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Mark
Anmeldedatum: 08.08.2007 Beiträge: 491
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Verfasst am: Mo 19 Nov, 2007 08:24 Titel: 7. Gerichtstermin Dienstag 20. November 2007 |
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Der Prozess gegen den deutschen Schüler Marco W. im türkischen Antalya
1. Gerichtstermin Freitag 08. Juni 2007
Haftprüfung
Das Gericht in Antalya vertagte den Prozess gegen den 17-jährigen Marco W.
2. Gerichtstermin Freitag 06. Juli 2007
Haftprüfung
Das Gericht in Antalya vertagte den Prozess gegen den 17-jährigen Marco W.
3. Gerichtstermin Mittwoch 08. August 2007
Haftprüfung
Das Gericht in Antalya vertagte den Prozess gegen den 17-jährigen Marco W.
4. Gerichtstermin Donnerstag 6. September 2007
Haftprüfung
Das Gericht in Antalya vertagte den Prozess gegen den 17-jährigen Marco W.
5. Gerichtstermin Freitag 28. September 2007
Haftprüfung
Das Gericht in Antalya vertagte den Prozess gegen den 17-jährigen Marco W.
6. Gerichtstermin Freitag 26. Oktober 2007
Haftprüfung
Das Gericht in Antalya vertagte den Prozess gegen den 17-jährigen Marco W.
7. Gerichtstermin Dienstag 20. November 2007
Es handelt sich immer noch um die Haftprüfung.
Die Hauptverhandlung hat noch nicht begonnen!
Die Chronologie der Ereignisse:
Nach einem angeblichen Urlaubsflirt landet der 17-jährige Schüler Marco W. aus dem niedersächsischen Uelzen in einem türkischen Gefängnis, wo er auf seinen Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes wartet. Bei einer Verurteilung drohen dem Jungen bis zu acht Jahre Haft.
12. April 2007
Marco W. wird an der Hotelrezeption im türkischen Badeort Side festgenommen. In der Nacht zum 11. April soll er ein 13-jähriges britisches Mädchen sexuell missbraucht haben, so der Vorwurf einer Familie aus Manchester. Die 40-jährige Mutter hatte Anzeige erstattet.
23. Juni 2007
Marcos Fall wird zum ersten Mal öffentlich, als SPD-Fraktionschef Peter Struck die Freilassung des Schülers fordert. Der Abgeordnete aus dem Wahlkreis Celle-Uelzen äußert sich im "Spiegel" erschüttert über die Haftbedingungen des Schülers. Berichten zufolge muss sich Marco in der Untersuchungshaft im Gefängnis von Antalya eine Zelle mit mehr als 30 Mitgefangenen teilen.
24. Juni 2007
Die Bundesregierung fordert die Türkei offiziell auf, Marco W. vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Die deutsche Botschaft habe die türkische Regierung auf die "besonderen Umstände" des Falls hingewiesen, so eine Außenamtssprecherin.
Am selben Tag treten auch die Eltern des Jungen vor die Presse und appellieren an die türkische Justiz, ihren Sohn freizulassen. "Marco ist noch ein Kind. Er befindet sich nach zehn Wochen im Gefängnis in einem körperlich und psychisch sehr schlechten Zustand", erklärt der Anwalt der Familie, Jürgen Schmidt.
25. Juni 2007
Im Ringen um die Freilassung des Schülers schaltet sich jetzt auch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) mit ein. Er kündigt an, seinen türkischen Amtskollegen Abdullah Gül auf den Fall ansprechen zu wollen. In einem Brief an den türkischen Regierungschef Recep Tayyip Erdogan fordert auch Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) die Freilassung von Marco W.. Der Junge gehöre zu seinen Eltern nach Hause und nicht ins Gefängnis, schreibt Wulff.
Nach Informationen der "Bild"-Zeitung belastet ein Gutachten den 17-Jährigen. Demnach seien am Unterleib des Mädchens Spermaspuren gefunden worden. Laut Anklageschrift wird dem Schüler sexueller Missbrauch von Kindern in einem schweren Fall sowie eine Gewalttat vorgeworfen.
