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Der "Fall" Marco aus einer etwas anderen Sichtweis
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Alexander Haupt



Anmeldedatum: 19.08.2007
Beiträge: 497
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: Mi 14 Nov, 2007 22:38    Titel:

Ja, es wäre in der Tat möglich dass die britischen Behörden einen EU-Haftbefehl gegen Marco aussprechen. Aber ich glaube nicht, dass C. und ihre Mutter das tun würden.

LG Alexander
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Roland



Anmeldedatum: 28.10.2007
Beiträge: 1025
Wohnort: Bei Berlin

BeitragVerfasst am: Mi 14 Nov, 2007 22:53    Titel:

Es ging hier eher um die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage! Eine Zuständigkeit englischer Strafverfolgungsbehörden dürfte nur gegeben sein, wenn die Tat in Grossbritannien passiert oder eine Strafverfolgung in Deutschland unzulässig wäre.
LG Roland


Zuletzt bearbeitet von Roland am Do 15 Nov, 2007 00:37, insgesamt einmal bearbeitet
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Ossimandy



Anmeldedatum: 12.11.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Mi 14 Nov, 2007 23:19    Titel:

Würde in so einem Fall eine Vorladung von C. vor ein Detusches Gericht notwendig sein? Sollte es dazu kommen, dann ahne ich böses: Deutsche Gerichte müssten sich vorwerfen lassen, aufgrund des öffentlichen Drucks voreingenommen zu sein.

Jedoch glaube ich, dass solche Fragen einer zivilrechtlichen Schadenersatzklage für Marco momentan wirklich zweitrangig sind. Der hat sicher andere Sorgen.
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Roland



Anmeldedatum: 28.10.2007
Beiträge: 1025
Wohnort: Bei Berlin

BeitragVerfasst am: Do 15 Nov, 2007 00:35    Titel:

Nach der deutschen Zivilprozessordnung ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Beklagten, also das Amtsgericht (bei sehr hohen Streitwert das Landgericht) das Uelzen zugeordnet ist. C. kann nach Deutschland vorgeladen werden, um hier auszusagen. Ich glaube kaum, dass ein Zivilprozess durch ein Medieninteresse beeinflusst würde. Aber Marco hat wahrlich andere Probleme zur Zeit als eine mögliche Zivilklage.
LG Roland
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Claudi



Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 1038
Wohnort: Uelzen LK

BeitragVerfasst am: Do 15 Nov, 2007 09:56    Titel:

Ich finde es etwas hahnebüchen, hier jetzt das Faß der "Entschädigung" rsp. Zivilprozeß aufzumachen. Marco muß erst einmal diesen Prozeß durchstehen.
Außerdem: Was wollen wir wetten, dass es auch im Falle einer Verurteilung von Marco in der Türkei niemals zu einem solchen Prozeß kommt ?

Ein Zivilprozeß ist nämlich eine ganz eigenständige Geschichte. Er fußt nicht auf dem Schuldspruch einer Strafkammer, sondern kommt anhand von Zeugenaussagen, Gutachten, Beweisen selbst zu einem Ergebnis.

Da ich fest davon ausgehe, dass Marco unschuldig ist und die Beweise dank der "fantastischen Beweissicherung" der türkischen Behörden anscheinend mehr als schlampig belegt , die Aussagen von Charlotte sehr vorsichtig ausgedrückt "geschönt" und voller Widersprüche sind und keiner hartnäckigen Nachfrage standhalten würden, wird es keine Verurteilung hierzulande geben können (übrigens auch nicht in UK, wenn ein solcher Prozeß dort ablaufen würde). Die Beweislage ist einfach nicht aussagekräftig genug !

Außerdem kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Familie M. es riskieren wird, vor einem anderen Gericht Gefahr zu laufen, die Prozeßführung in Antalya kritisch beleuchtet zu sehen, wobei ihre Aussagen als "zu widersprüchlich" verworfen werden könnten. Wenn die Gefahr für sie besteht, dass ein anderes Gericht zu dem Ergebnis kommt, Marco sei unschuldig. Dann wäre nämlich ihr Bestreben, Marco öffentlich als Sexmonster zu brandmarken und Charlotte als Unschuldslamm aufzubauen, aufgehoben und der Buhmann wieder bei ihnen gelandet.

