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XY-Markus
Anmeldedatum: 14.08.2007 Beiträge: 193
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Verfasst am: Mi 07 Nov, 2007 23:59 Titel: Mein Brief an den türkischen Botschafter |
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Folks,
ich habe es mir länger überlegt, aber das folgende mußte einfach einmal gesagt werden. Deswegen habe ich den Brief unten heute per Post an den türkischen Botschafter in Berlin gesandt. Ich möchte diesen Brief zwar nicht als "Dokumentvorlage" verstanden wissen, da er seine Wirkung (wenn er überhaupt eine Wirkung haben kann) verlieren würde, wenn er mehrfach genutzt wird, aber vielleicht sind ja die einen oder anderen brauchbaren Gedanken für eigene Briefe enthalten.
Da ich einige entsprechende Fragen erhielt, vielleicht noch zwei kurze Anmerkungen:
Die Anrede "Herr Botschafter!", die ich bewußt ohne "Sehr geehrter" verwende, ist nicht, wie es vielleicht den Anschein haben könnte, als Unhöflichkeit gemeint, sondern sie ist eine der möglichen Formen, den Botschafter eines anderen Staates in einem Brief anzureden. Die anderen Möglichkeiten sind "Herr Botschafter," (aber das würde nicht passen, denn ich setze in allen meinen Briefen an das Ende der Anrede ein Ausrufungszeichen statt eines Kommas), "Exzellenz" (wie in der Anschrift), und inzwischen erklärt das Protokoll auch "Sehr geehrter Herr Botschafter" für zulässig (dies war früher nicht statthaft).
Als Schlußformel ist inzwischen zwar sogar "Mit freundlichen Grüßen" möglich, allerdings würde dies nur passen, wenn ich als Anrede "Sehr geehrter Herr Botschafter" gewählt hätte. Zu der traditionelleren Anrede "Herr Botschafter" gehört eine angepaßte Schlußformel, und die gewählte Formel entspricht einem eher distanzierten Stil, den ich hier für angemessen halte. Verbindlichere Formen sehe ich als unangebracht an, insbesondere, da ich im Inhalt selbst nicht eben zurückhaltend bin und nicht erwarten kann, daß der Brief auf Zustimmung treffen wird.
Beste Grüße,
Markus
-> Beginn des Briefs
Seiner Exzellenz dem Botschafter der Republik Türkei
Herrn Mehmet Ali İrtemçelik
Rungestraße 9
10179 Berlin
Fall des inhaftierten Deutschen “Marco W.”
Herr Botschafter!
Der Online-Ausgabe des Tagesspiegels vom 5. November 2007 entnehme ich, daß die Botschaft der Republik Türkei in Berlin derzeit mit Beschwerdebriefen in der Sache des als “Marco W.” bekannt gewordenen Schülers “überschwemmt” werde, die “oft über das Zumutbare hinausschießen”.
Ich darf hierzu anmerken, daß ich jegliche Schmähkritik und alle solche Kritik, die sich außerhalb der Grenzen des bürgerlichen Anstands bewegen sollte, mißbillige. Solche Kritik könnte nicht Gegenstand sachgerechter Auseinandersetzung sein, und sie sollte im Dialog zwischen modernen und demokratischen Gesellschaften unterbleiben.
Ich möchte Ihnen, Herr Botschafter, im folgenden meine Gedanken und meine Meinung zu diesem Fall darstellen, und ich werde meine Meinung ganz offen äußern, da ich der Auffassung bin, der Inanspruchnahme Ihrer Zeit auch völlige Ehrlichkeit zu schulden.
Ich frage mich zunächst, Herr Botschafter, nach den Gründen einer so lebhaften öffentlichen Anteilnahme an einem Fall, dessen öffentlich bekannte Details, bei Lichte betrachtet, keine juristisch oder tatsächlich schwierigen Fragen enthalten. Es geht ja lediglich um die Frage, welcher Natur das Verhältnis des Beschuldigten mit der angeblich Geschädigten war, zu welchen Handlungen es gekommen ist, und welchen Kenntnisstand der Beschuldigte dabei hatte.
Es ist diese Einfachheit des Falles, die es mir ausgesprochen schwer macht, nachzuvollziehen, wieso nach der nunmehr annähernd sieben Monate andauernden Untersuchungshaft das Verfahren noch immer nicht näher an seinem Abschluß ist, als zu dem Zeitpunkt, da es im Mai erstmals öffentlich bekannt wurde.
