| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Justitia
Anmeldedatum: 14.11.2007 Beiträge: 3
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 20:21 Titel: Der "Fall" Marco aus einer etwas anderen Sichtweis |
|
|
Eins vorweg, bevor man mich hier in die Pfanne haut: Ich bin grundsätzlich dafür, dass Marco auf der Stelle von den türkischen Behörden nach Deutschland entlassen wird. Begründung: Da sich die Eltern von Charlotte weigern, mit dieser in dem türkischen Gerichtsverfahren vor Ort auszusagen und sich das Mädchen bzw. die Mutter wiederholt in Widersprüchlichkeiten verwickelten, kann so Marco nichts strafrechtlich relevantes nachgewiesen werden.
Aber: Wir dürfen bei all unserem Mitgefühl für Marco nicht vergessen, dass er 16 und somit strafmündig, und Charlotte erst 13 Jahre alt ist. Sollte Marco tatsächlich in irgend einer Form mit Charlotte sexuellen Kontakt gehabt haben, das muss gar kein Beischlaf gewesen sein, dann würde er auch bei uns strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden! Und mit ein paar Stunden gemeinnütziger Arbeit in einer sozialen Einrichtung ist es da auch mit Sicherheit nicht getan. Und machen wir uns nichts vor: Wäre der Vorfall bei uns passiert, hätte unsere Justiz ihn wohl nicht gleich eingebunkert; zu einem Strafverfolgung wäre es mit Sicherheit gekommen.
Die Diskussion darüber, ob die beiden, insbesondere Charlotte, überhaupt eine Disco besuchen (es war gar nicht mal eine Disco) oder Alkohol trinken dürfen, ist müßig, und führt hier zu nichts. Das würde in einem Verfahren vor einem deutschen Gericht zumindest in dem Verfahren gegen Marco nur eine untergeordnete Rolle spielen. Zu sagen, dass das alles nicht passiert wäre, wenn Charlottes Mutter ihre Tochter um 22.00 Uhr ins Bett gesteckt hätte oder ähnliche Argumente, wie sie hier genannt werden, sind nun wirklich scheinheilig, ja lächerlich. Marco ist allein für sein Handeln verantwortlich. Von mir aus kann ein Verfahren gegen die Mutter wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht angestrengt werden. Aber das ist dann ein abgetrenntes Verfahren.
Und last but not least: Wer schon einmal in den Sommerferien in den großen Urlaubszentren an der türkischen Reviera, Mallorca, Ibiza oder sonst wo war, der weiß auch, dass dort der Ausnahmezustand herrscht. Ich möchte wetten, dass in diesem Forum viele Minderjährige posten. Frage: Würdet ihr euch in den vorgenannten Urlaubsmetropolen von euren Eltern um 22.00Uhr ins Hotelzimmer sperren lassen? Wohl kaum!
Dass hier die Emotionen so hochkommen liegt m.E. auch daran, dass sich dieser Vorfall in der Türkei abspielt. Ich will dies heikle Theme hier jetzt nicht auswalzen; aber gewisse Vorurteile spielen da sicher bei vielen empörten Menschen eine Rolle. Und der „Fall“ Marco kommt da gerade recht, weil er so schön in das selbst gestrikte Klischee passt. „Siehste, sag´ ich doch…“.
Damit ich nicht falsch verstanden werde, sage ich es noch einmal: Die türkische Justiz handelt hier völlig überzogen. Sie macht mit diesem Justizskandal einmal wieder deutlich, dass sie für eine EU-Mitgliedschaft noch lange nicht reif genug ist. Unsere Poitiker sollten hier die Konsequenz ziehen und empfindliche Sanktionen androhen.
Aber Marco hier als einen Heiligen darzustellen, der nun überhaupt nichts verbockt hat ist wohl auch nicht ganz richtig. Gemäß unserer Gesetzgebung ist das Verführung Minderjähriger bzw. sexueller Mißbrauch. |
|
| Nach oben |
|
 |
Google
|
Verfasst am: Titel: Anzeige |
|
|
|
|
|
| Nach oben |
|
 |
Timna007
Anmeldedatum: 30.09.2007 Beiträge: 357 Wohnort: 5120 Trimmelkam - Oberösterreich
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 20:29 Titel: |
|
|
Liebe "Justitia" wer sich mit so einem Nick schmückt, von dem würde man etwas juristische Kenntnisse erwarten, die du nicht zu haben scheinst.
