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...es könnte auch mein Sohn sein!
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Himbeere



Anmeldedatum: 20.11.2007
Beiträge: 1
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 11:26    Titel: ...es könnte auch mein Sohn sein!

Also, ich finde die Türkei übertreibt da ganz schön. Hier hat jemand geschrieben (Ali P" oder so), dass so etwas in Deutschland genauso ablaufen würde. Das stimmt nicht! In Deutschland würde darauf geachtet, dass - wie hier in diesem Fall das Mädchen - so schnell wie möglich aussagen würde. Was die Türken da machen ist einfach Hinhaltungstaktik! Vergessen wird dabei, dass dies ein 17 jähriger Junge ist und kein gestandener Mann. Man kann hier wieder deutlich sehen, dass diese Menschen einfach noch nicht so weit sind und solange die nichts kapieren kämen mir die nicht in die EU! Schuld an dem ganzen Schlamassel ist die Mutter des minderjährigen Mädchens. Sie gehört eingesperrt - wegen Vernachlässigung Ihrer Aufsichtspflicht! Was hat ein 13 jähriges Mädchen alleine in Diskotheken in der Türkei zu suchen? Was wäre wohl passiert, wenn ein Türke an das Mädchen gegangen wäre? Das Marco aus dem ganzen Sch.... Kapital schlagen wird, ist doch auch nur gut so! Das würde ich genauso machen - als Entschädigung! Was ich als Mutter von 2 Söhnen so traurig finde ist, dass ein junger Mensch - der seine ersten Erfahrungen machen wollte - hier so mies reingelegt wird! Hoffe das Marco ganz bald nach Hause kommt!
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"Es ist ein verlorener Tag, an dem Du nicht gelacht hast!"
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Verfasst am:     Titel: Anzeige

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mimax



Anmeldedatum: 21.11.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 11:38    Titel: Re: ...es könnte auch mein Sohn sein!

Himbeere hat Folgendes geschrieben:
Das stimmt nicht! In Deutschland würde darauf geachtet, dass - wie hier in diesem Fall das Mädchen - so schnell wie möglich aussagen würde.


Hallo

Emotionen helfen nicht wirklich weiter. Ob ein ähnlich gelagerter Fall in Deutschland wirklich anders verlaufen wäre, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. So zumindest Strafrechtler Kühne:

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/698675/

Auch die deutsche Jusitz hätte - je nach Fall - die gleichen Probleme. Und die Verfahrenslänge ist noch in einem für europäische Verhältnisse vertretbaren Rahmen.

Noch weniger bringt es, wenn ein konkreter Fall zu Fragen des EU-Beitritts der Türkei herangezogen werden. Denn "wie weit" sollen die Menschen in der Türkei kommen? Was soll Standard sein? Und um Menschenrechtsverletzungen nach europäischem Standard anzuprangern, ist die Zeit noch nicht gekommen. Zumindest dann nicht, wenn der Fall Marco W. als Referenz dienen soll. Allerdings ist diese absehbar.

Gegen eine Hilfe für den deutschen Schüler und dessen Familie ist wahrlich nichts einzuwenden. Allerdings sollte man in der Argumentation für diese doch scharf trennen.

Liebe Grüße
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iris6000



Anmeldedatum: 14.11.2007
Beiträge: 127
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 11:45    Titel: Re: ...es könnte auch mein Sohn sein!

Himbeere hat Folgendes geschrieben:
Also, ich finde die Türkei übertreibt da ganz schön. Hier hat jemand geschrieben (Ali P" oder so), dass so etwas in Deutschland genauso ablaufen würde. Das stimmt nicht! In Deutschland würde darauf geachtet, dass - wie hier in diesem Fall das Mädchen - so schnell wie möglich aussagen würde. Was die Türken da machen ist einfach Hinhaltungstaktik! Vergessen wird dabei, dass dies ein 17 jähriger Junge ist und kein gestandener Mann.