Es war selbstverständlich nicht nur richtig, sondern es war sogar zwingend zu erwarten, daß die türkische Justiz einem so schwerwiegenden Tatvorwurf, wie dem gegen den Beschuldigten erhobenen, umgehend und gründlich nachgehen mußte. Es war ebenso noch richtig, den Beschuldigten daran zu hindern, sich einer entsprechenden Untersuchung zu entziehen, und sei es durch Untersuchungshaft, solange kein anderes Mittel zur Verfügung stand. Bereits hierzu überzeugen die Begründungen gegen eine Haftverschonung aber nicht mehr.
Bereits die Umstände der Festnahme jedoch, die der Allgemeinen Zeitung Uelzen zu entnehmen waren, nämlich, daß der Beschuldigte mit der Aussage, man müsse ja nur eine kurze Befragung durchführen und sei sicher in einer Viertelstunde wieder im Hotel, lassen deutlich erkennen, daß dieses Verfahren von Anfang an nicht den Grundsätzen genügte, deren Einhaltung von jeder Justiz zu fordern ist, die sich als rechtsstaatlich und freiheitlich verstanden wissen will. Solches Verhalten, den Beschuldigten über die Schwere des erhobenen Vorwurfs gezielt zu täuschen, und dem Bericht wurde nicht widersprochen, kennen wir eher aus Diktaturen denn aus Rechtsstaaten.
Als dann die deutsche Presse im Mai 2007 erstmals von dem Fall berichtete, da dauerte die Untersuchungshaft bereits über einen Monat an, und geschehen war schlicht nichts. Jeder Verhandlungstag, der danach folgte, brachte nur neue Erkenntnisse, die den Beschuldigten entlasteten, und keinerlei belastende Momente. Gleichwohl sah sich das Gericht nicht in der Lage, die nötige Konsequenz zu ziehen und den Haftbefehl zumindest außer Vollzug zu setzen.
Der vorläufige Höhepunkt war erreicht, als der Beschuldigte, wie man hört, mit Zustimmung des Justizministeriums!, Besuch durch einen Reporter der Zeitung Hürriyet erhielt und sich in dem Interview, ohne jeden Beistand, und ohne die Möglichkeit für die Erziehungsberechtigten aufs schwerste belastete. Das menschenunwürdige Vorführen eines verzweifelten Beschuldigten, der, dankbar um jede Ansprache von und jeden Kontakt nach außen, mit 30 ihm unbekannten Mitgefangenen in einem Gefängnis dahinfrettet, dessen Zustand man nur als menschenunwürdig bezeichnen kann, ist unglaublich menschenverachtende Handlung, und sie verdient die schärfste Kritik und Mißbilligung, ja sogar Verachtung. Es darf ja nicht wahr sein, daß eine Justiz in dieser Weise die Rechte eines Beschuldigten auf ein faires Verfahren und das Recht, sich selbst nicht belasten zu müssen, “schützen” will.
Als sodann der Generalstaatsanwalt eine Nachrichtensperre beantragte, und das Gericht sie erließ, da konnte die interessierte Öffentlichkeit Anteil daran nehmen, wie effizient in der türkischen Justiz solche Nachrichtensperren durchgesetzt werden. Zu keinem Zeitpunkt wurde der Nebenklagevertreter auch nur annähernd wahrnehmbar dafür gemaßregelt, daß er laufend in gröbstens unsachlicher Weise öffentlich auftritt, welche Auftritte ihren Höhepunkt in der doppelten Lüge eines Zitats aus einer erfundenen Vernehmung der angeblichen Geschädigten vor dem vorletzten Termin fanden. Es ist schlicht unvorstellbar, wie solches Verhalten unsanktioniert bleiben kann, und wieso eine Justiz erwartet, man könne ihr gerechten Umgang mit einem Beschuldigten bescheinigen, wenn sie diesen einer psychologisch nachhaltig gesteuerten Agitation aussetzt.
Es ist weiter schlicht unvorstellbar, wieso ein- und dasselbe medizinische Gutachten bei drei verschiedenen Gelegenheiten dreimal anders beurteilt werden konnte. Schließlich ist dieses Gutachten eines der wenigen objektivierbaren Beweismittel, und es kann doch wohl von einem Mediziner erwartet werden, daß er klar ausdrückt, was er in das Gutachten aufnimmt, daß es mithin keinerlei Spielraum für Interpretation läßt.
