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Nathan
Anmeldedatum: 12.10.2007 Beiträge: 249 Wohnort: Karben
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 16:59 Titel: |
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| Roland hat Folgendes geschrieben: | @thomas
Die Türkei ist nicht in der EU! Eine Übergabe des Falls an D geht daher frühestens mit Eintritt in die Hauptverhandlung-und die beginnt wenn C.s Aussage auf dem Dienstweg in Antalya ist. |
Warum, der Fall hätte doch auch schon zu Beginn abgegeben werden können. Meines Wissens hat auch der Justizminister die Möglichkeit die Überweisung nach Deutschland zu veranlassen. Auch die Staatsanwaltschaft hat jederzeit die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag zu stellen. Also, den Zusammenhang mit der Hauptversammlung sehe ich nicht.
Überhaupt Hauptversammlung, diese beginnt doch erst nach Abschluß der Beweisaufnahme. Und dazu fehlt nicht nur eine verwertbare Aussage von Charlotte, sondern auch die Ergebnisse der verschiedenen Gutachten, die da beantragt wurden.
Gruß
Nathan |
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Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 18:11 Titel: |
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@Nathan
Mit der Türkei gibt es kein Abkommen zur Übernahme offener Verfahren. Eine sofortige Übergabe das Falls an D wäre eine Art Gnadenakt, den die Justizminister verhandeln müssten. Eine kleine Chance mag es da ja geben. _________________ Lasst bitte Marco ein ruhiges normales Leben führen |
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Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 18:49 Titel: |
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@Nathan
Die beste Lösung wäre, das Verfahren in Antalya würde eingestellt wegen erheblicher Hindernisse bei der Beweisaufnahme wie z. B. C.s dauerhaftert Abwesenheit. Dann käme der Fall automatisch nach D. Aber ich glaub nicht an sovielt Vernunft. _________________ Lasst bitte Marco ein ruhiges normales Leben führen |
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winni
Anmeldedatum: 04.10.2007 Beiträge: 106 Wohnort: Hilden/NRW
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 18:51 Titel: |
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Hallo Freunde,
seit gestern durchstöbere ich alle Zeitschriften nach Artikeln und Leserkommentaren.
Es gibt hoffnungsvolle und pessimistische Meinungen und viel, viel dummes Geschwätz.
Gute und sachliche Diskussionen findet Ihr hier:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/151/141843/
Da ist auch ein Link auf eine sehr interessante Betrachtung auf 3 sat:
http://www.3sat.de/3sat.php?
http://www.3sat.de/kulturzeit/themen/115168/index.html
Im Großen und Ganzen bin ich eher optimistisch, da Marcos Anwälte sicherlich erst einmal etwas Sichtbares bewirkt haben. Ganz bestimmt werden wir bis zum nächsten Prozesstag noch mehr erfahren.
Seid nicht zu optimistisch aber lasst Euch auch die Hoffnung nicht rauben.
In diesem Sinne drücke ich alle Daumen
Winni |
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XY-Markus
Anmeldedatum: 14.08.2007 Beiträge: 193
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 18:52 Titel: |
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Folks,
alternativ könnte Marco auch (wie es schon einmal in der Presse erläutert wurde) ausgewiesen werden. Auch dann kann die Staatsanwaltschaft hier das bereits eingeleitete Ermittlungsverfahren zu einem geordneten Abschluß bringen.
Diesen Abschluß halte ich übrigens für äußerst wichtig - Marco muß irgendwann die Gewißheit darüber haben, ob er sich schuldig gemacht hat oder nicht. Egal, wie das Verfahren ausgeht, wird er es erst dann verarbeiten können, wenn ihm diese Gewißheit gegeben ist.
