und stattdessen das türkische Rechtssystem zu erklären versuchen.
All diese Sensibilität scheint einem Ziel zu dienen: Die Politik und die Emotionalität des Falles sind vom Recht zu trennen. Der türkischen Justiz soll nicht der Vorwand geliefert werden, sie stehe unter Druck. Das Biest darf nicht gereizt werden, es könnte sonst wütend werden.
Nach 192 Tagen Untersuchungshaft ist diese Rücksichtnahme nicht mehr geboten. Es ist die türkische Justiz selbst, die den Fall in dieser langen Zeit zum Politikum gemacht hat und jede Chance verspielt, ein als gerecht empfundenes Ende des Dramas herbeizuführen. Es ist das Gericht in Antalya, und es sind die ihm vorgesetzten Instanzen, die einen Mangel an Sensibilität erkennen lassen, eine Sturheit und offenbar eine Wurstigkeit gegenüber der gar nicht mehr zu leugnenden Symbolkraft des Falles.
Nach 192 Tagen Untersuchungshaft beschränkt sich das Gericht darauf, auf die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens zu pochen. Das genügt zwar dem Jugendstrafrecht, entspricht aber schon lange nicht mehr dem öffentlichen Interesse an dem Fall. Ohne Details des Verfahrens preisgeben zu müssen, könnte das Gericht zum Beispiel zur Verschleppung der Angelegenheit Stellung nehmen.
Es könnte die Beweisaufnahme beschleunigen, es könnte Übersetzer verpflichten, einen Zeitplan veröffentlichen, es könnte die offenkundige Verzögerungstaktik der britischen Kläger rügen. Aber das Gericht tut Marco an, was offenbar Hunderte Gerichte in der Türkei Hunderten Untersuchungshäftlingen antun: Es ignoriert das dringende Bedürfnis vor allem jugendlicher Täter - oder auch Opfer - nach einer schnellen Klärung.
Die Unverhältnismäßigkeit zeigt sich am deutlichsten beim Haftgrund Fluchtgefahr: Wohin, bitte sehr, soll Marco flüchten? Er ist ein Gefangener der Öffentlichkeit. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wird er sich der Justiz nicht entziehen können.
Wenn die Anwälte des Schülers nun ankündigen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, dann versuchen sie, ihre juristischen Bedürfnisse mit der politischen Dimension des Falles in Einklang zu bringen. Allerdings sollte man sich hüten, die Politisierung des Falles ihnen vorzuwerfen. Es ist die schreiende Inkompetenz eines Justizsystems, die offenkundig willkürliche und unverhältnismäßige Haftverlängerung Monat um Monat, die den Fall zum Politikum haben werden lassen.
(SZ vom 27.10.07)
--------------------------------------------------------------------------------------- |
|
| Nach oben |
|
 |
winni
Anmeldedatum: 04.10.2007 Beiträge: 106 Wohnort: Hilden/NRW
|
Verfasst am: Di 30 Okt, 2007 11:57 Titel: |
|
|
| Chrisy hat Folgendes geschrieben: |
Der Sinn das Gesetzes ist es, Kinder vor Übergrifen durch Erwachsene zu schützen und nicht erste sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen zu kriminalisieren.
|
So ist das Gesetz gedacht. Es soll Kinder vor perversen Triebtätern schützen, das macht Sinn und ist auch notwendig. Nach dem reformierten Rechtssystem gilt das auch in der Türkei.
Nun ist aber auch in der Türkei noch die Rechtsauffassung nach dem alten islamischen Recht der Sharia fest verwurzelt.
Danach ist ein Mädchen nach einem sexuellen Kontakt praktisch entwertet und lässt sich nicht mehr so leicht verheiraten. Darum sind in solchen Fällen Zahlungen an die „geschädigte Familie" durchaus üblich.
Hätte sich ein alter Knacker einem türkischen Mädchen genähert und es defloriert, dann wäre die Familie wahrscheinlich sofort ausgesöhnt, wenn er das Mädchen heiratet. Damit ist die „Ehre" der Familie wieder hergestellt. Nicht das Mädchen wird vor Triebtätern geschützt sonder die Ehre der Familie muss gewahrt werden.
Somit wird auch verständlich, dass mit „Aussöhnung" der beiden Familien im Grunde eine Ausgleichszahlung gemeint ist. |
|
| Nach oben |
|
 |
tobias
Anmeldedatum: 27.10.2007 Beiträge: 72 Wohnort: Stassfurt
|
Verfasst am: Di 30 Okt, 2007 12:13 Titel: |
|
|
| Zitat: | | Nicht das Mädchen wird vor Triebtätern geschützt sonder die Ehre der Familie muss gewahrt werden. |
Ich glaube, dies ist überhaupt der Knackpunkt in der ganzen Sache.
Nur das man im Falle Marco das Wort Familie mit Mutter austauschen müsste.
Denn im Grunde gehts doch garnicht um das Mädchen, das ist doch von Anfang an nur das Mittel zum Zweck.