Dem Tagesspiegel vom 5. November 2007 entnehme ich ebenfalls, die Botschaft der Republik Türkei könne nicht verstehen, warum die türkische Justiz für die Verfahrensverzögerung verantwortlich gemacht wird, die aus der unvorstellbaren Verschleppung der Aussage der angeblichen Geschädigten entstanden ist. Die Antwort hierauf ist so völlig einfach, daß sie sich jedem logisch denkenden Menschen nachgerade aufdrängen muß: Die türkische Justiz ist Herrin des Verfahrens, und niemand sonst. Die türkische Justiz ist verantwortlich für alles, was in diesem Verfahren geschieht, und niemand sonst. Die türkische Justiz bevorzugt es vielleicht, sich von dem Nebenklagevertreter instrumentalisieren zu lassen, doch kann dies keine Entschuldigung für die unzähligen Fehlverhalten der türkischen Justiz sein.
Heute nachmittag meldet nun der “Stern” online, daß der zuständige Richter seine Entpflichtung von dem Fall beantragt habe. Im Interesse eines fairen Verfahrens hoffe ich sehr, daß diese Meldung zutrifft, denn bislang hat dieser Richter für mich nur eine so schreiende Inkompetenz vermarktet, daß ich ihn dem verwerflichsten Beschuldigten nicht als seinen gesetzlichen Richter wünschen möchte. Ich hoffe sehr, daß jener Richter, der nun das Verfahren übernehmen würde, seine Pflichten ernster nehmen wird.
Fast schon nicht mehr ins Gewicht fällt in diesem Zusammenhang, daß ich der Sendung “Menschen bei Maischberger” entnehmen mußte, die Neuregelungen im Zuge einer grundlegenden Strafprozeßnovelle von 2005 seien vielleicht dem Gericht (im Jahr 2007!) noch nicht bekannt. Dies zumindest unterscheidet die Türkei von Diktaturen – diese formen ihr Unrecht wenigstens passend zum jeweiligen verwerflichen Zweck.
Soweit die türkische Justiz glaubte, darauf hinweisen zu sollen, eine „Einmischung“ von außen würde nur dazu führen, daß das Verfahren umso schärfer geführt würde, spricht dies jeder Behauptung über die Unabhängigkeit der türkischen Justiz Hohn. Eine Justiz, die es einen 17jährigen vergelten läßt, daß sie über Äußerungen von Politikern und Vertretern der Presse verärgert ist, beweist nicht ihre Unabhängigkeit, sondern sie beweist, daß sie sich in ihren Entscheidungen von sachfremden Erwägungen leiten läßt. Von dort bis zur Rechtsbeugung ist es nur ein kleiner Schritt. Ich bedauere zutiefst, daß die türkische Justiz im Umgang mit demokratischer Meinungsäußerung derart ungeübt zu sein scheint. Sie wird lernen müssen, daß eine kritische Kontrolle durch eine unabhängige Presse eine der wichtigsten demokratischen Errungenschaften ist, und sie wird lernen müssen, daß die Presse im Heimatland eines ausländischen Beschuldigten selbstverständlich die Maßstäbe dieses Heimatlandes anlegt und die türksiche Justiz daran mißt.
Sollten Sie, Herr Botschafter, das Vorbringen der zahlreichen Kritikpunkte, die durch das Verhalten der türkischen Justiz allein verursacht sind, als „über das zumutbare hinausschießend“ empfinden, so bedauere ich, daß Sie nun wohl auch mein Schreiben in diese Kategorie werden einordnen müssen. Vielleicht vermag es, Sie zu beruhigen, daß ich mit einer solchen Entscheidung sehr gut leben könnte.
Sollten Sie, Herr Botschafter, die zahlreichen Kritikpunkte jedoch einer differenzierten Bewertung zuführen können, und sollten Sie sogar daran interessiert sein, mir Ihre Gedanken mitzuteilen, so wäre ein Teil meines restlos verlorenen Vertrauens in die Türkei wiederhergestellt, und Sie würden Ihrem Land einen unschätzbar wertvolleren Dienst erwiesen haben als durch ein Abweisen berechtigter Bersorgnis. Auf ein solches Signal hoffe ich am meisten.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.
Markus
Zuletzt bearbeitet von XY-Markus am Do 08 Nov, 2007 00:43, insgesamt einmal bearbeitet |
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Google
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Robby
Anmeldedatum: 31.10.2007 Beiträge: 72
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 00:10 Titel: |
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Genehmigen Sie, Herr Markus, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung:-)
Ich würd sofort unterschreiben |
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Robinson
Anmeldedatum: 12.08.2007 Beiträge: 79 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 00:20 Titel: |
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Starke Argumentation !
Hoffentlich liest sich der Botschafter das auch durch ... |
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Claudi
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 1038 Wohnort: Uelzen LK
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 00:22 Titel: |
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Hoffentlich liest sich das nicht nur der Botschafter durch !
