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Henning
Anmeldedatum: 23.10.2007 Beiträge: 68 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 13:29 Titel: Diskussionsthema: Zweck der Rechtspflege |
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Wie halten wir es denn mit unseren Vorstellungen über den Sinn und Zweck der Strafjustiz?
Darf ein Gericht (an einem Ausländer oder überhaupt) ein Exempel statuieren, um die im Lande vorherrschenden sittlichen und moralischen Vorstellungen (oder was es dafür hält) zu unterstreichen? |
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Claudi
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 1038 Wohnort: Uelzen LK
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 13:48 Titel: |
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Ganz klar: NEIN !
Ein Gericht darf keinen Angeklagten aufgrund seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung etc. anders behandeln als einen anderen.
Ein Exempel zu statuieren wäre zudem in meinen Augen eine zusätzliche Härte. Ein Gericht hat sich in den Grenzen und nach den Vorgaben des Gesetzes zu verhalten. Eine besondere Härte (oder auch Laxheit) aufgrund seiner Nationalität, Religion, Hautfarbe, etc. wäre für mich ein klarer Verstoß gegen Art.3 des Grundgesetzes, das jeden Menschen genau davor schützen soll :
| Zitat: | Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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Im türksichen Recht (um auf den Fall Marco zu kommen) ist dieser Gleichheitsgrundsatz meines Wissens ebenso im Art. 2 der Strafprozeßordnung festgehalten. |
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Henning
Anmeldedatum: 23.10.2007 Beiträge: 68 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 14:45 Titel: |
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| Ich habe in meiner Frage die Ausländerproblematik ganz bewußt in einen Klammerzusatz gestellt. Meine Frage ist: Darf ein Gericht (auch ein deutsches) das generell? |
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Claudi
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 1038 Wohnort: Uelzen LK
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 15:10 Titel: |
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| Nochmal : NEIN , das darf es nicht, weil es dem Grundgesetz wiederspricht. |
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Henning
Anmeldedatum: 23.10.2007 Beiträge: 68 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 15:39 Titel: |
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Das Grundgesetz sollten wir einmal aus dem Spiel lassen. Es gibt auch in Deutschland Fälle, wo die U-Haft über drei Jahre gedauert hat. Da hat kein Grundgesetz geholfen.
Statt Totschlagrethorik ("steht da und da ... ") möchte ich eure Meinungen und Argumente hören. Welchen Zweck sollte also ein modernes Strafrecht haben und inwieweit verträgt sich dieser Zweck mit dem von mir oben aufgeworfenen Punkt? |
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Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 15:49 Titel: |
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@all
Da möchte ich nur mal an Richter "gnadenlos" Schill erinnern und wie lange es gedauert hat, bis er zurückgepfiffen wurde- und wie beliebt er in Teilen der Bevölkerung war! _________________ Lasst bitte Marco ein ruhiges normales Leben führen |
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Phädra
Anmeldedatum: 14.09.2007 Beiträge: 401 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 20:09 Titel: Re: Diskussionsthema: Zweck der Rechtspflege |
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| Henning hat Folgendes geschrieben: | Wie halten wir es denn mit unseren Vorstellungen über den Sinn und Zweck der Strafjustiz?
Darf ein Gericht (an einem Ausländer oder überhaupt) ein Exempel statuieren, um die im Lande vorherrschenden sittlichen und moralischen Vorstellungen (oder was es dafür hält) zu unterstreichen? |
Das ist aber eine sehr schwierige Frage, wohl eher für ein juristisches Uni-Seminar geeignet...
Ich möchte mich auch nicht festlegen und klar ja oder nein sagen, aber:
Es kommt doch auch in Deutschland vor, dass Exempel statuiert werden...
Bsp. Dass (ausländ.) Männer, die sog. "Ehrenmorde" begangen haben, mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden (und nicht wegen eines "Kulturbonus" mit einer geringen Strafe davonkommen), ist nicht gänzlich abzulehnen. Natürlich werden damit die westlichen Werte unterstrichen. In diesem Fall finde ich es richtig, wenn die Justiz eine klare Grenze zieht, welches Verhalten in D. akzeptabel ist und welches nicht...
