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Phädra
Anmeldedatum: 14.09.2007 Beiträge: 401 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 20:58 Titel: |
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@XY-Markus: Vielen Dank für die Zusammenfassung. Diese Erläuterungen ersparen einem ja glatt einen Uni-Grundkurs Straf- und Strafprozeßrecht...
Ich rekapituliere:
Nehmen wir mal an der Fall würde in Deutschland verhandelt und
1. Herr A. wäre Marcos Verteidiger, dann dürfte er dessen Version mit Nachdruck vor Gericht vortragen, auch wenn sie unwahr wäre (und er das wüßte). Das wäre dann nicht gelogen im juristischen Sinn und hätte keine Konsequenzen für ihn.
2. Herr A. wäre C.'s Anwalt und zitiert aus einem nichtvorhandenen Vernehmungsprotokoll. Das wäre dann "gelogen", weil deshalb die freiheitsentziehende Maßnahme gegen eine mutmaßlich unschuldige Person aufrechterhalten wurde. (Mal abgesehen davon, dass er als Nebenkläger kein Recht zur "Lüge" hat).
Das macht alles durchaus Sinn für mich!
@all: sorry, ich weiß, das bringt nicht viel, weil Marco nun mal in der Türkei inhaftiert ist und das dt. Gesetz keine Rolle spielt.
Ich versuche mir aber solche Dinge zu merken, um Munition gegen diejenigen zu sammeln, die behaupten, "in Deutschland wäre alles genauso abgelaufen..." |
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MarionM
Anmeldedatum: 28.09.2007 Beiträge: 412
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 21:06 Titel: |
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| Phädra hat Folgendes geschrieben: | @all: sorry, ich weiß, das bringt nicht viel, weil Marco nun mal in der Türkei inhaftiert ist und das dt. Gesetz keine Rolle spielt.
Ich versuche mir aber solche Dinge zu merken, um Munition gegen diejenigen zu sammeln, die behaupten, "in Deutschland wäre alles genauso abgelaufen..." |
Ich finde es gut, dass das mal gesagt wird. Dieser Satz nervt nämlich zunehmend. |
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Steff
Anmeldedatum: 04.10.2007 Beiträge: 443 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 21:13 Titel: |
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| MarionM hat Folgendes geschrieben: | | Phädra hat Folgendes geschrieben: | @all: sorry, ich weiß, das bringt nicht viel, weil Marco nun mal in der Türkei inhaftiert ist und das dt. Gesetz keine Rolle spielt.
Ich versuche mir aber solche Dinge zu merken, um Munition gegen diejenigen zu sammeln, die behaupten, "in Deutschland wäre alles genauso abgelaufen..." |
Ich finde es gut, dass das mal gesagt wird. Dieser Satz nervt nämlich zunehmend. |
schlimm daran ist auch, dass der Satz von denen kommt, die -wenn überhaupt-- ein 'gesundes Halbwissen' zu den Fakten haben...  |
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winni
Anmeldedatum: 04.10.2007 Beiträge: 106 Wohnort: Hilden/NRW
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 22:34 Titel: |
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Zu der Story von Charlottes seelischem Schaden,
kommt jetzt noch die Behauptung des Anwaltes, dass Marco um das wirkliche Alter Charlottes wusste.
Damit will er wahrscheinlich den schon erwähnten strafausschließendern Tatumstandsirrtum außer Kraft setzen.
Irgendwie klang ja auch schon an, dass Marco die Schwester von Charlotte und deren Freund auf dem Balkon ausgesperrt haben soll. Dass wird sicherlich im Dezember dann dem Gericht vorgetragen um eine Vertagung des Prozesses auf den Januar zu erreichen.
Im Januar wird der Anwalt sicherlich von einem Gutachten sprechen, welches den traumatisierten Zustand der Schwester bescheinigen soll und welches er im Februar vorlegen wird.
Im Februar bringt er ein Gutachten welches erst noch übersetzt werden muss, darum wird die Fortsetzung des Prozesses auf den März vertagt.
Im März wird der Anwalt verkünden, dass jetzt die Mutter traumatisiert ist und verspricht ein Gutachten für den nächsten Termin im April.
Im April bringt er ein Gutachten welches aber erst noch übersetzt werden muss. Darum wird auf Mai vertagt.
Im Mai hat der Richter leider die Brille vergessen und kann das Gutachten nicht lesen.
Wegen der Gerichtsferien wird nun bis auf August vertagt.