Das Mädchen hat direkt nach der Untersuchung durch den türkischen Arzt gesagt, das sie Freunde seien und das nichts gegen Ihren Willen passiert sei. Damit gab es eine Aussage vom "Opfer", live und direkt. Dazu die Bestätigung vom untersuchendem Arzt. Normal wäre damit die Angelegenheit (für Marco) beendet. Für die Mutter hätte sie dann wohl erst begonnen (Verletzung Aufsichtspflicht)
Schade, dass diese echten Fakten bisher überhaupt nicht zur Geltung kamen (bei Gericht)
LG
Tobi _________________ Der Fall Marco W: Fakten in aller Kürze |
|
| Nach oben |
|
 |
Sofi
Anmeldedatum: 17.08.2007 Beiträge: 964
|
Verfasst am: Di 30 Okt, 2007 12:27 Titel: |
|
|
| genau! wäre die mutter nicht als nebenklägerin aufgetreten, müsste sie sich die frage nach der aufsichtspflicht als hauptfrage gefallen lassen. so hat sie als strenggläubige kirchgängering noch einen schwerwiegenden charakterzug gucken lassen: mit dem ensthaften versuch, ihr fehlverhalten (nachlässigkeit und verantwortungslosigkeit: grünes bändchen für zugang zu erwachsenengetränken) auf ein fremdes kind zu projizieren. alles nachfolgende wird jetzt offensichtlich so umgelogen, dass es passt. - pech dürfte für sie sein, dass dies jeder normaldenkende mensch durchschaut - und wie wir inzwischen wissen - auch unabhängig von der nationalität. |
|
| Nach oben |
|
 |
ha-vi
Anmeldedatum: 27.10.2007 Beiträge: 17 Wohnort: Hagen
|
Verfasst am: Sa 03 Nov, 2007 21:06 Titel: |
|
|
Hallo zusammen,
ich verfolge Marco's Fall mit großem Interesse. Ich kann mir auch gut seine Situation und die seiner Familie vorstellen. Unfassbar was hier passiert!
Meine Frage:
Wenn es im Interesse der Richter und türkischen Staatsanwälten ist, den Fall so schnell wie möglich zu klären, dann frage ich mich, warum nicht ein Rechtsvertreter der Staatsanwaltschaft und des Richtergremiums mal über einen ersuchten Rechtshilfebeistand nach GB reist und das Mädchen samt Mutter vor Ort (zumindest mithilfe der örtlichen britischen Behörden, samt vereidigten Übersetzer) befragt. Vor allem da hier 2 Minderjährige im Spiel sind. Und auf die Begründung hin, dass 2 Mädchen in psychol. Betreuung sind und ihnen eine Reise in die Türkei nicht zugemutet werden kann....
Das hätte doch schon längst passieren müssen, falls dieses Gericht die Umstände tatsächlich klären möchte. Dann müsste sich dieses türkische Gericht in Antalya nicht vorwerfen lassen, es sei befangen, oder es braucht Wochen, wenn nicht sogar Monate bis C.'s Aussage übersetzt ist. (Ich will nicht hoffen, dass auch der Übersetzer ähnlich arbeitet wie Ö. Aycan. Das wäre das Schlimmste in diesem ganzen Fall!!!
Ich habe bisher keine Textpassage gefunden, die diese Art der Befragung ausdrücklich nicht zulässt...
Korrigiert mich wenn ich was völlig Falsches sage....
Warum muss ein Nebenkläger das Video einreichen!? Da war wohl nix mit Rechtshilfeersuchen und offizieller Weg bisher.... schleierhaft und ehrlich gesagt mittlerweile eine Posse der Justiz... _________________ This page provided with 100% recycled electrons. |
|
| Nach oben |
|
 |
Danü
Anmeldedatum: 14.08.2007 Beiträge: 372 Wohnort: Bremen
|
Verfasst am: Sa 03 Nov, 2007 21:20 Titel: |
|
|
Video?
Hieß es nicht mal, dass es nur diese 170 Seiten gibt, und gar kein Video wie Ö.A. behauptet hat? Oder hab ich nu was falsch verstanden? |
|
| Nach oben |
|
 |
KeBiHa
Anmeldedatum: 01.11.2007 Beiträge: 17 Wohnort: Rheinland-Pfalz
|
Verfasst am: So 04 Nov, 2007 11:24 Titel: Zeitungsbericht |
|
|
Hallo Zusammen,
der Zeitungsbericht der Süddeutschen drückt es aus.
Die Politiker geizen mit Worten. Kritik heißt nicht nur, dass man unter der Gürtellinie arbeitet und neue Streitigkeiten entstehen müssen.
Kritik kann auch konstruktiv sein. Das Verfahren zu beschleunigen oder bessere Haftbedingungen, all das wäre doch mal ein Ansatz.
Das das Mädchen beeinflusst wurde scheint mir auch auf der Hand. Eben weil am Anfang von Freunde die Rede war und jetzt eben von Vergewaltigung.
Jeder den man frag sieht die Mutter in der entscheidenden Rolle, das kann dem Gericht doch nicht entgangen sein. Das wird doch vorsätzlich ignoriert. Soweit ich hier in dem Forum gelesen habe wäre die Mutter für jeden mal der erste Ansatz.
Ich hoffe nur es tut sich bald was und das die Anwälte jetzt etwas Beistand haben .. _________________ Mut wird belohnt ! |
|
| Nach oben |
|
 |
Gaby
Anmeldedatum: 22.10.2007 Beiträge: 40 Wohnort: Berg.Gladbach
|
Verfasst am: Mo 05 Nov, 2007 16:07 Titel: |
|
|
Hallo zusammen, kann es wirklich sein, dass seit letzter Woche keine neuen Stimmen mehr dazu gekommen sind, oder habt ihr keine Zeit mehr zum Aktualisieren?? Gruss Gaby _________________ Marco halte durch - wir glauben an Dich!! |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|