An Marcos Realschule gehen die Abschlussprüfungen weiter. An diesem Tage hätte der Junge seine mündliche Physik-Prüfung ablegen sollen. Die Schulleitung kündigt an, Marco W. die Möglichkeit einzuräumen, die Prüfungen nachzuholen. In Marcos Heimatort wird ein Spendenkonto eingerichtet, um die Familie finanziell zu unterstützen.
26. Juni 2007
In einem Interview mit der türkischen Boulevard-Zeitung "Hürriyet" beteuert Marco W. seine Unschuld. Er erklärt, die Initiative zu Zärtlichkeiten sei von der 13-Jährigen ausgegangen. Es habe keinen Geschlechtsverkehr gegeben. Zudem habe er "einen Schock bekommen", als er das Alter der Britin erfahren habe, die sich als 15-Jährige ausgegeben hätte. Über die Haftbedingungen beklagt sich Marco W. in dem Interview nicht weiter. Er habe keine Misshandlungen erlebt, auch das Essen sei gut. Der Rechtsanwalt der Familie bezweifelt jedoch den Wahrheitsgehalt der angeblichen Aussagen Marcos.
Der türkische Chefunterhändler bei den EU-Verhandlungen, Ali Babacan, erklärt, dass es keine vorzeitige Freilassung des Schülers geben werde, und betont die Unabhängigkeit der Justiz. Die türkische Regierung werde sich aber für ein faires Verfahren einsetzen.
27. Juni 2007
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg erklärt, Ermittlungen gegen Marco W. wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs aufgenommen zu haben. Die dem Schüler zu Last gelegte Tat "wäre auch nach deutschem Recht strafbar", so Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke. Zugleich betont er, dass es möglich sei, dass die türkischen Behörden den Fall "im Wege der Rechtshilfe" an die deutsche Justiz übergeben. Aus der Türkei hieß es jedoch, Marco könne erst nach einem Urteil nach Deutschland zurückkehren.
Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung stellt die 13-jährige britische Schülerin den Vorfall gänzlich anders als Marco W. dar. Sie sei neben dem Schüler eingeschlafen. Als sie wieder erwachte, habe sie ihn auf sich gespürt und weggeschubst. "Dabei bemerkte ich aber eine Feuchtigkeit auf meinem Körper", wird das Mädchen aus Manchester weiter zitiert. Der Anwalt der Uelzener Familie erklärt, seines Wissens sei "diese Aussage längst widerrufen".
Experten warnen deutsche Politiker davor, zu viel Druck auf die türkische Justiz auszuüben. So kritisiert beispielsweise der deutsch-türkische Reiseunternehmer und SPD-Europaabgeordnete Vural Öger die Stellungnahmen von Ministerpräsident Wulff. Dieser wolle sich nur in Szene setzen. "Ich warne dringend: Zu viel Druck auf die Justiz kann dazu führen, dass der Richter eine verhärtete Haltung einnimmt", so Öger. Am Abend stellt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) weitere Hilfe für Marco W. in Aussicht.
28. Juni 2007
Die Familie des britischen Mädchens erklärt, sie sehe keine Veranlassung, mit der Familie des Jungen in Uelzen zu sprechen. Die Familie vertraue auf die türkische Justiz. Opfer sei nicht der 17-jährige Junge, sondern das 13 Jahre alte Kind. Die nach Medienberichten "sehr gläubige" Familie schaltete die Polizei ein, um das Mädchen auch auf dem Schulweg vor Reportern zu schützen.
Die Familie von Marco W. erklärt ebenfalls, dass sie auf die türkische Justiz vertraue. Sie zähle auf eine faire Lösung der unglücklichen Situation.
Auf Antrag des Generalstaatsanwalts verhängt eine Strafkammer in Antalya eine Nachrichtensperre für das Gerichtsverfahren.