Und diese Grenze ist m.E. die Einhaltung der Menschenrechte (die ich zumindest für universell halte). |
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Marita
Anmeldedatum: 11.08.2007 Beiträge: 628 Wohnort: NRW/Duisburg
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Verfasst am: Sa 10 Nov, 2007 13:32 Titel: |
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| Die Ehrenmorde werden ja auch nach außen von der Türkei nicht gebilligt und sind demnach ja auch bei ihnen strafbar. Die Anwendung sieht dann leider aber immer anders aus. Es gibt also in der Öffentlichkeit keine Diskussion darüber "das wäre bei uns aber anders". Man distanziert sich ja in dieser Hinsicht es zu billigen. |
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arne
Anmeldedatum: 12.11.2007 Beiträge: 6 Wohnort: E-Benissa
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Verfasst am: Mo 12 Nov, 2007 12:12 Titel: Rechtspflege |
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Rechtspflege ist ein interessantes Wort.
Bei Pflege gehe ich immer davon aus, dass etwas krank und somit pflegebeduerftig ist. Da habe ich an dem Wort Rechtspflege weder in Deutschland noch in Bezug auf die Tuerkei meine Zweifel.
Aber vielleicht ist ja das Recht gar nicht Pflegebeduerftig, Zitronenfalter falten ja auch keine Zitronen.
Im deutschen Recht werden Beamte, Richter und Soldaten BESOLDET. SOELDNER sind sie aber nicht, oder ?????
Ueble Zungen wuerden behaupten, das deutsche Recht schuetzt die Grosskopferten und diszipliniert den Buerger, das Volk, also das Souveraen.
Arne Fellner
Privatdetektiv _________________ Opferschutz statt Taeterschutz |
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Stutzrumpel
Anmeldedatum: 11.11.2007 Beiträge: 24 Wohnort: hessische Provinz
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Verfasst am: Mo 12 Nov, 2007 19:20 Titel: |
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@ arne,
nun ich habe auch nicht mehr vertrauen in das deutsche recht. wenn ich mir die gutachterurteile ansehe, dreht sich mir der magen um!
Brechts Wort des Peachum..".in diesem Land gibt es nicht genug Geld einen Richter so zu bestechen, daß Recht spricht..."gilt besonders auch für Deutschland! _________________ Es gibt nicht genug Geld in der Türkei einen Richter so zubestechen, daß er Recht spricht. |
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Claudi
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 1038 Wohnort: Uelzen LK
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Verfasst am: Di 13 Nov, 2007 10:04 Titel: |
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| Henning hat Folgendes geschrieben: | Das Grundgesetz sollten wir einmal aus dem Spiel lassen. Es gibt auch in Deutschland Fälle, wo die U-Haft über drei Jahre gedauert hat. Da hat kein Grundgesetz geholfen.
Statt Totschlagrethorik ("steht da und da ... ") möchte ich eure Meinungen und Argumente hören. Welchen Zweck sollte also ein modernes Strafrecht haben und inwieweit verträgt sich dieser Zweck mit dem von mir oben aufgeworfenen Punkt? |
Henning, Du hast nicht danach gefragt, wie die bestehenden Gesetze angewandt werden und ob sich die Justiz an die Spielregeln hält (wobei sie hierzulande immer noch einen auf die Pfoten bekommt, tut sie es nicht; ob das zeitnah genug ist, steht auf einem anderen Blatt), sondern
Du hast danach, gefragt, ab ein Gericht ein Exempel statuieren DARF .
Und da lautet die Antwort nach wie vor eindeutig: Nein, das DARF es NICHT !
Dass es in manchen Fällen scheinbar solches auch tut, ist nicht akzeptabel und wird auch kritisiert. Aber DÜRFEN, DARF es das NICHT.
@Arne: schöne Wortspielereien.
LG,
Claudi |
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