Es gibt in Deutschland, genau wie in der Türkei den Begriff "Tatbestandsirtum" (http://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestandsirrtum)
der besagt unter anderem, konnte Marco davon ausgehen das Ch. älter ist als 13, also weil sie es zum Einen sagte, sie eben in die Hoteleigene Disco durfte deren Besuch erst ab 16 Jahren erlaubt ist, weil sie älter aussieht als sie ist (sogar der erfahrene Frauenarzt meinte sie sei 17), dann ist das keine Vorsätzlichkeit, somit hat er straffrei auszugehen. _________________ Liebe Grüße Ute
Für Wunder muss man beten, für Veränderungen muss man arbeiten! (Th. von Aquin) |
|
| Nach oben |
|
 |
Polarwölfin
Anmeldedatum: 12.08.2007 Beiträge: 104
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 20:44 Titel: Re: Der "Fall" Marco aus einer etwas anderen Sicht |
|
|
| Justitia hat Folgendes geschrieben: | Eins vorweg, bevor man mich hier in die Pfanne haut: Ich bin grundsätzlich dafür, dass Marco auf der Stelle von den türkischen Behörden nach Deutschland entlassen wird. Begründung: Da sich die Eltern von Charlotte weigern, mit dieser in dem türkischen Gerichtsverfahren vor Ort auszusagen und sich das Balg bzw. die Mutter wiederholt in Widersprüchlichkeiten verwickelten, kann so Marco nichts strafrechtlich relevantes nachgewiesen werden.
Aber: Wir dürfen bei all unserem Mitgefühl für Marco nicht vergessen, dass er 16 und somit strafmündig, und Charlotte erst 13 Jahre alt ist. Sollte Marco tatsächlich in irgend einer Form mit Charlotte sexuellen Kontakt gehabt haben, das muss gar kein Beischlaf gewesen sein, dann würde er auch bei uns strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden! Und mit ein paar Stunden gemeinnütziger Arbeit in einer sozialen Einrichtung ist es da auch mit Sicherheit nicht getan. Und machen wir uns nichts vor: Wäre der Vorfall bei uns passiert, hätte unsere Justiz ihn wohl nicht gleich eingebunkert; zu einem Strafverfolgung wäre es mit Sicherheit gekommen. |
Zur Bestrafung wegen "Kindesmissbrauch" muss ihm sowohl in unserem als auch im türkischen Strafrecht der Vorsatz nachgewiesen werden und das ist hier nicht gegeben. Sollte er sich - wie er auch immer wieder angibt - in ihrem Alter getäuscht haben bzw. sie ein falsches Alter angegeben haben, gilt hüben wie drüben der Tatbestandsirrtum und somit müsste er freigesprochen werden.
| Justitia hat Folgendes geschrieben: | | Die Diskussion darüber, ob die beiden, insbesondere Charlotte, überhaupt eine Disco besuchen (es war gar nicht mal eine Disco) oder Alkohol trinken dürfen, ist müßig, und führt hier zu nichts. Das würde in einem Verfahren vor einem deutschen Gericht zumindest in dem Verfahren gegen Marco nur eine untergeordnete Rolle spielen. |
Nein, würde es nicht. Gerade diese Dinge (Disco, Alkohol, fehlendes Zeitlimit) tragen dazu bei, dass das Mädchen altersmäßig anders eingeschätzt werden muss. Jugendliche fragen untereinander, wie alt sie sind, sie lassen sich aber nicht den Ausweis zeigen.
| Justitia hat Folgendes geschrieben: | | Zu sagen, dass das alles nicht passiert wäre, wenn Charlottes Mutter ihre Tochter um 22.00 Uhr ins Bett gesteckt hätte oder ähnliche Argumente, wie sie hier genannt werden, sind nun wirklich scheinheilig, ja lächerlich. Marco ist allein für sein Handeln verantwortlich. Von mir aus kann ein Verfahren gegen die Mutter wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht angestrengt werden. Aber das ist dann ein abgetrenntes Verfahren. |
Wir sind mit unseren Kindern auch in Urlaub gefahren, als unsere Tochter 13 war. Sie hielt sich in altersgerechten Gruppen auf und abends gingen wir zusammen weg. Ich wäre im Traum nicht auf die Idee gekommen, sie unbeaufsichtigt im Hotel herumrennen zu lassen oder sie in Tanzbars gehen zu lassen. Von Alkohol brauchen wir gar nicht erst zu reden. Der war sowieso in dem Alter tabu.
