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thomas1966
Anmeldedatum: 10.08.2007 Beiträge: 696 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: Mi 28 Nov, 2007 18:08 Titel: |
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| Franko hat Folgendes geschrieben: | Im übrigen ist deine Signatur falsch, es muss heissen:
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren...
sonst ergibt das auch nicht so einen eindeutigen Sinn! |
Das ist richtig. Ich hatte es am Anfang auch so in meiner Signatur stehen. Diese abgewandelte Version des berühmten Zitats von Brecht stammt von Fussball-Nationalspieler und Musiker Christian Pander.
Er schoss am 22.08.07 beim Spiel Deutschland-England im neuen Wembley-Stadion das Siegestor zum 2:1. _________________ „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
Zuletzt bearbeitet von thomas1966 am Mi 28 Nov, 2007 18:12, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Nathan
Anmeldedatum: 12.10.2007 Beiträge: 249 Wohnort: Karben
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Verfasst am: Mi 28 Nov, 2007 18:08 Titel: |
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| Franko hat Folgendes geschrieben: | | thomas1966 hat Folgendes geschrieben: | | Was passiert eigentlich, wenn der Prozess Fragen aufwirft, welche durch das Aussageprotokoll nicht oder nur unzureichend beantwortet werden? Wäre Charlotte im Gerichtssaal anwesend oder per Videokonferenz zugeschaltet, könnten Richter, Staatsanwalt oder Verteidigung sie direkt befragen. |
Dann werden diese Fragen schriftlich an C. bzw. ihre Vertreter gestellt, und bis zur Antwort wird vertagt... C. ist minderjährig und braucht nicht vor zu erscheinen.... so ist die Gesetzeslage
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Auch nach türkischem Recht muss Charlotte der Verteidigung zur Verfügung stehen. Das ist unabhängig von der Minderjährigkeit. Schriftliche Fragen reichen da nicht. Das kann durch eine Videokonferenz geschehen, oder dadurch, das der Richter und die Anwälte nach England reisen. Aber ohne diese Möglichkeiten bleibt die Aussage von Charlotte gerichtlich nicht verwertbar.
Sollte Charlotte in einem überschaubaren Zeitraum weiter nicht zur Verfügung stehen, reduziert sich das Verfahren ganz schnell auf das, was jetzt schon beweisbar ist, nämlich dass es einen sexuellen Kontakt gegeben hat. Das reicht aber nach der bisherigen Faktenlage höchstens für eine Bewährungsstrafe.
Es ist ohnehin nicht einsehbar, warum eine 10 stündige Aussage vor der Polizei möglich seinen soll, nicht aber vor dem Richter und den Anwälten der Verteidigung.
Gruß
Nathan |
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Gisela Schmitt
Anmeldedatum: 15.11.2007 Beiträge: 13 Wohnort: München
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Verfasst am: Mi 28 Nov, 2007 18:38 Titel: es kann leider lange dauern, bis die Übersetzung gemacht ist |
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... es sei denn, es geschieht ein Wunder. Ich selbst hatte einmal mit der Übersetzung meines Scheidungsurteils ins Rumänische Probleme, auch das dauerte sehr lange (obwohl es hier übersetzt wurde), und in Bukarest dauerte es dann auch wieder, bis sie die Echtheit der Unterschrift des vereidigten Übersetzers akzeptierten. Dabei hätte ich mir alles sparen können, da wir dann doch nicht heirateten
Ansonsten war meine erste Schwiegertochter Türkin - naja, sie ist noch immer Türkin.... Mein Sohn und sie heirateten in Istanbul. Nach 3 Jahren sahen sie ein, dass es ein Fehler war, zu heiraten und beschlossen, sich scheiden zu lassen - da sie inzwischen hier in München wohnten, übergaben sie es deutschen Anwälten - und nach einiger Zeit war die Scheidung durch........... nach DEUTSCHEM Recht!!! Nicht aber nach türkischem Recht
Bis das endgültig durch war!!! Hier ein Papierchen, dort eine Beglaubigung der Übersetzung... Und immer wieder was neues und immer wieder die Warterei. Meine Ex-SchwTo (geht nicht mehr zurück nach Istanbul) flog aus dem Grund 3- oder 4mal in die Türkei. Genau genommen lebte mein Sohn, da er zwischenzeitlich wieder geheiratet hatte, 3 Jahre lang - so lange dauerte es, bis die Scheidung nach türkischem Recht durch war - in Bigamie dass nach türkischem Recht die erste Ehe noch gültig war, davon hatte er bei der zweiten Eheschliessung keine Ahnung
Aber wir wollen nicht allzu schwarz sehen.......... vielleicht geht es hier ja doch zügig ..... für Marco und Familie etc. ja auch höchst wünschenswert
Gruß Gisela |
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