6. Juli 2007
Nach nur eineinhalbstündiger Verhandlungsdauer endet der erste Prozesstag in Antalya. Wegen der Fluchtgefahr lehnte das Gericht eine Freilassung des Angeklagten auf Kaution ab. Marco W. muss weiter im Gefängnis bleiben. Über Details sei Stillschweigen vereinbart worden, teilte Marcos Anwalt mit. Marcos Eltern äußerten sich nach der Verhandlung nicht gegenüber den zahlreichen Medienvertretern.
8. August 2007
Der Prozess gegen Marco W. wird in Antalya fortgesetzt. Ein Gutachter entlastet den 17-Jährigen, der mittlerweile seit knapp vier Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Der Krankenhausarzt, den die 13-Jährige wenige Stunden nach dem Vorfall aufgesucht hatte, schließt eine Vergewaltigung seitens des Angeklagten aus. Auch ein weiterer Zeuge entlastet den Schüler aus Uelzen. Die Verhandlung wird nach zwei Stunden erneut vertagt, sie soll am 6. September fortgesetzt werden. Bis dahin bleibt Marco W. im Gefängnis.
6. September 2007
Auch der dritte Verhandlungstag ist bereits nach kurzer Zeit zu Ende. Das Gericht gibt ein neues medizinisches Gutachten in Auftrag, das Widersprüche zwischen Zeugenaussagen und den Aussagen des Arztes, der die 13-jährige Britin untersucht hatte, aufklären soll. Die Richter lehnen zudem ein Antrag der Verteidigung ab, Marco W. auf freien Fuß zu setzen. Der Jugendliche muss also mindestens bis zum 28. September, dem nächsten Prozesstag, in U-Haft bleiben. Nach Aussagen seiner Anwälte ist für Marco W. wieder eine Welt zusammengebrochen. Sie seien in großer Sorge um ihren Mandanten.
27. September 2007
Das mutmaßliche Opfer, die 13-jährige Engländerin Charlotte M., beharrt in ihrer Aussage vor britischen Behörden darauf, dass Marco W. sie vergewaltigt habe.
28. September 2007
Der Prozess gegen Marco W. wird erneut kurz nach Verhandlungsbeginn vertagt und soll am 26. Oktober fortgesetzt werden. Das Gericht will die schriftliche Aussage des Mädchens abwarten, die noch nicht in der Türkei eingetroffen ist. Auch das vom Gericht in Auftrag gegebene neue medizinische Gutachten liegt den Richtern noch nicht vor. Marcos Anwälte kündigen an, gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft Beschwerde einzulegen.
1. Oktober 2007
Marcos Anwälte legen Beschwerde gegen die weitere Untersuchungshaft ein. Nun muss eine andere Kammer des Gerichts entscheiden.
8. Oktober 2007
Das zuständige Gericht in Antalya lehnt die Haftbeschwerde von Marcos Anwälten ab.
26. Oktober 2007
Die Aussage von Charlotte M. wird vor Gericht vorgelegt. Da das Protokoll in Englisch verfasst wurde, ist es vor Gericht unbrauchbar und muss zunächst ins Türkische übersetzt werden. Marco bleibt weiter in U-Haft. Seine Anwälte erwägen ein Einschalten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
1. November 2007
Marcos Anwälte stellen einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht und legen erneut Haftbeschwerde ein.
6. November 2007
Nach Angaben von Marcos Anwalt hat das Gericht in Antalya auch die zweite Haftbeschwerde abgelehnt. Eine Reaktion auf den Befangenheitsantrag steht noch aus.
http://www1.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/chronikmarcow2.html
07. November 2007
Der Vorsitzende Richter Abdullah Yildiz hatte beim nächsthöheren Gericht
seine Entbindung von dem Prozess beantragt.
Abdullah Yildiz möchte nicht über das Schicksal von Marco W. entscheiden.