Es gab da auch nie Probleme, weil wir diese Zeiten auch genossen haben. Unsere Kinder sind gern mit uns noch mal abends "auf die Rolle" gegangen, noch ein Eis essen oder auf die Strandpromenade, barfuß durch den Sand oder auch durch's Wasser - einfach so. Wir mussten sie nie dazu zwingen. Urlaub war und ist Familienzeit.
| Justitia hat Folgendes geschrieben: | | Und last but not least: Wer schon einmal in den Sommerferien in den großen Urlaubszentren an der türkischen Reviera, Mallorca, Ibiza oder sonst wo war, der weiß auch, dass dort der Ausnahmezustand herrscht. Ich möchte wetten, dass in diesem Forum viele Minderjährige posten. Frage: Würdet ihr euch in den vorgenannten Urlaubsmetropolen von euren Eltern um 22.00Uhr ins Hotelzimmer sperren lassen? Wohl kaum! |
Das ist eine Frage der allgemeinen Erziehung und - wie ich schon schrieb - hatten und haben wir nie diese Probleme, warum auch immer. Und dabei sind unsere Kinder trotzdem sehr frei großgeworden und haben ausgesprochen wenig Einschränkungen erfahren. Von Wegsperren war auch nie die Rede. Allerdings kann ich im Urlaub nur sehr schwer etwas anordnen oder verbieten, was ich ansonsten unbegrenzt freigebe.
| Justitia hat Folgendes geschrieben: | Dass hier die Emotionen so hochkommen liegt m.E. auch daran, dass sich dieser Vorfall in der Türkei abspielt. Ich will dies heikle Theme hier jetzt nicht auswalzen; aber gewisse Vorurteile spielen da sicher bei vielen empörten Menschen eine Rolle. Und der „Fall“ Marco kommt da gerade recht, weil er so schön in das selbst gestrikte Klischee passt. „Siehste, sag´ ich doch…“.
Damit ich nicht falsch verstanden werde, sage ich es noch einmal: Die türkische Justiz handelt hier völlig überzogen. Sie macht mit diesem Justizskandal einmal wieder deutlich, dass sie für eine EU-Mitgliedschaft noch lange nicht reif genug ist. Unsere Poitiker sollten hier die Konsequenz ziehen und empfindliche Sanktionen androhen.
Aber Marco hier als einen Heiligen darzustellen, der nun überhaupt nichts verbockt hat ist wohl auch nicht ganz richtig. Gemäß unserer Gesetzgebung ist das Verführung Minderjähriger bzw. sexueller Mißbrauch. |
Niemand stellt Marco als Heiligen dar, nur weil er/sie der Meinung ist, dass er dort nichts verbrochen hat. Entweder man hält ihn für unschuldig oder nicht und in diesem Fall spricht immer mehr für seine Unschuld.
Was die Türkei als Reiseland und die dortige Justiz anbetrifft, gibt es tatsächlich diverse Bauchschmerzen, die aber bei mir persönlich schon lange vor dem Fall Marco bestanden. Mir war vorher schon allein durch die Veröffentlichungen von ai und dem Türkeiforum bekannt, wie dort der Justizapparat gestrickt ist, wie wenig Hemmungen man dort in Sachen Folter und Co. hat und wie schnell dort jemand einfach ohne Prozess im Knast verschwinden kann. DAS ist ein alter Hut und war für mich bislang der Grund, weshalb wir - Billigland hin oder her - dort nicht hingefahren sind. Wenn eine Justiz das eigene Volk so verachtet, dann kann da etwas nicht stimmen und nach wie vor gibt es diesen unsäglichen Paragraphen 301 im türkischen StGB, der die "Angriffe gegen das Türkentum" behandelt, weshalb Selbstdenker, Journalisten, Schriftsteller oder Regimekritiker schnell mal verschwinden können. Hier im Forum gibt's den Bericht aus Kulturzeit dazu - sehenswert. Selbst die freidenkenden Türken fordern endlich Konsequenzen seitens der EU und fordern, endlich nicht mehr zu tolerant zu sein, damit sich in der Türkei tatsächlich etwas bewegt.
vg
die Wölfin |
|
| Nach oben |
|
 |
Justitia
Anmeldedatum: 14.11.2007 Beiträge: 3
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 20:50 Titel: |
|
|
Liebe Timna007,
ob Marco mit deiner Argumentation vor einem deutschen Gericht strafrei ausgehen würde, erscheint mir zumindest fraglich. Ich bin nicht Richter oder Staatsanwalt noch Anwalt, aber als Sozialarbeiter seit 20 Jahren in der Jugendgerichtshilfe tätig. Darüber hinaus war ich mehrere Jahre Schöffe beim Jugendschöffengericht. Ich denke, dass ich da über gewisse Kenntnisse im Strafrecht/Jugendstrafrecht verfüge. Lasse Charlotte mal als Nebenklägerin auftreten, vertreten von einem guten Rechtsanwalt. Was meinst du, was der da noch alles rausholen kann (insbesondere finanziell). Der läßt erst einmal ein umfangreiches psychiatrisches Gutachten erstellen (sofern nicht bereits geschehen) welches dem armen Kind einen Schaden fürs Leben attestiert. Da kommen dann Schadenersatzansprüche, evtl. sogar Rentenforderungen, Verfahrenskosten, Gutachterkosten...
