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Bine
Anmeldedatum: 26.10.2007 Beiträge: 158 Wohnort: Zürich
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Verfasst am: Mo 05 Nov, 2007 21:15 Titel: In der Schweiz wurde zu langsame Richterin gefeuert... |
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Auch wenn das Marco ja nun gar nichts hilft... aber vielleicht wäre das mal ein Gedankenanstoss für die Türkei . Sowas ist also möglich!!!
Gefunden soeben auf 20min.ch
| Zitat: | Zu langsam: Richterin zu Recht gefeuert
Die frühere Eidg. Untersuchungsrichterin Monique Saudan ist 2005 wegen mangelnder Arbeitseffizienz zu Recht fristlos entlassen worden. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde gegen den Entscheid der Personalrekurskommission abgewiesen.
Saudan war 1997 vom Bundesgericht zur ersten vollamtlichen Eidg. Untersuchungsrichterin gewählt worden. Bereits kurze Zeit später hatten die Probleme mit ihrer schleppenden Arbeitsweise begonnen.
1998 musste die Anklagekammer des Bundesgerichts als damalige Aufsichtsbehörde Saudan wegen mangelnder Effizienz ein erstes Mal ermahnen. 2002 wurde sie zwar für die bis 2008 laufende Amtsdauer wiedergewählt. Das Bundesgericht hatte aber ein striktes Controllingsystem und ein Coaching angeordnet.
Sieben Monatslöhne Abfindung
2005 beschwerte sich die Bundesanwaltschaft über die schleppende Verfahrensführung von Saudan dann beim Bundesstrafgericht als neuer Aufsichtsbehörde. Dieses stellte nach einer ausserordentlichen Inspektion eine «höchst unbefriedigende» Situation fest, zumal Saudan vereinbarte Termine nicht eingehalten hatte.
Nach einer weiteren Unterredung wurde Saudan per Ende Oktober 2005 zunächst freigestellt und Ende November fristlos entlassen. Dabei wurde ihr eine Abfindung von sieben Monatslöhnen zugesprochen. Nach der Eidg. Personalrekurskommission hat nun auch das Bundesgericht Saudans Beschwerde abgewiesen.
Untragbare Verschleppung
Laut den Lausanner Richtern steht fest, dass Saudan ihrer Aufgabe nicht gewachsen war. Die zuletzt bemängelten Verschleppungen der Verfahren seien geradezu untragbar. Es habe das Risiko bestanden, dass Personen zu lange in Untersuchungshaft bleiben würden und entsprechende Ersatzforderungen gegen den Staat stellen könnten.
Saudans fristlose Entlassung sei insgesamt korrekt gewesen. Ob die Entschädigung gerechtfertigt war, liess das Bundesgericht letztlich offen. Immerhin bemerkt es dazu, dass nicht «auf der Hand liege», ob tatsächlich «wichtige Gründe» für eine «unverschuldete» Kündigung und damit eine Entschädigung vorliegen würden. (2A.656/2006 vom 15.10.2007; keine BGE-Publikation)
Quelle: SDA/ATS |
Liebe Grüsse
Sabine |
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muesia
Anmeldedatum: 10.08.2007 Beiträge: 690 Wohnort: Uelzen
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Verfasst am: Di 06 Nov, 2007 09:35 Titel: |
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| Hallo Bine ,ja auch Richter können entlassen werden,was ich richtig gut finde,den es gibt einige auch bei uns, die besser nicht Richter sein sollten.Liebe Grüsse Muesia |
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