Im August erwähnt der Anwalt der Nebenklage, dass nun auch der Freund von Charlottes Schwester wegen schwerer Depressionen behandelt werden muss, die aus dem traumatisierten Zustand von Charlottes Schwester resultierten. Es wird auf September vertagt.
Im September-------------
Man könnte lachen, wenn es nicht so traurig wäre. |
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Steff
Anmeldedatum: 04.10.2007 Beiträge: 443 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 22:35 Titel: |
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| winni hat Folgendes geschrieben: | Zu der Story von Charlottes seelischem Schaden,
kommt jetzt noch die Behauptung des Anwaltes, dass Marco um das wirkliche Alter Charlottes wusste.
Damit will er wahrscheinlich den schon erwähnten strafausschließendern Tatumstandsirrtum außer Kraft setzen.
Irgendwie klang ja auch schon an, dass Marco die Schwester von Charlotte und deren Freund auf dem Balkon ausgesperrt haben soll. Dass wird sicherlich im Dezember dann dem Gericht vorgetragen um eine Vertagung des Prozesses auf den Januar zu erreichen.
Im Januar wird der Anwalt sicherlich von einem Gutachten sprechen, welches den traumatisierten Zustand der Schwester bescheinigen soll und welches er im Februar vorlegen wird.
Im Februar bringt er ein Gutachten welches erst noch übersetzt werden muss, darum wird die Fortsetzung des Prozesses auf den März vertagt.
Im März wird der Anwalt verkünden, dass jetzt die Mutter traumatisiert ist und verspricht ein Gutachten für den nächsten Termin im April.
Im April bringt er ein Gutachten welches aber erst noch übersetzt werden muss. Darum wird auf Mai vertagt.
Im Mai hat der Richter leider die Brille vergessen und kann das Gutachten nicht lesen.
Wegen der Gerichtsferien wird nun bis auf August vertagt.
Im August erwähnt der Anwalt der Nebenklage, dass nun auch der Freund von Charlottes Schwester wegen schwerer Depressionen behandelt werden muss, die aus dem traumatisierten Zustand von Charlottes Schwester resultierten. Es wird auf September vertagt.
Im September-------------
Man könnte lachen, wenn es nicht so traurig wäre. |
Bitte, bitte , hör auf.. Du machst mir Angst....  |
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kalle61
Anmeldedatum: 02.10.2007 Beiträge: 254 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Sa 27 Okt, 2007 22:56 Titel: |
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| Das hatte ich woanders auch geschrieben. Winni, Du outest Dich |
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XY-Markus
Anmeldedatum: 14.08.2007 Beiträge: 193
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Verfasst am: So 28 Okt, 2007 00:05 Titel: |
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Folks,
ein Aspekt erscheint mir noch wichtig, weil ich dies auch einmal gelesen zu haben glaubte, aber nun die Stelle nicht wiederfinde, wo ich es direkt richtigstellen könnte. Es handelt sich um einen weiteren Aspekt der Wahrheitspflicht der Nebenklage.
Auch ein Nebenkläger muß sich natürlich nicht selbst der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen. Er braucht also sich selbst nicht zu belasten, aber er darf in seiner Eigenschaft als Zeuge nicht lügen, denn er hat nur die Möglichkeit, auf solche Fragen das Zeugnis zu verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
Entschließt sich ein Nebenkläger als Zeuge aber, eine solche Frage zu beantworten, muß alles stimmen, was er sagt, sonst kann er wegen uneidlicher Falschaussage, Meineids oder Falscheids strafbar sein, je nach Fall.
Eine solche Frage kann zum Beispiel sein, ob der Nebenkläger bislang falsche Angaben gemacht habe? Verweigert er die Aussage, darf allein daraus zwar noch kein negativer Schluß gegen den Nebenkläger gezogen werden, positive Schlüsse für den Angeklagten sind aber zulässig und werden oft genug auch getroffen. Für einen Nebenkläger, der einen Angeklagten durch falsche Angaben Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt hat, wirkt es sich aber jedenfalls in der Strafzumessung positiv aus, wenn er diesen Zustand aktiv beendet, indem er die falschen Angaben einräumt und richtigstellt.
Beste Grüße,
Markus |
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winni
Anmeldedatum: 04.10.2007 Beiträge: 106 Wohnort: Hilden/NRW
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Verfasst am: So 28 Okt, 2007 12:55 Titel: |
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| kalle61 hat Folgendes geschrieben: | | Das hatte ich woanders auch geschrieben. Winni, Du outest Dich |
Das wusstest Du doch schon?!?! |
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