Gründe dafür nannte er nicht.
http://www.focus.de/panorama/welt/fall-marco_aid_138531.html
Vor Yildiz' Rücktrittsgesuch hatten Marcos Anwälte einen Befangenheitsantrag
gegen den Richter gestellt, der allerdings abgelehnt wurde.
Die Verteidigung hatte ihren Antrag damit begründet,
dass Yildiz eine Anfrage an britische Behörden so formuliert habe,
dass der Eindruck entstehen könne, Marco sei schuldig.
9. November 2007
Der Richter wird nicht von seinem Amt entbunden.
Dies habe ein Gericht in Antalya entschieden.
Durch den Antrag des Richters war zunächst unklar,
ob der Prozess gegen Marco wie geplant am 20. November fortgesetzt werden kann.
Dann stand aber fest, dass Yildiz die nächste Verhandlung am 20. November führt.
Nun muss Richter Abdullah Yildiz gegen seinen Willen das Verfahren fortsetzen.
Der Prozess wird mit unveränderter Besetzung der Kammer in Antalya weitergehen.
http://www.die-topnews.de/fall-marco-richter-muss-weiter-machen-3703
Für den Prozesses am 20. November ist dem Gericht ist ein Gutachten
über die psychischen Schäden, die Charlotte davon getragen hat, in Aussicht gestellt worden.
Zudem wollte das Gericht laut Medienberichten, ein erneutes, medizinisches Gutachten erstellen lassen,
das feststellen soll, ob ein Geschlechtsverkehr nun tatsächlich stattgefunden hat oder nicht,
wie intensiv der Kontakt zwischen den beiden Jugendlichen war.
Die übersetzte Aussage des Opfers soll ebenfalls in den Prozess einfließen.
Die Verteidigung sollte allerdings durch Fragen an die Zeugin deren Glaubwürdigkeit prüfen können.
Außerdem wollte man die Mutter des Mädchens kontaktieren und versuchen
auf diesem Wege der Situation ein Ende zu bereiten.
Bis zum Verhandlungstermin müsste auch die Beschwerde in Straßburg vorliegen.
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Es ist dabei wichtig, mit offenen Augen durch die Welt zu gehen - zum Schutz für uns alle, damit es das Leben lebenswert macht. |
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Mark
Anmeldedatum: 08.08.2007 Beiträge: 491
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Verfasst am: Mo 19 Nov, 2007 08:37 Titel: |
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Marco w. ist angeklagt wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen.
Eine Anklage wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ist sehr ernst zu nehmen.
Marco W. wurde verhaftet und kam Untersuchungshaft.
Bei den weiteren türkischen Vorgehensweisen der Ermittlungen gibt es jedoch
viele Fragen und Kritikpunkte.
Im Fall einer Vergewaltigung hätte sofort eine Untersuchung am Tatort durchgeführt
und protokolliert werden müssen.
Es gab aber keine kriminaltechnische Untersuchungen, also auch keine Beweise.
Charlotte hätte gleich verhört werden müssen.
Kein Richter und kein Dolmetscher hat aber jemals mit dem Mädchen gesprochen.
Man hat die Zeugin ohne Aussage ausreisen lassen.
Aus Angst vor einer möglichen Schwangerschaft, hatte die britische Mutter ihre
Tochter zum Arzt gebracht.
Laut diesem Gynäkologen Levent Hekim gab es keine Vergewaltigung.
Es hat KEIN Geschlechtsverkehr statt gefunden.
Im Fall einer Vergewaltigung hätte der Untersuchunsarzt ein Attest des
Schockzustandes vorlegen müssen.
Es gibt keinen Attest.
Auch hat der britischer Junge ausgesagt, dass sich Charlotte ganz normal
nach der "vermeintlichen Tat" benommen hat.
Es gibt keine Beweise, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat!
Man kann Marco auch keinen gewollten Kindesmissbrauch unterstellen.
Es liegt eindeutig ein Tatbestandsirrtum vor, denn Charlotte wirkte erwachsen.
Es gibt dafür genug Zeugen.
Zudem trug sie im Hotel ein grünes Kunststoff-Bändchen am Handgelenk.
