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Lonny47
Anmeldedatum: 07.10.2007 Beiträge: 83 Wohnort: Elmshorn
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 12:55 Titel: Antwortschreiben der türkischen Botschaft |
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Hallo @ all
Dieses bekam ich grade von der türkischen Botschaft als Mail
1. Auf die Anzeige der Eltern der britischen Staatsbürgerin Charlotte Lee
Mathers, geb. im Jahr 1994, wurde der deutsche Staatsbürger Marco Weiss,
unter dem Vorwurf, dass er in einem Hotelzimmer in Manavgat in Antalya
Charlotte Lee Mathers sexuell missbraucht haben soll, am 12. April 2007
verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt von Antalya gebracht. In diesem
Zusammenhang hat das Prozessverfahren angefangen.
2. Die Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs gegen Marco W. basiert auf
den Artikeln 35 und 103 des an den acquis communautaire der EU angepassten
türkischen Strafrechtes.
Das am 26. September 2004 beschlossene neue türkische Strafrecht deckt
sich
in großem Maße mit dem deutschen Strafrecht. In diesem Rahmen wird der
Begriff "sexueller Missbrauch" in Bezug auf die sexuelle Nötigung von
Kindern und Minderjährigen ähnlich wie in dem deutschen Strafrecht
behandelt.
3. Im Sinne des § 176 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) werden die
Personen, die an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) sexuelle
Handlungen vornehmen, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
zehn Jahren bestraft. Zudem besagt § 177 StGB, dass sexuelle Nötigung und
Vergewaltigung mit Freiheitsstrafe bestraft wird.
4. Die Situation eines Verdächtigen in der Untersuchungshaft wird in der
Türkei ähnlich wie in den §§ 112, 113 und 114 des deutschen
Strafgesetzbuches geregelt. Die zuständigen Gerichte entscheiden über die
Inhaftierung eines Verdächtigen. Die Regelungen über die Inhaftierung von
Minderjährigen in der Türkei decken sich mit denen in Deutschland und in
anderen EU-Ländern.
5. Artikel 34 der u.a. von der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Türkei ratifizierten Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen besagt,
dass Kinder vor jeglichem sexuellen Missbrauch geschützt werden sollen.
Die
Konvention verpflichtet die Staaten, die dafür erforderlichen Maßnahmen
zu
treffen.
6. Wie ersichtlich ist, steht die Inhaftierung von Marco W., die auf die
Anzeige der Eltern der britischen Staatsbürgerin Mathers zurückzuführen
ist,
mit der türkischen und der internationalen Gesetzgebungen in Einklang.
-----Original Message-----
From: FreeMarco [mailto:freemarco[*at*]bothsides.de]
Sent: Friday, October 26, 2007 8:40 AM
To: turk.em.berlin[*at*]t-online.de
Subject: WG: Freedom for Marco Weiss
ich dachte ihr solltet euch das mal durchlesen.
Scheint leider erfolglos zu sein, dort eine Mail hinzuschicken!
Lonny47 |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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klaus
Anmeldedatum: 12.08.2007 Beiträge: 547 Wohnort: Hagen
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 13:01 Titel: |
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@ Lonny
Das ist doch eine Farce oder wie ein schlag ins Gesicht !!
Das kann es doch nicht sein,
wo treiben wir eigendlich hin ??
LG Klaus _________________ Marco ! Wir alle mögen dich von ganzem Herzen !!!
Diese gelbe Schleife, steht für die Solidarität zu Marco und seiner Familie
Zuletzt bearbeitet von klaus am Sa 27 Okt, 2007 19:22, insgesamt einmal bearbeitet |
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MarionM
Anmeldedatum: 28.09.2007 Beiträge: 412
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 13:42 Titel: |
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| Da ist dem Verfasser dieses Briefes ein Fehler unterlaufen. Bezugnehmend auf die U-Haft greift die Strafprozessordnung und nicht das Strafgesetzbuch. |
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kalle61
Anmeldedatum: 02.10.2007 Beiträge: 254 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 14:19 Titel: |
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Mein 2Cent:
ich bin sprachlos, wenn das wirklich an deutsche Rechtssystem angelehnt ist, wieso sitzt er denn noch drin? Und in Deutschland wäre es unmöglich, wenn die U-Haft bei einem Jugendlichen 7 und mehr Monate dauern würde. Das ginge evtl. nur, wenn es bereits stichhaltige BEWEISE gäbe. Aber auch dann gäbe es massiven Ärger, aber in der Türkei? |
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Lonny47
Anmeldedatum: 07.10.2007 Beiträge: 83 Wohnort: Elmshorn
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 14:30 Titel: |
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Genauso sprachlos wie du Kalle war ich auch ,
Die Regelungen über die Inhaftierung von
Minderjährigen in der Türkei decken sich mit denen in Deutschland und in
anderen EU-Ländern.