Beste Grüße,
Markus |
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Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 19:26 Titel: |
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@Markus
Bei einer Ausweisung vor einem Urteil müsste formal das Verfahren in der Türkei eingestellt werden. Dann würde der Staatsanwalt in D die Akten beziehen und entscheiden ob und wie er weiter ermittelt. _________________ Lasst bitte Marco ein ruhiges normales Leben führen |
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Phädra
Anmeldedatum: 14.09.2007 Beiträge: 401 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 19:28 Titel: |
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| XY-Markus hat Folgendes geschrieben: | Diesen Abschluß halte ich übrigens für äußerst wichtig - Marco muß irgendwann die Gewißheit darüber haben, ob er sich schuldig gemacht hat oder nicht. Egal, wie das Verfahren ausgeht, wird er es erst dann verarbeiten können, wenn ihm diese Gewißheit gegeben ist.
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Das verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht. Marco weiß ja, was passiert ist. Er fühlt sich jedenfalls unschuldig, auch wenn er es, objektiv betrachtet, nicht so ganz ist.
Wie soll er das Ganze verarbeiten, wenn er schuldig gesprochen wird, sich aber unschuldig fühlt? Dann hat er sein Leben lang das Gefühl, dass ihm eine große Ungerechtigkeit widerfahren ist. Ich wäre in einer solchen Situation jedenfalls sehr zornig...
Wenn das Verfahren aus irgendwelchen Gründen eingestellt wird, muß er sich sagen, dass die Leidenszeit ganz umsonst war und er für nichts bestraft wurde. Auch nicht sehr angenehm... |
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XY-Markus
Anmeldedatum: 14.08.2007 Beiträge: 193
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 21:41 Titel: |
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Hallo Phädra,
es gibt da mehrere Möglichkeiten.
Würde das Verfahren mehr oder weniger wegen eines Verfahrenshindernisses (dauernde Unverfügbarkeit der angeblichen Geschädigten usw.) eingestellt werden, dann kann Marco das Gefühl haben, es könnte ja doch etwas gewesen sein, man wollte ihn auch bestrafen, konnte dies aber aus eher zufälligen Gründen nicht, und vielleicht würden irgendwann ja einmal die Ermittlungen wieder aufgenommen, solange die Tat nicht verjährt wäre. Dies wäre auch der Fall, wenn ein geordneter Abschluß des Ermittlungsverfahren seine Entlastung ergeben hätte; er würde sie dann nicht erhalten und hätte mit Sicherheit das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein.
Würde das Verfahren wegen mangelnden Tatverdachts oder weil die Ermittlungen klar ergeben, er befand sich in einem rechtlich erheblichen Irrtum, eingestellt werden, dann wüßte Marco, daß an der Sache "nichts dran" war. Er müßte dann "nur" noch die von ihm zurecht als Ungerechtigkeit empfundene lange Haftdauer und seine Behandlung verarbeiten. Dies ist zwar schon schwer genug, aber es bleibt ihm die Gewißheit, daß er unschuldig war.
Und zumindest in Deutschland würde ein Schuldspruch ja auch keinesfalls bedeuten, daß er gleich zu einer bedingten oder unbedingten Haftstrafe verurteilt werden würde. Vielmehr müßte, wenn denn wirklich feststehen sollte, daß er sich schuldig gemacht hätte, die geeignete Rechtsfolge gesucht werden. Bei einem unvorbelasteten Jugendlichen und geringer Schuld kann dies beispielsweise sogar nur eine Weisung oder eine Verwarnung sein. In beiden Fällen wäre aber sichergestellt, daß Marco verständlich gemacht würde, warum diese Rechtsfolge eingetreten ist, denn das Ziel wäre nicht eine Vergeltung, sondern der Erziehungsgedanke würde im Vordergrund stehen. Mit dieser Rechtsfolge könnte Marco meines Erachtens allemal besser umgehen, als mit einer Ungewißheit, wie sein Verhalten nun objektiv zu beurteilen war.
Ich meine, daß nur eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch angezeigt sein können, aber der Gedanke eines "abgeschlossenen Abschnitts", zu dem eben auch eine definitive Beurteilung seines Verhaltens gehört, und den ich vielleicht jetzt besser erklären konnte, ist für mich mit einer Aufarbeitung des Geschehenen durch Marco untrennbar verbunden.