LG,
Claudi


edit:
Als Beispiel für so einen Fall von getrennter Urteilsfindung in Straf- und Zivilprozessen rauscht mir grade der O.J.Simpson-Prozeß durch den Kopf, der vor der Strafkammer freigesprochen wurde, der aber trotzdem in einem späteren Zivilprozeß verurteilt wurde, den Angehörigen seiner ermordeten Frau Schmerzensgeld zu zahlen, weil das Gericht es als erwiesen ansah, dass er ihren Tod herbeigeführt hatte.
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Roland



Anmeldedatum: 28.10.2007
Beiträge: 1025
Wohnort: Bei Berlin

BeitragVerfasst am: Do 15 Nov, 2007 10:15    Titel:

@Claudi
Genau das meinte ich mit Beweislast der Kläger und den strengen Massstäben bei der Beweisführung. Eine Zivilklage halte daher auch für ausgeschlossen.
VON MIR AUS KANN DER THREAD GELÖSCHT WERDEN.
LG Roland
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rundum



Anmeldedatum: 15.11.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do 15 Nov, 2007 13:54    Titel:

Ach ich weiß nicht...
Dieses Mädchen sieht aus wie 17 und Jugendliche lassen sich nicht den Ausweis zeigen. Aber egal..
Auch wenn es nun übermoralisch klingen mag würde ich meine 13jährige Tochter in einem fildfremden Land doch nicht unbeaufsichtigt lassen.
Dabei diese Widersprüche der Tochter und der Mutter. Marco bleibt bei seinen Aussagen und ist für einfach glaubhafter.
Es klingt vielleicht hart und ungerecht der Mutter gegenüber aber ich kann aus allem nichts anderes schließen und denke das sie einfach aus dieser Nummer nicht mehr rauskommt. Sie hat eindeutig die Aufsichtspflicht verletzt. Das ist Fakt. Das alleine reicht natürlich nicht um Marcos Unschuld zu bekräftigen. Wie oben schon geschrieben . Es sind die Widersprüche, die es für mich sehr unglaubhaft machen.
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Yasminia



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Beiträge: 7
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BeitragVerfasst am: Sa 17 Nov, 2007 17:33    Titel: tzz

Es kommt auf Trügnis hinaus, womit Marco sofort aus der U-haft entlassen werden würde...
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Emilie Erdbeer



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BeitragVerfasst am: So 18 Nov, 2007 18:55    Titel:

Dass hier die Emotionen so hochkommen liegt m.E. auch daran, dass sich dieser Vorfall in der Türkei abspielt. Ich will dies heikle Theme hier jetzt nicht auswalzen; aber gewisse Vorurteile spielen da sicher bei vielen empörten Menschen eine Rolle. Und der „Fall“ Marco kommt da gerade recht, weil er so schön in das selbst gestrikte Klischee passt. „Siehste, sag´ ich doch…“.

dem kann ich nicht zustimmen.
Ich kenne die Türkei als sehr Gastfreundliches Urlaubsland !
Die Leute mit dem "Vorurteilen" sind ( meist ) die die sich in der Türkei barbusig an den Stand legen was ich in so einem Land echt daneben finde!
Wenn ich in der Türkei oder sonst einem anderem Land Urlaub mache, dann muss ich mich den Ländersitten ampassen.
Nicht nur in der Türkei fallen die englischen touristen negativ auf (sprich Alkoholkonsum und verhalten ). Ich habe es aber leider selber schon oft erleben müssen wie sich manche Touristen in der Türkei absoulut daneben benehmen.Echt oberpeinlich.
Aber das gehört hier nicht her wollte das jedoch kurz mal anmerken

LG Bine
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Agathachristie



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BeitragVerfasst am: Fr 23 Nov, 2007 13:40    Titel: Klageort im Zivilverfahren?

Klagen sind dort zu stellen wo das schaedigende Ereignis eintritt. Ich vermute mal dass die Tuerkei als Ort der Klage gegeben ist und nicht Deutschland.
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Stefan



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Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: Mo 26 Nov, 2007 14:41    Titel:

@emilie erdbeer: danke!!! Das "Türkeit-Boykott"-Ding finde ich auch völlig daneben.
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