Ich stimme Dir zu, nur hier nicht ganz. Wären Charlotte und Marco beide 3 Jahre älter, so wäre die Sache genauso schlimm, auch wenn Marco dann ein "gestandener Mann" wäre. Warum sollen Männer keine Rechte haben??? Wenn eine Frau einen schweren Tatvorwurf der Vergewaltigung erhebt, muss das natürlich überprüft werden. Wenn sich aber nach ein paar Tagen herausstellt, dass die Aussagen zur Vergewaltigung zu widersprüchlich sind, dann muss auch ein "gestandener Mann" sofort freigelassen werden.

Natürlich ist im Falle Marco die Sache etwas anders, weil leider auch Charlotte keine "gestandene Frau" ist. Deshalb wäre es vielleicht sogar einfacher, wenn beide 3 Jahre älter gewesen wären, also Marco ein "gestandener Mann" und Charlotte eine "richtige Frau".

Es kann nicht sein, dass Männer keine Rechte haben. Jeder muss Anspruch haben auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Es kann aber auch nicht sein, dass ein Jugendlicher wie Marco keine Rechte hat, nur weil es sich nicht um eine "richtige Frau" handelt, sondern um ein Kind. Auch ein Kind kann lügen. Was hier von den Briten veranstaltet wird, schadet zudem der Sache der Frauen sehr. Denn natürlich gibt es auch viele wirkliche Vergewaltigungsopfer, sicher 50 Prozent der Anzeigen sind berechtigt. Aber die anderen unberechtigten Anzeigen müssen sehr sehr schnell von der Justiz herausgefiltert werden.
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mimax



Anmeldedatum: 21.11.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 11:50    Titel: Re: ...es könnte auch mein Sohn sein!

iris6000 hat Folgendes geschrieben:
Aber die anderen unberechtigten Anzeigen müssen sehr sehr schnell von der Justiz herausgefiltert werden.


Hallo

Hättest Du auch eine Idee, wie genau das gehen soll: "Berechtigte von unberechtigten Anzeigen" zu trennen bzw. herauszufiltern?

Liebe Grüße
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iris6000



Anmeldedatum: 14.11.2007
Beiträge: 127
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 12:16    Titel: Re: ...es könnte auch mein Sohn sein!

mimax hat Folgendes geschrieben:
iris6000 hat Folgendes geschrieben:
Aber die anderen unberechtigten Anzeigen müssen sehr sehr schnell von der Justiz herausgefiltert werden.


Hallo

Hättest Du auch eine Idee, wie genau das gehen soll: "Berechtigte von unberechtigten Anzeigen" zu trennen bzw. herauszufiltern?

Liebe Grüße


Das ist nicht so schwierig.
Zunächst die türkische, falsche Methode:

Frau (Urlauberin) erstattet Anzeige. Mann (jugendlicher Tourist) wird eingesperrt. Danach wartet Justiz, bis man wieder etwas von der Touristin hört. Man hört nichts - also bleibt jugendlicher Tourist eingesperrt. Wegen der Schwere des Tatvorwurfes sind in der Türkei maximal 3 Jahre möglich. Wenn man bis dahin nichts genaueres weiß, lässt man den männlichen Touristen nach 3 Jahren laufen.

Jetzt die richtige Methode (mehrheitlich in Deutschland angewandt, aber auch nicht immer):
Frau erstattet Anzeige. Mann kommt in U-Haft. Am gleichen Tag wird vom Untersuchungsrichter eine umfassende Beweissicherung angeordnet, Personalien von Zeugen festgestellt (Gäste im Hotel), polizeiliche Vernehmungen sämtlicher in Betracht kommender Zeugen durchgeführt, Spurensicherung am Tatort, medizinische Untersuchung des Opfers durch Sachverständigen etc. pp.