Beste Grüße,
Markus |
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XY-Markus
Anmeldedatum: 14.08.2007 Beiträge: 193
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 21:42 Titel: |
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Hallo Roland,
ich kann mich an die Abfolge Einstellung - Ausweisung nicht erinnern - hast Du dafür eine Quelle? In dem Interview mit Dr. Sen tönte es so, als sei eine Ausweisung auf Verfügung des Justizministers nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig, und ich habe keine weiterführenden Informationen dazu finden können.
Beste Grüße,
Markus |
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Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 22:01 Titel: |
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@Markus
Mit der Türkei gibt es kein Abkommen zur Übernahme offener Verfahren. Daher formal der Ablauf. Natürlich können damit die Justizminister was aushandeln zur Abschiebung mitten im Verfahren- da es ja keine Abkommen gibt. _________________ Lasst bitte Marco ein ruhiges normales Leben führen |
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XY-Markus
Anmeldedatum: 14.08.2007 Beiträge: 193
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 22:07 Titel: |
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@Roland
Daß es kein Abkommen zur Übernahme offener Verfahren gibt, war mir zwar bekannt, aber darauf hat sich Dr. Sen in seinem Interview nicht bezogen. Er sagte, der türkische Justizminister habe die Möglichkeit, Marco auszuweisen; er sagte nicht, der türkische Justizminister habe die Möglichkeit erst nach einer Verfahrenseinstellung.
Für mich ist momentan noch nicht die Einstellung als Voraussetzung für die Ausweisung klar - es kann natürlich sein, daß eine Ausweisung nicht verfügt oder vollzogen werden darf, so lange das Verfahren nocht läuft, nur wäre dann der Vorschlag Dr. Sens, der türkische Justizminister solle Marco doch ausweisen, zu kurz gedacht, da er das in der jetzigen Lage des Verfahrens nicht könnte. Wenn es sich aber, und so tönte für mich das Interview mit Dr. Sen, so verhielte, daß die Ausweisung ohne Rücksicht auf den Verfahrensstand vollzogen werden könnte, dann würde der Vorschlag von Dr. Sen einen Sinn ergeben. Dieses Verständnisproblem konnte ich noch nicht lösen.
Beste Grüße,
Markus
Zuletzt bearbeitet von XY-Markus am Do 08 Nov, 2007 22:10, insgesamt einmal bearbeitet |
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Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 22:07 Titel: |
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@Markus
Wenn Marco ohne rechtskräftiges Urteil aus der Türkei nach D kommt, wird es hier automatisch Ermittlungen geben. Diese werden ein Ergebnis haben- nach deutschen Jugendstrafrecht. Das wäre der auch in meinen Augen wichtige Verfahrensabschluss. _________________ Lasst bitte Marco ein ruhiges normales Leben führen |
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XY-Markus
Anmeldedatum: 14.08.2007 Beiträge: 193
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 22:11 Titel: |
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@Roland
Genau dieser Meinung bin ich auch. Die Staatsanwaltschaft hat auch richtigerweise kurz nach Bekanntwerden der Anschuldigungen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das aber eben nicht sehr weit gekommen ist.
Beste Grüße,
Markus |
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Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 22:13 Titel: |
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@Markus
Dr. Sen ging wohl davon aus, dass die Justizminister rasch eine Übereinkunft finden als Ersatz für das fehlende Abkommen. OHNE solche Übereinkunft dürfte eine Abschiebung erst nach Verfahrenseinstellung möglich sein. _________________ Lasst bitte Marco ein ruhiges normales Leben führen |
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Roland
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 1025 Wohnort: Bei Berlin
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 22:21 Titel: |
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@Markus
VIELLEICHT SOLLTEN WIR ZU EINER BRIEFAKTION AN DAS DEUTSCHE (TÜRKISCHE?) JUSTIZMINISTERIUM SOWIE DIE STAATSANWALTSCHAFT LÜNEBURG AUFRUFEN, DAMIT DIE LÖSUNGEN SUCHEN, DAS VERFAHREN NACH D ZU HOLEN? _________________ Lasst bitte Marco ein ruhiges normales Leben führen |
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