Grüne Bändchen bedeuteten, dass der Träger Alkohol bestellen konnte –
in der Türkei darf man das erst ab 18 Jahren. Wer jünger war, trug ein rosa Band.
Es gibt dafür genug Zeugen. Ihr heftiger Alkoholkonsum wurde auch bescheinigt.
Die Mutter hat ganz klar ihre Aufsichtspflicht verletzt und versucht mit der Anzeige ihre
mangelnde Aufsichtspflicht zu verdecken.
Dass das angeblich vergewaltigte Mädchen nachträglich für die Mutter irgendwelche
Geschichten ausgedacht hat ist offensichtlich.
Ihre Aussagen werden auch immer unglaubwürdiger.
Es wurde auch berichtet, dass der türkischen Rechtsanwaltes von Charlotte,
Ömer Aycan der Lüge bezichtigt wird.
Es gibt von Charlotte inzwischen mehrere Aussagen:
Version 1
... von Dr. Levent Hekim, der Arzt der Charlotte untersuchte.
Er berichtete: „Als ich sie fragte, ob Gewalt ausgeübt wurde, sagte sie: nein.
Sie hat mir auch erzählt: Ich habe Marco aufs Bett gerufen, es ging von mir aus.“
"Sie sagte, er sei ihr Freund und nichts sei gegen ihren Willen geschehen.
Sie waren essen, danach in der Disco und sind dann auf ihr Zimmer gegangen.
Sie hat nie davon gesprochen, dass etwas gegen ihren Willen geschah und betont, sie seien Freunde."
Version 2
... sie habe geschlafen, sei aufgewacht,
weil Marco auf ihr lag und sie „etwas Feuchtes“ auf der Haut spürte.
Version 3
... erzählt Charlottes Anwalt Ömer Aycan.
Ihm soll das Mädchen gesagt haben: „Ich ziehe meine Anzeige nicht zurück.
Er hat mich gegen meinen Willen vergewaltigt.
Ich will, dass er hart bestraft wird.“
Version 4
... sie sei von einem Schmerz geweckt worden,
den sie im Innern ihres Unterleibs gespürt habe. Marco – so sagte Charlotte –
hatte ihr Schlafanzughose und Unterhose heruntergezogen und sei halb auf ihr gelegen.
Sie will Marco daraufhin „wirklich hart“ mit der Hand geschlagen,
„ziemlich laut“ beschimpft und weggestoßen haben.
Das türkische Gericht hat Charlotte nie dazu aufgefordert in der Türkei auszusagen.
Charlotte wurde angeblich erst Anfang Oktober von der Polizei in England vernommen.
Am 16. Oktober soll diese Vernehmung von einem englischen Gericht bestätigt worden sein.
Eine Kopie der Aussage von Charlotte M. wurde am 26. Oktober dem Gericht vorgelegt.
Da das Protokoll aber in Englisch verfasst wurde, war es vor Gericht unbrauchbar und muss
zunächst ins Türkische übersetzt werden.
Marco ist der einzige der von Anfang an die Wahrheit sagt!
Er sagt, sie hätten sich in einer Diskothek kennen gelernt und seien danach auf ihr Zimmer gegangen.
Dort soll es zu „Zärtlichkeiten“ gekommen sein, die beide gewollt hätten. Zudem habe das Mädchen angegeben, 15 Jahre alt zu sein.
Sie habe außerdem ein Bändchen am Arm getragen, mit dem sie berechtigt war, in dem Hotel,
in dem sie wohnte, Alkohol zu trinken.
Das türkische Gericht hat bisher immer nur formell geprüft und noch nie
etwas getan um die Verhandlung voranzubrigen.
Vom türkischen Gericht wird Marco die ganze Zeit als schuldig angesehen.
Der Prozess wird immer nur verschleppt und die Untersuchungshaft wird
schon zur Strafhaft gemacht, obwohl nirgendwo eine Schuld feststeht!