Wenn dann diese Ermittlungen eklatante Widersprüche aufdecken und insbesondere nicht etwa Aussage gegen Aussage steht, sondern die angebliche Vergewaltigung im Beisein anderer Zeugen stattgefunden haben soll, die wiederum nichts davon wissen, dann wird der Mann am nächsten Tag wieder freigelassen.
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mimax



Anmeldedatum: 21.11.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 12:50    Titel: Re: ...es könnte auch mein Sohn sein!

iris6000 hat Folgendes geschrieben:

Das ist nicht so schwierig.
Zunächst die türkische, falsche Methode:


Hallo

Vielleicht nett geschrieben entspricht es leider nur nicht der Realität. Auch im Fall Marco W. wurden die erforderlichen Spuren gesichert und ergaben zumindest den Hinweis auf einen sexuellen Kontakt. Zumal Marco W. diesen auch eingestanden hat.

Das ist Ausgangslage für das Gericht, das nun entscheiden soll, wie genau dieser Kontakt einzustufen ist und das Ganze bei einem 13jährigen Kind.

Es ist keine Frage: Ein Mädchen bzw. eine Frau kann in solch einem Fall den Jungen bzw. Mann durch Falschaussage schwer belasten oder sogar zu Unrecht "hinter Gitter bringen". Widersprüchliche Aussagen erschweren erst einmal nur das Verfahren und führen dazu, dass die Klägerseite noch einmal befragt werden muss. Und dies in einem Fall, in dem genau diese nicht mehr zur Verfügung steht. Hier zu sagen, die türkische Justitz hätte nichts unternommen um an eine gerichtsverwertbare Aussage bzw. Fakten zukommen entspricht schlicht und ergreifen nicht den Tatsachen.

Nicht umsonst sprechen deutsche Strafrechtler davon, dass ein gleich gelagerter Fall in Deutschland die gleichen Probleme hervorrufen würde.

Liebe Grüße
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Mutter



Anmeldedatum: 27.10.2007
Beiträge: 30
Wohnort: Altes Land

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 12:54    Titel:

Zitat:
Auch im Fall Marco W. wurden die erforderlichen Spuren gesichert und ergaben zumindest den Hinweis auf einen sexuellen Kontakt.


Ach ja ? Welche erforderlichen Spuren denn ?
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Sofi



Anmeldedatum: 17.08.2007
Beiträge: 964

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 12:55    Titel:

@mimax, diese annahme hat sich hier schon mehrfach selber widerlegt; wir graben schon etwas tiefer. einfach mal ein bißchen durch die treads lesen ... da hat jetzt kaum noch jemand einen nerv ...
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mimax



Anmeldedatum: 21.11.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 13:01    Titel:

Mutter hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Auch im Fall Marco W. wurden die erforderlichen Spuren gesichert und ergaben zumindest den Hinweis auf einen sexuellen Kontakt.


Ach ja ? Welche erforderlichen Spuren denn ?


Hallo

Ich bitte Dich/Sie. Wie wäre es mit Spermaspuren (egal wo am Körper des Kindes).

Liebe Grüße
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mimax



Anmeldedatum: 21.11.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 13:05    Titel:

Sofi hat Folgendes geschrieben:
da hat jetzt kaum noch jemand einen nerv ...


Hallo

Angesichts dessen, dass namhafte deutsche Rechtswissenschaftler (auch schon seit geraumer Zeit) davon sprechen, dass ein ähnlich gelagerter Fall in Deutschland die gleichen Probleme hätte bzw. das gleiche Verfahren hervorrufen würde, ist dies - zumindest für mich - nicht verständlich. Oder es ist nur damit zu erklären, dass Informationen - sofern man ihnen überhaupt trauen kann - nur selektiv wahr genommen werden.

Liebe Grüße
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Mutter



Anmeldedatum: 27.10.2007
Beiträge: 30
Wohnort: Altes Land

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 13:08    Titel:

Gibts einen Beweis, dass es seine sind ?

Und selbst wenn, was sagt das aus ?
Und was ist mit den vielen Zeugen, gibt es da Aussagen, schriftliche, gibt es Namen und Adressen, wurden im Zimmer Spuren gesichert, wurde Marco auf Spuren ihres Widerstandes untersucht, usw. usf.

Lies doch einfach mal ein paar Beiträge hier im Forum....es wurde alles schon gesagt.
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mimax



Anmeldedatum: 21.11.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 13:21    Titel:

Mutter hat Folgendes geschrieben:
Gibts einen Beweis, dass es seine sind ?