Trockene, präzise Argumentation, Markus. Respekt !
LG,
Claudi |
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Phädra
Anmeldedatum: 14.09.2007 Beiträge: 401 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 00:25 Titel: |
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An dieser Stelle möchte ich meinen tiefempfundenen Respekt für diesen Brief ausdrücken! Kompliment, in der Deutlichkeit hätte ich gerne mal einen Artikel in einer großen Tageszeitung...
Vielleicht dürfen wir auch die Antwort erfahren, so es denn eine geben sollte...? |
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shiva
Anmeldedatum: 29.10.2007 Beiträge: 124
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 00:31 Titel: |
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| Markus...alle Achtung! |
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kalle61
Anmeldedatum: 02.10.2007 Beiträge: 254 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 00:54 Titel: |
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Puh,
das war ja viel zu lesen, aber brillant
Wie viel Beruhigungsmittel braucht es, um so ruhig einen wirklich sachlichen Brief zu verfassen? Ich war gesten sowas von sauer....., aber für mich ist es ein Silberstreif am Horizont, dass dieser Richter weg ist von Fenster _________________ Wenn man bis zum Hals in der Sch....e steckt, darf man den Kopf nicht hängen lassen |
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Phädra
Anmeldedatum: 14.09.2007 Beiträge: 401 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 01:02 Titel: |
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Na, ganz so ruhig und sachlich ist der Brief gar nicht (nix für ungut, XY-Markus... )...
Ob der Botschafter wohl die feinen kleinen spitzigen Bemerkungen registriert...? |
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XY-Markus
Anmeldedatum: 14.08.2007 Beiträge: 193
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 01:05 Titel: |
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Hallo Kalle,
ich fand das eigentlich gar nicht so schwer. Ich glaube, daß eine Form der Emotion in einem solchen Brief, die den Blick auf die beabsichtigte Nachricht verdecken könnte, nicht hilfreich wäre, also lasse ich sie weg. Ich habe mich aber nicht in der Lage gesehen, das gebe ich offen zu, diesen Brief ohne Leidenschaft zu verfassen, aber das sehe ich nicht als schädlich. Schwieriger war da schon, den Brief auf die für mich wirklich wichtigen Gedanken zu kürzen.
Beste Grüße,
Markus
Zuletzt bearbeitet von XY-Markus am Do 08 Nov, 2007 01:06, insgesamt einmal bearbeitet |
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XY-Markus
Anmeldedatum: 14.08.2007 Beiträge: 193
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 01:06 Titel: |
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Hallo Phädra,
ich gebe Dir recht - und da man in der Diplomatie oft mehr zwischen den Zeilen als in ihnen liest, halte ich es für gar nicht unwahrscheinlich, daß da keine beabsichtigte Nachricht verlorengeht.
Beste Grüße,
Markus |
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Mutter
Anmeldedatum: 27.10.2007 Beiträge: 30 Wohnort: Altes Land
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 12:34 Titel: |
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Markus,
ein wirklich guter Brief, mein Kompliment !
Man spürt, dass du dich zusammengerissen hast beim Schreiben, um nicht aus der Rolle zu fallen (so wirkt es jedenfalls auf mich), unterdrückte Emotionen in jedem Satz.
Klasse, hoffen wir mal, dass es eine Reaktion gibt. |
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XY-Markus
Anmeldedatum: 14.08.2007 Beiträge: 193
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Verfasst am: Fr 09 Nov, 2007 17:33 Titel: |
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Hallo Mutter,
sollte es wirklich eine Reaktion geben, werde ich sie zwar nicht wörtlich zitieren (das halte ich ohne Abstimmung mit dem Schreiber für nicht angemessen), aber ich werde wiedergeben, was sie enthielt.
Ich freue mich auch, daß das Ziel, meine Verärgerung über den Fall insgesamt darzustellen, offenbar nicht erfolglos geblieben ist.
Beste Grüße,
Markus |
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RolandW
Anmeldedatum: 09.11.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: Fr 09 Nov, 2007 21:18 Titel: Armer Markus |
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Hallo an Alle,
nachdem der Prozeß wieder verschoben wurde, ist meinem bisherigem Unverständnis mittlerweile eine ziemliche Wut über soviel Ungerechtigkeit gefolgt. Ich möchte mich garnicht dazu äußern ob hier eine Schuld von Marco vorliegt oder nicht, denn dazu bin ich viel zu weit vom Thema entfernt. Aber das hier ein Jugendlicher zum Spielball politischer Interessen herhalten muss, ist nun schon mehr als grausam. Ich habe der türkischen Botschaft auch eine Mail geschickt. Die Antwort, die ich bekam stellt mich überhaupt nicht zufrieden. Auch wenn ich jetzt gegen die Boardregeln verstoße, aber hier sollte man wirklich noch mal über die EU-Reife der Türkei nachdenken.