Es wird keinerlei Rücksicht auf das Alter des Jungen genommen.
Seit über einem halben Jahr wird der Junge für etwas bestraft was er nicht getan hat.
Zudem hat er gesundheitliche Probleme, es geht ihm immer schlechter und es ist allen bekannt,
dass der psychische Druck die Krankheiten noch verstärken und in
Stresssituationen sogar lebensbedrohliche Folgen haben können!
Die türkische Justiz hat eine Strafanzeige der britischen Mutter wegen sexuellen Missbrauchs.
Sie war aber nicht dabei.
Die türkische Justiz hat einen 17jährigen Beschuldigten, der seit über 7 Monaten in
Untersuchungshaft sitzt in einer Großraumzelle eines Gefängnisses.
Der Junge beteuert immer wieder seine Unschuld.
Die türkische Justiz hat eine Zeugin die sie ohne Aussage ausreisen lies und die
nicht mehr in die Türkei zurückkommt.
Die türkische Justiz hat entlastende Zeugenaussagen für Marco!
Sie hat keine Beweise, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat!
Das türkische Gericht begründet die lange Untersuchungshaft damit,
dass eine schwere Straftat vorliegt. Außerdem besteht Fluchtgefahr.
Warum verhärtet sich die Justiz so darauf?
Hier wird ein Junge festgehalten der nichts gemacht hat.
Monat für Monat wird der Prozess verschleppt, ohne dass in der
Sache etwas vorangeht. Es ist ein Alptraum für alle Beteiligten.
Obwohl die Unstimmigkeiten immer größer werden, geht der Anwalt der 13-jährigen Charlotte,
Ömer Aycan davon aus, dass sich der Missbrauchsprozess gegen den 17-jährigen Marco
noch bis ins nächste Jahr hinziehen wird.
Wir fühlen mit Marco und seiner Familie und wünschen uns von ganzem Herzen,
dass er mit seiner Familie zusammen in Deutschland Weihnachten 2007 feiern kann!
Freiheit für Marco !!!
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MarionM
Anmeldedatum: 28.09.2007 Beiträge: 412
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Verfasst am: Mo 19 Nov, 2007 12:32 Titel: |
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kleine Anmerkungen:
27. September
Der Nebenklägervertreter Ömer Aycan hat gesagt, dass Charlotte bereits ausgesagt hätte. Ein paar Tage nach dem Verhandlungstag stellte sich jedoch heraus, dass Charlotte noch nicht vernommen war.
26. Oktober
Bei dem Vernehmungsprotokoll handelt es sich lediglich um eine Kopie, dessen Annahme das Gericht verweigert hat, weil es nicht über den Dienstweg gekommen ist, sondern vom Nebenklägervertreter überbracht wurde. Dass diese Kopie nur in englischer Sprache vorlag spielt dabei eigentlich keine Rolle.
Was die versuchte Kontaktaufnahme zur Mutter betrifft, so wurde diese vom Nebenklägervertreter abgelehnt. |
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Mark
Anmeldedatum: 08.08.2007 Beiträge: 491
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Verfasst am: Mo 19 Nov, 2007 20:01 Titel: |
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§§§
Fall Marco W. - Am Dienstag neuer Prozesstermin
http://www.dcrs-online.com/news/marco-w-gericht-mit-fall-ueberfordert-/00002162.html
Marcos Anwalt fürchtet Lebensgefahr
http://www.focus.de/panorama/welt/justiz_aid_139661.html
Prozess gegen Marco W. geht weiter
... Die Verteidigung werde weiter alles erforderliche tun, «damit Marco vor Weihnachten nach Hause kommt»,
versicherte der Anwalt.
Ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen das Gericht und ein eigener Entbindungsantrag
des vorsitzenden Richters seien aber offenbar abgelehnt worden.
Offiziell sei der Verteidigung die Ablehnung aber noch nicht mitgeteilt worden.
Den angekündigten Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte habe man zunächst zurückgestellt,
sagte Nagel.