Hallo

Es gibt nicht nur einen Beweis (Spermaspuren ließen sich aber auch in der Türkei über Analysen klar zuordnen), sondern auch eine klare Aussage des Verdächtigten. Und die "Aussage" daraus ist: Es gab einen sexuellen Kontakt. Das Verfahren, das dies nach sich zieht, ist auch für deutsche Verhältnisse nicht ungewöhnlich. Man kann derzeit ganz sicherlich nicht von einer Schuld sprechen - aber eben auch nicht eine Unschuld unterstellen.

Angesichts solcher klaren Aussagen deutscher Rechtswissenschaftler

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/698675/

kann bis Mitte Dezember im Grunde nur abgewartet werden.

Liebe Grüße
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Claudi



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Beiträge: 1038
Wohnort: Uelzen LK

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 13:30    Titel:

Na mimax, da scheinst Du aber mehr zu wissen, als alle hier.
Kennst Du etwa die Prozeßunterlagen ?
Welche "Aussage" meinst Du ?
Welche Spermaspuren, die DNA-technisch zugeordnet werden können ? Gibt es die überhaupt noch ?
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Mutter



Anmeldedatum: 27.10.2007
Beiträge: 30
Wohnort: Altes Land

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 13:33    Titel:

mimax

Die Antwort bis du schuldig geblieben: Gibt es einen Beweis, dass die gefundenen 4 toten Spermien seine sind ?

Das spielt aber auch gar keine Rolle.

Marco hat angenommen, dass das Mädchen 15 Jahre alt ist.
Es gab für ihn keinen einzigen Grund, daran zu zweifeln.
Und schon bleibt gar nichts mehr übrig. Mit einer 15-jährigen hätte er ruhigen Gewissens auch GV haben können, wenn beide das wollen.
Sie wollte, sie hat nämlich am nächsten Morgen beim Arzt gesagt, Marco sei ihr Freund, es sei nichts (also kein GV) passiert und das, was passiert ist, war freiwillig von beiden Seiten aus.

Punkt, aus, Ende.

Unschuldig !
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Mini



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Beiträge: 72
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: Mi 21 Nov, 2007 13:51    Titel:

Ich finde Sofi's Aussage so gut. Ich habe mir schon oft überlegt, wenn Marco am 11.4. 16 Jahre alt geworden wäre - und Charlotte am 12.4. 14 .... dann läge auch der Tatbestand: 16jähriger und 13 jährige vor ... aber welchen Reifeunterschied hätten denn diese 24 Stunden gemacht?
Es geht ja nicht um das einvernehmliche miteinander - sondern darum, das ein Erwachsener (Türkei:Heranwachsender, Deutschland:Jugendlicher) sexuellen Kontakt mit einem Kind (<14 Jahre)hatte.
Aber wo sind denn die Sachverständigen, die die tatsächliche Reife der beiden - sowohl die des Kindes, als auch die des Jugendlichen miteinander abwägen?
Wenn ein weitaus älterer Mensch (z.B. 30) sich mit einer/einem 13-jährigen Kind vergnügt finde ich das abartig. Aber wenn zwei Teenager, die glauben gleichalt zu sein das machen - wieso soll dann der bestraft werden, der auf dem Papier der ältere ist? - Und vor allem für was? ... Es kam zu keinem Geschlechtsverkehr, das ist bewiesen. -
Stellen wir küssen und schmusen ab sofort unter Strafe, wenn uns das Alter oder das Geschlecht oder was auch immer nicht passt? Wollen wir dann in sämtlichen Jugendclubs, Diskotheken und Urlaubsorten diejenigen, die gerade knutschen nach dem Ausweis fragen - und den vermeintlich älteren vor Gericht zerren?
_________________
Es ist wie im Kindergarten: Mische dich nie in den Streit deiner Kinder - es wird ein Krieg daraus. Erwachsene machen aus Kinderkram unüberwindliche Probleme.
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