Davon bin ich aber nicht überzeugt!
Wie dem auch sei, komme mir z.Zt. sehr hilflos und wütend
vor!  |
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Alexander Haupt
Anmeldedatum: 19.08.2007 Beiträge: 497 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 19:20 Titel: |
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Na, wenigstens hat Lonny 47 Antwort von der Botschaft bekommen. Ich habe da schon im Juni hingeschrieben und bislang keine Antwort erhalten. Aber diese Antwort ist eigentlich eine Farce. Es ist eine typische Diplomaten-Antwort, die nur drauf aus ist, die Türkei und deren Justiz zu verteidigen. Nun, das ist Aufgabe der Botschaft.
Aber mit so einem Schreiben, dass ich als Schlag ins Gesicht empfinde, kann man sich keine Freunde machen. Besonders der Bezug auf das deutsche Recht ist in meinen Augen grotesk. In Deutschland wäre ein 17-Jähriger wenn überhaupt in so einem Fall nur ganz kurz in Haft genommen worden. Jedenfalls wäre ein Jugendlicher in vergleichbarem Fall in Deutschland nicht mehr in Haft.
Aber gut zu wissen, dass die Botschaft manchmal doch antwortet. Gut, ich hatte per Brief geschrieben, auf meinem Briefbogen steht aber meine E-Mail-Adresse mit drauf. Die Antwort hätte also auch per Mail kommen können. _________________ Marco, Du bist jetzt endlich frei.
Marco, Du bleibst in meinem Herzen! |
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klaus
Anmeldedatum: 12.08.2007 Beiträge: 547 Wohnort: Hagen
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 19:24 Titel: |
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@ Andreas
Schön das du meiner Meinung bist.
Ich sehe es genauso.
LG Klaus _________________ Marco ! Wir alle mögen dich von ganzem Herzen !!!
Diese gelbe Schleife, steht für die Solidarität zu Marco und seiner Familie |
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Claudi
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 1038 Wohnort: Uelzen LK
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 19:25 Titel: |
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| Alexander Haupt hat Folgendes geschrieben: | Na, wenigstens hat Lonny 47 Antwort von der Botschaft bekommen. Ich habe da schon im Juni hingeschrieben und bislang keine Antwort erhalten. Aber diese Antwort ist eigentlich eine Farce. Es ist eine typische Diplomaten-Antwort, die nur drauf aus ist, die Türkei und deren Justiz zu verteidigen. Nun, das ist Aufgabe der Botschaft.
Aber mit so einem Schreiben, dass ich als Schlag ins Gesicht empfinde, kann man sich keine Freunde machen. Besonders der Bezug auf das deutsche Recht ist in meinen Augen grotesk. In Deutschland wäre ein 17-Jähriger wenn überhaupt in so einem Fall nur ganz kurz in Haft genommen worden. Jedenfalls wäre ein Jugendlicher in vergleichbarem Fall in Deutschland nicht mehr in Haft.
Aber gut zu wissen, dass die Botschaft manchmal doch antwortet. Gut, ich hatte per Brief geschrieben, auf meinem Briefbogen steht aber meine E-Mail-Adresse mit drauf. Die Antwort hätte also auch per Mail kommen können. |
Über den "Schlag ins Gesicht" kann ich mich nicht beschweren. Von der türksichen Botschaft hatte ich nichts anderes erwartet, wenn auch etwas fundierter. Die querweise Vermischung von wahlweise türkischem und deutschem Strafrecht, grade so wie´s benötigt wird, ist schon ein schwaches Zeichen.
Was mich aber erschüttert ist, dass dieses Amt die Namen der beteiligten minderjährigen Personen so ohne Weiteres an nicht-Verfahrens-Beteiligte herausgibt !!! DAS ist ein Skandal !
LG,
Claudi |
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Horst
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 5 Wohnort: Fulda
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Verfasst am: So 28 Okt, 2007 12:53 Titel: Nicht aufgeben |
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Es muss Proteste nur so hageln; natürlich bei Wahrung von Stil und Etikette, wenns auch schwer fällt.
Dranbleiben.
Ich werde handeln.
Bis dann.
Nette Grüße
Horst _________________ HorstHessen |
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winni
Anmeldedatum: 04.10.2007 Beiträge: 106 Wohnort: Hilden/NRW
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Verfasst am: So 28 Okt, 2007 14:19 Titel: |
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Die türkische Justiz muss nicht begründen, dass sexueller Kontakt mit Kindern strafbar ist. Das wissen wir und das ist auch richtig so.