Mit dem Antrag hatte die Verteidigung die Freilassung des 17-Jährigen aus der Untersuchungshaft erreichen wollen.
http://www.pr-inside.com/de/prozess-gegen-marco-w-geht-weiter-r307957.htm
§§§ _________________ Wenn wir Gerechtigkeit wollen, dann müssen wir uns für Gerechtigkeit einsetzen.
Es ist dabei wichtig, mit offenen Augen durch die Welt zu gehen - zum Schutz für uns alle, damit es das Leben lebenswert macht. |
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miri85
Anmeldedatum: 05.10.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: Di 20 Nov, 2007 02:26 Titel: |
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Mahnwachen und Bittgottesdienste, Proteste und Drohungen - nichts hat geholfen. Marco sitzt nun schon seit 192 Tagen. Das könnte auch am Druck der Presse und den Politikern liegen, die sich in den Fall einzuschalten versuchten - und Marco W. damit einen Bärendienst erwiesen. Die meisten Medienberichte stellten den jungen Mann aus dem niedersächsischen Uelzen anfangs als unschuldiges Opfer einer türkischen Willkürjustiz hin.
Heftige Kritik deutscher Politiker stieß in der Türkei auf Empörung. Waren es nicht gerade die Deutschen, die seit Jahren forderten, die Türkei müsse eine unabhängige Justiz gewährleisten? Und hatten nicht ausgerechnet EU-Vertreter jenen erst kürzlich reformierten Strafrechtsparagrafen 103, nach dem Marco jetzt wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen angeklagt ist, ausdrücklich gelobt, weil er Mädchen vor Zwangsheiraten schützen könnte? Sollte das alles plötzlich nicht mehr gelten? Die Forderungen der Deutschen zeigten, „dass sie keinen Respekt vor dem Justizwesen eines anderen Landes haben“, kritisierte der türkische Justizminister Cemil Cicek. Die Zeitung „Milliyet“ sah eine „Kampagne gegen die Türkei“.
Der Prozess wird unterdessen immer verfahrener. Längst weiß man: Es war mehr zwischen den beiden Teenagern als Geknutsche. Marco selbst berichtete in einem Interview mit „Hürriyet“, er habe mit Charlotte schlafen wollen. Auch das Mädchen, dass sich ihm gegenüber als 15-Jährige ausgegeben habe, sei einverstanden gewesen, sagt Marco. Zum Geschlechtsverkehr sei es aber nicht gekommen. Nun muss das Gericht anhand medizinischer Atteste und widersprüchlicher Zeugenaussagen die Details zu klären versuchen.
Was wirklich geschah in jener Nacht zum 11. April im Zimmer 5350 des Fünf-Sterne-Hotels an der türkischen Riviera - das wissen nur die beiden. In einem Brief aus der Haft bat Marco Ende Juni Charlotte inständig, „zu erzählen, was wirklich passiert ist“ und die Anzeige zurückzuziehen. „Ich möchte nur mein vorheriges Leben zurück“, flehte der 17-Jährige. Doch Charlottes Familie scheint nicht bereit einzulenken. In einer Vernehmung durch die britische Polizei soll Charlotte jetzt sogar von Vergewaltigung gesprochen haben. Aber was ist diese Aussage wert? Vor Gericht will Charlotte M. nicht erscheinen. Ihr türkischer Anwalt Ömer Aycan sagt, sie sei in psychiatrischer Behandlung.
Das Verfahren, das im Monatsrhythmus vertagt wird, gerät immer tiefer in eine Sackgasse. Inzwischen haben Marcos Anwälte ihren Mandaten darauf eingestellt, dass er auch Weihnachten in Haft sein wird. Eine lauthals angekündigte Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben sie zurückgestellt - wegen geringer Erfolgsaussichten. |
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Skywalker
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 782 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Di 20 Nov, 2007 06:20 Titel: |
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@ miri85: Und die Quintessenz aus Deinem Text?