Und wie ich die Mutter von der Charlotte einschätze, so wird die hier ebenfalls ein Strafverfahren in Gang bringen, sobald Marco wieder in Deutschland ist. |
|
| Nach oben |
|
 |
Phädra
Anmeldedatum: 14.09.2007 Beiträge: 401 Wohnort: Baden-Württemberg
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 20:54 Titel: Re: Der "Fall" Marco aus einer etwas anderen Sicht |
|
|
| Justitia hat Folgendes geschrieben: |
Aber Marco hier als einen Heiligen darzustellen, der nun überhaupt nichts verbockt hat ist wohl auch nicht ganz richtig. Gemäß unserer Gesetzgebung ist das Verführung Minderjähriger bzw. sexueller Mißbrauch. |
@Justitia: Marco soll hier nicht als Heiliger dargestellt werden, dieses Thema wurde auch schon im Forum angesprochen, nämlich im thread "Presse" - Hürriyet - S. 2 ff...Schau mal da nach...
Worum es hier im Forum geht, nämlich Hilfe und Unterstützung für Marco und Familie, kann man der Homepage entnehmen. Dazu stehe ich, auch wenn sein Verhalten nicht über jeden Tadel erhaben ist.
By the way: Es ist genauso falsch, Charlotte zur Heiligen zu stilisieren... |
|
| Nach oben |
|
 |
Susanne Löns Moderator
Anmeldedatum: 13.08.2007 Beiträge: 324 Wohnort: Südbrookmerland ( Ostfriesland )
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 20:57 Titel: |
|
|
Danke Phädra !
Ich möchte ( nochmals ) für einige newcomer dieses Forums etwas anmerken:
Es ist mit Sicherheit sehr schwierig, sich als neuer user hier durch alle Themen/Threads zu lesen, daher können selbstverständlich gerne Fragen gestellt werden.
Trotzdem sollte sich jeder ein klein wenig bemühen und sich darüber informieren, was dieses Forum bezweckt und was die Mitglieder bisher unternommen haben, um Marco und seine Familie zu unterstützen.
Freiheit für Marco ist ein reines Hilfsforum, in dem sich die sogenannten Unterstützer Marcos bewegen. Hier werden Hilfsaktionen geplant und durchgeführt.
Dies kann jeder nachlesen unter „Hilfsaktionen“ (z.B.).
Diskussionsthemen gibt es hier immer reichlich und das sollte in einem Forum auch so sein.
Dieses Forum ist allerdings keine Plattform für Leute, die darüber diskutieren möchten, ob Marco schuldig oder nicht schuldig ist. Pro und Contra Diskussionen zum Thema Marco W. werden hier nicht geführt, weil für den gesammten Unterstützerkreis gilt:
Marco ist UNSCHULDIG ! Er sitzt seit sieben Monaten zu UNRECHT in der Untersuchungshaft.
Wenn Du/Ihr den Sinn und Zweck dieses Forums nicht anerkennen kannst/könnt und hier Diskussionen eröffnet werden, die nicht das geringste mit Hilfe/Unterstützung für Marco zu tun haben, dann bist Du/seid Ihr im falschen Forum.
Herzlich Willkommen heißen wir jeden Menschen, der sich uns anschliessen möchte, um Marco und seiner Familie bedingungslos zur Seite zu stehen ! Wir freuen uns über jede Unterstützung
Freiheit für Marco, so heißt diese Seite ......... |
|
| Nach oben |
|
 |
Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 21:13 Titel: |
|
|
@Justitia
Dir sollte schon klar sein, dass es eine Unschuldsvermutung und das Rechtsprinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" gibt. Und ein deutsches Gericht dürfte dem Tatbestandsirrtum mehr Gewicht beimessen als ein türkisches. Du müsstest auch wissen, dass jemand nur verurteilt werden kann, wenn seine Schuld ZWEIFELSFREI erwiesen ist, und bei einem Sexualdelikt auch der TATVORSATZ zweifelsfrei belegt ist. Ausserdem müsstest gerade Du wissen, dass in unserem Jugendstrafgesetz der Erziehungsgedanke stets Vorrang vor einem Strafbedürfnis hat. Bei Zivilklagen hat der Kläger die volle Beweislast, und bei Rente/ Schmerzensgeld gibt es da eher strenge Massstäbe.