Hier geht es doch aber nicht darum, dass ein perverser Kinderschänder verschont werden soll, sondern dass ein Jugendlicher wegen eines völlig unbestätigten Verdachtes unzumutbar lange in Haft verbleiben muss.
Es wird immer so hingedreht, als würden wir die Vergehen an Kindern tolerieren.
Wollen die den gar nicht einsehen, dass hier ein Jugendlicher leidet, nur weil mit allen Mitteln und Intrigen seine Entlastung verhindert wird?
Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln, wenn gebetsmühlenartig auf Gesetze und Paragraphen hingewiesen wird, die hier offensichtlich überhaupt nicht zutreffen. |
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Horst
Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 5 Wohnort: Fulda
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Verfasst am: Mo 29 Okt, 2007 18:11 Titel: Marco ist mit 17 |
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für mich noch ein ( großes ) Kind.
Ich bin Vater und Pädagoge.
Gegen Marco wird gröblichst der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt.
Hier wird gegen europäisches und internationales Recht verstoßen. _________________ HorstHessen |
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Robinson
Anmeldedatum: 12.08.2007 Beiträge: 79 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Di 30 Okt, 2007 23:12 Titel: |
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Diese Aussage der Türkischen Botschaft muß umgehend dem Deutschen Justizministerium zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Nur so kann geklärt werden, ob die türkische Aussage, dass sich die (fortdauernde) Inhaftierung tatsächlich auch mit der hier mehrfach zitierten deutschen Gesetzgebung in Einklang zu bringen ist, stimmt oder nicht.
Solange sich das deutsche Justizministerium nicht äußert, kann die Türkische Botschaft fleißig Behauptungen aufstellen und die deutsche (oder internationale) Gesetzgebung als Schuldigen für Marcos mißliche Lage darstellen. |
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Lonny47
Anmeldedatum: 07.10.2007 Beiträge: 83 Wohnort: Elmshorn
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Verfasst am: Di 30 Okt, 2007 23:55 Titel: |
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Würde ja gerne diese Aussagen der türkischen Botschaft an
das deutsche Justizministerium weiterleiten, aber dazu brauche
ich die Genehmigung von Marco`s Eltern , da ich einen Alleingang in dieser Beziehung nicht für klug halte und Marco
nicht schaden möchte.
Vielleicht könnte JALA das übernehmen _________________ Marco, herzlich Willkommen in deiner Heimat!!! Mensch was freue ich mich!!!
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bombay
Anmeldedatum: 28.09.2007 Beiträge: 295
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Verfasst am: Mi 31 Okt, 2007 06:40 Titel: |
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...
macht mal halblang. Lasst Euch nicht verarschen.
Bei solchen Institutionen kommen derart viele Mails an,
dass die entweder eine eigene Abteilung damit beschäftigen,
die Mails zu sortieren, einzuordnen und zu beantworten
oder das ganze gleich über eine Mail-Beantwortungssoftware
erledigen, die anhand von Suchwörtern den Inhalt erahnen und
dann mit vorgefertigten Textbausteinen beantworten.
Mehr ist hier auch nicht geschehen.
Das laue Briefchen ist ein solches Standard-Schreiben, das
sicherlich schon hunderte male über die Rebublik verstreut wurde
an Leute, die sich einbilden, dort irgendwas erreichen zu können.
Das einzige, was dabei erreicht wird, ist ein Zählergebnis.
Es wird nämlich durchaus festgehalten, wieviele PRO und wieviele
CONTRA-Stimmen zum jeweiligen Thema eintrudeln.
Daran kann dann zum Beispiel diese Botschaft an zwei einfachen
Prozentzahlen ablesen, wie das Meinungsbild gerade steht.
Also, nicht auf sinnvolle, verwertbare Antwort hoffen,
aber im Wissen um die Wichtigkeit von solchen Zahlen
trotzdem schreiben....
Konnte ich mich verständlich machen ?
Selbst tintenechte Unterschriften macht der Automat.... _________________
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Scio me nihil scire !
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MarionM
Anmeldedatum: 28.09.2007 Beiträge: 412
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Verfasst am: Mi 31 Okt, 2007 09:42 Titel: |
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bombay hat Recht. Es macht keinen Sinn sich über derlei Äußerungen aufzuregen.
Die türkische Botschaft (bzw. die Türkei) will nur ihre eigene Wahrheit sehen . Es ist schon ein Witz, dass in dem Schreiben die UN-Kinderrechtskonvention bemüht wird. Dabei hat der Verfasser offensichtlich vergessen, dass in Art. 40 genau beschrieben ist, wie man Kinder behandeln soll, die in eine Strafverfolgung geraten sind. |
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