Was willst Du nun damit sagen? |
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Francis
Anmeldedatum: 11.11.2007 Beiträge: 104 Wohnort: France
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Verfasst am: Di 20 Nov, 2007 07:02 Titel: Zwei Fragen |
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Wenn hier behauptet wird, dass die zugegebenermaßen undiplomatischen Aufrufe deutscher Politiker die türkische Justiz im allgemeinen und die Strafkammer Antalya im besonderen verärgert und zu besonderer Grausamkeit angeregt hätten, wird hiermit von türkischer Seite die Befangenheit und Parteilichkeit des Gerichtes bezeugt. In Demokratie, also in der Türkei, ist die Justiz unabhängig, unparteiisch, unbefangen. Ergo ...
In der Fernsehreportage bei Maischberger habe ich gehört, dass die Aussage der jungen Frau vor der Polizeit, also nicht vor einem oordentlichen Gericht, 160 Seiten umfasse. Ich frage, welchem Dichter wird es gelungen, eine Knutscherei oder ein Petting von einer oder zwei Stunden auf ein Volumen von 160 A4-Seiten auszudehnen. Ich habe einen 17-jährigen Experten aus unserer Nachbarschaft, der über den Fall nur den Kopf schütteln kann, befragt, wieviel Seiten seine Beschreibung oder ein Erfahrungsbericht ausmachen würde : der Experte meinte, das gehe auf eine Seite. |
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Renate
Anmeldedatum: 02.10.2007 Beiträge: 699 Wohnort: Bayern
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Renate
Anmeldedatum: 02.10.2007 Beiträge: 699 Wohnort: Bayern
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Renate
Anmeldedatum: 02.10.2007 Beiträge: 699 Wohnort: Bayern
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Renate
Anmeldedatum: 02.10.2007 Beiträge: 699 Wohnort: Bayern
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Batzirob
Anmeldedatum: 08.08.2007 Beiträge: 333
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Verfasst am: Di 20 Nov, 2007 08:09 Titel: |
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wann geht's heute los. 10 Uhr vor Ort (=9 Uhr bei uns?)
ich habe nur einen Wunsch zum Geburtstag _________________ Charlotte feiert Weihnachten in Antalya |
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muesia
Anmeldedatum: 10.08.2007 Beiträge: 690 Wohnort: Uelzen
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Verfasst am: Di 20 Nov, 2007 08:11 Titel: |
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| 8,30 nach unserer Zeit,da ist es dort 9,30 Uhr.Lg Muesia |
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Mark
Anmeldedatum: 08.08.2007 Beiträge: 491
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Verfasst am: Di 20 Nov, 2007 10:16 Titel: |
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Dienstag, 20. November 2007, 09:04 Uhr
Strafrechtler dringt auf schnelles Urteil
In den kommenden fünf Wochen wird das türkische Gericht nach Einschätzung eines Experten im Fall des wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten 17-jährigen Marco ein Urteil fällen müssen. Das Gericht in Antalya müsse dringend versuchen, zu einer verwertbaren Aussage der 13 Jahre alten britischen Belastungszeugin zu gelangen. Anderenfalls bewege sich das Verfahren außerhalb des Rahmens der europäischen Menschenrechte, sagte Prof. Hans-Heiner Kühne. Er ist der deutsche Berater in Menschenrechtsfragen für das türkische Außenministerium. Der Prozess gegen Marco wird heute fortgesetzt.
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/telegramm/Newsticker,rendertext=2628066.html _________________ Wenn wir Gerechtigkeit wollen, dann müssen wir uns für Gerechtigkeit einsetzen.
Es ist dabei wichtig, mit offenen Augen durch die Welt zu gehen - zum Schutz für uns alle, damit es das Leben lebenswert macht. |
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Batzirob
Anmeldedatum: 08.08.2007 Beiträge: 333
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Verfasst am: Di 20 Nov, 2007 10:20 Titel: |
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schon 55 User online...knacken wir heute den rekord..??? von 138 _________________ Charlotte feiert Weihnachten in Antalya |
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