Hier noch meine Mail an die Botschaft und die Antwort.
Sehr geehrte Vertreter der türkischen Regierung,
hiermit protestiere ich gegen die überlange Untersuchungshaft des deutschen Schülers Marco.
Ich möchte an dieser Stelle nicht gegen die Türkei oder dessen unabhängige Gerichte protestieren.
Ebenfalls liegt es mir fern, eine Schuldbewertung vorzunehmen.
Jedoch appeliere ich an Sie mit aller Menschlichkeit endlich zu einem abschließenden Ergebnis der
Untersuchungshaft beizutragen. Bei einem Schuldspruch wäre eine so lange Untersuchungshaft vielleicht zu vertreten.
Aber da vor dem Gesetz alle Menschen bis zur Erbringung der Schuldlast als unschuldig gelten, wäre es fatal
wenn der Junge letztlich unschuldig sein sollte. Das ein gewisser Zeitraum für entsprechende Ermittlungen sicher
notwendig ist, mag unbestreitbar sein. Aber die Gefahr, dass ein junger Mensch unschuldig für einen so
großen Zeitraum eingesperrt ist, widerspricht dem allgemeinen Menschenrecht.
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Antwort:
1. Auf die Anzeige der Eltern der britischen Staatsbürgerin Charlotte Lee Mathers, geb. im Jahr 1994, wurde der deutsche Staatsbürger Marco Weiss, unter dem Vorwurf, dass er in einem Hotelzimmer in Manavgat in Antalya Charlotte Lee Mathers sexuell missbraucht haben soll, am 12. April 2007 verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt von Antalya gebracht. In diesem Zusammenhang hat das Prozessverfahren angefangen.
2. Die Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs gegen Marco W. basiert auf den Artikeln 35 und 103 des an den acquis communautaire der EU angepassten türkischen Strafrechtes.
Das am 26. September 2004 beschlossene neue türkische Strafrecht deckt sich in großem Maße mit dem deutschen Strafrecht. In diesem Rahmen wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ in Bezug auf die sexuelle Nötigung von Kindern und Minderjährigen ähnlich wie in dem deutschen Strafrecht behandelt.
3. Im Sinne des § 176 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) werden die Personen, die an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) sexuelle Handlungen vornehmen, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Zudem besagt § 177 StGB, dass sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Freiheitsstrafe bestraft wird.
4. Die Situation eines Verdächtigen in der Untersuchungshaft wird in der Türkei ähnlich wie in den §§ 112, 113 und 114 des deutschen Strafgesetzbuches geregelt. Die zuständigen Gerichte entscheiden über die Inhaftierung eines Verdächtigen. Die Regelungen über die Inhaftierung von Minderjährigen in der Türkei decken sich mit denen in Deutschland und in anderen EU-Ländern.
5. Artikel 34 der u.a. von der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei ratifizierten Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen besagt, dass Kinder vor jeglichem sexuellen Missbrauch geschützt werden sollen. Die Konvention verpflichtet die Staaten, die dafür erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
6. Wie ersichtlich ist, steht die Inhaftierung von Marco W., die auf die Anzeige der Eltern der britischen Staatsbürgerin Mathers zurückzuführen ist, mit der türkischen und der internationalen Gesetzgebungen in Einklang.
Wirklich tolle Antwort. Da wird in aller Höflichkeit sogar auf die Anrede verzichtet. |
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bombay
Anmeldedatum: 28.09.2007 Beiträge: 295
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Verfasst am: Fr 09 Nov, 2007 21:25 Titel: |
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was solls, willst du auch noch angeredet werden ?
reicht doch schon, wenn ein solches mickriges
Briefchen zurückkommt.
Aber tröste Dich.
Das haben wir alle auch erhalten. _________________
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Scio me nihil scire !
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Claudi
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 1038 Wohnort: Uelzen LK
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Verfasst am: Fr 09 Nov, 2007 21:37 Titel: |
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| bombay hat Folgendes geschrieben: | was solls, willst du auch noch angeredet werden ?
reicht doch schon, wenn ein solches mickriges
Briefchen zurückkommt.
Aber tröste Dich.
Das haben wir alle auch erhalten. |
WORTWÖRTLICH !  |
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