LG Roland |
|
| Nach oben |
|
 |
Justitia
Anmeldedatum: 14.11.2007 Beiträge: 3
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 21:31 Titel: |
|
|
Ich will hier kein Streit vom Zaun brechen. Ich denke auch, dass eine Diskussion zumindest in diesem Forum nichts bringt. Das soll jetzt keine Wertung sein. Ich suchte nur neue Nachrichten hinsichtlich des Verfahrens und da stolperte ich über dieses Forum. Da war es mir einfach ein Bedürfnis, meine Meinung zu posten.
Ich wünsche Marco trotzdem Alles Gute und hoffe für ihn, dass er bald wieder in Deutschland ist. |
|
| Nach oben |
|
 |
Phädra
Anmeldedatum: 14.09.2007 Beiträge: 401 Wohnort: Baden-Württemberg
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 21:58 Titel: |
|
|
*ein bißchen off-topic, aber wo wir schon dabei sind...*
Der von Justitia aufgeworfene Gedanke, dass C.'s Familie eine Klage in Deutschland gegen M. anstrengen könnte, hat mich auch schon beschäftigt; ich konnte mir allerdings nicht vorstellen, dass sowas möglich ist, nicht nach der Vorgeschichte...
| Roland hat Folgendes geschrieben: | Bei Zivilklagen hat der Kläger die volle Beweislast, und bei Rente/ Schmerzensgeld gibt es da eher strenge Massstäbe.
LG Roland |
Ein Zivilverfahren gegen M. in D. hätte demnach wenig Aussicht auf Erfolg? |
|
| Nach oben |
|
 |
Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 22:14 Titel: |
|
|
@phädra
Eine Zivilklage dürfte in D zulässig sein. Aber da müssten die seelischen Schäden bei C. gut belegt und begründet sein. Im Zweifel würde das Zivilgericht einem Antrag statt geben, dass C. hier nochmal begutachtet wird. Ausserdem dürfte dann C.s Verhalten (Bandauftritte...) eine Rolle spielen, ihr persönlicher Reifegrad, biologische Entwicklung.
LG Roland |
|
| Nach oben |
|
 |
Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 22:18 Titel: |
|
|
Wenn justitia wirklich bei der Jugendgerichtshilfe tätig ist dann bestimmt in einer sexfeindlichen Region mit streng urteilender Justiz.
LG Roland _________________ Lasst bitte Marco ein ruhiges normales Leben führen |
|
| Nach oben |
|
 |
Alexander Haupt
Anmeldedatum: 19.08.2007 Beiträge: 497 Wohnort: Bielefeld
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 22:24 Titel: |
|
|
Also, wenn es möglich wäre, dass C. Hier in Deutschland eine Zivil-Klage gegen Marco einreichen könnte zwecks finanzieller Genugtuung müßte sie NATÜRLICH in Deutschland eine Aussage machen. Und es ist klar, dass dann vom deutschen Gericht unbequeme Fragen gestellt werden würden. Fragen, die C. und ihre Mutter in Bedrängis bringen könnten.
Aber: Ich schrieb "wenn es möglich wäre". Das heißt ich kenne die Rechtslage nicht. _________________ Marco, Du bist jetzt endlich frei.
Marco, Du bleibst in meinem Herzen! |
|
| Nach oben |
|
 |
Marita
Anmeldedatum: 11.08.2007 Beiträge: 628 Wohnort: NRW/Duisburg
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 22:27 Titel: |
|
|
@Alexander
Wenn die Briten dafür nach Deutschland kommen müssten dann hat es sich doch schon erledigt! Nie und nimmer würden sie kommen, Gott sei Dank!
LG Marita  |
|
| Nach oben |
|
 |
Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 22:33 Titel: |
|
|
Grundsätzlich dürften Klagen innerhalb der EU auch länderübergreifend möglich sein. Aber ob C. samt Familie hier aussagen will ist wohl eher fraglich.
LG Roland _________________ Lasst bitte Marco ein ruhiges normales Leben führen |
|
| Nach oben |
|
 |
Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
|
Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 22:37 Titel: |
|
|
Grundsätzlich dürften Klagen innerhalb der EU auch länderübergreifend möglich sein. Aber ob C. samt Familie hier aussagen will ist wohl eher fraglich.
LG Roland _________________ Lasst bitte Marco ein ruhiges normales Leben führen |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|