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péndola
Anmeldedatum: 27.10.2007 Beiträge: 23 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 00:34 Titel: 20. November - Internationaler Tag der Kinderrechte |
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Habe gerade bei einer Suche in WIKIPEDIA folgendes gefunden:
20. November - Internationaler Tag der Kinderrechte
Seit 1989 gilt der 20. November als Internationaler Tag der Kinderrechte oder Weltkindertag. Der Tag wird vielfach zum Anlass genommen, Rechte von Kindern in aller Welt zu thematisieren.
Nomen est omen? Für Marco wünsche ich das aus tiefstem herzen!
Bei diesem Datum ist es mir jedenfalls kalt den Rücken runtergelaufen.
Was ich dann noch las gab mir zu denken:
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechtskonvention, (engl. Convention on the Rights of the Child, CRC) wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland in Kraft. Beim Weltkindergipfel im selben Jahr verpflichteten sich die Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.
"...die Regierungsvertreter aus der ganzen Welt..." - gehört die Türkei da nicht auch dazu....oder ist das eine andere Welt?
Die Konvention (Übereinkunft) definiert Kinder als Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben. Die Konvention legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest und stellt die Wichtigkeit von deren Wert und Wohlbefinden heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.
Zehn Grundrechte
Im Originaltext braucht es dazu 40 Artikel in sehr komplizierter und sicher nicht kindergerechter Sprache. Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen:
1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
3. Das Recht auf Gesundheit
4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung
5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung
In der Praxis heißt das, die Kinder haben das Recht in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen.
"Das Recht auf sofortige Hilfe in Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit" – so hat es also UNICEF selbst formuliert......aber bei Marco hat UNICEF wohl keine Meinung!
Überwachung der Konvention
Die Einhaltung der Bestimmungen der Konvention überwacht das zuständige UN-Vertragsorgan, der Ausschuss für die Rechte des Kindes, der periodisch die Berichte der Unterzeichnerstaaten entgegennimmt und auswertet.
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Committee on the Rights of the Child - CRC)
Vielleicht sollte man diesem Gremium in Genf auch mal einen sanften Rippenstoß versetzen.
Deutsche Vorbehalte:
Ausländerrecht vor Kinderrechtskonvention
Trotz Protesten hat die Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention bislang nur unter ausländerrechtlichen Vorbehalten unterschrieben, nach denen das deutsche Ausländerrecht Vorrang vor den Verpflichtungen der Konvention hat. Neben Österreich verhängt Deutschland als einzig weiteres Land in Europa Abschiebehaft gegen Kinder und Jugendliche. Allein in Hamburg befanden sich 2003 etwa 125 Minderjährige länger als drei Monate in Abschiebungshaft.
Dann muß man sich allerdings nicht wundern, dass sich von der Seite keine helfende Hand für Marco rührt.
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Google
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Susanne Löns Moderator
Anmeldedatum: 13.08.2007 Beiträge: 324 Wohnort: Südbrookmerland ( Ostfriesland )
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 09:55 Titel: |
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@pendola
Vielen Dank für diese Information !!! Das ist ja ganz wichtig und paßt, wie die Faust aufs Auge !!!
Das wusste ich nicht.
Internationaler Tag der Kinderrechte... direkt am nächsten Prozesstag Marcos, am 20. November... da können wir noch etwas draus machen.
Da alle Transparente schon in Auftrag gegeben wurden, müssen wir eben für die kommende(n) Mahnwache(n) Folien zum Thema besprühen.
Mit dieser Information eröffnen sich ja wieder neue Möglichkeiten
LG |
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Frau Holle
Anmeldedatum: 03.10.2007 Beiträge: 69
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 10:20 Titel: |
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Hallo péndola!
Mal ne dumme Frage: trifft das auch für einen 17-jährigen noch zu? Kann man diese "Kinderrechtskonvetionen" bis 18 Jahre anwenden???
Weiß da nicht Bescheid, bitte klär mich auf
Frau Holle |
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Sofi
Anmeldedatum: 17.08.2007 Beiträge: 964
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 10:28 Titel: |
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zu ner mahnwache kommen auch viele mit privaten "botschaften". ich wollte zwar marcos freund oder bruder für den 21.11. mit marco in uelzen verabreden, doch jetzt werde ich irgendwas zu DIESEM thema auf mein persönliches schild pinseln. danke pèndola.
@hallo Renate, ich finde, wir können da ruhig plakativ und klischeemäßig herangehen - geradeso, wie es uns auch vorgemacht wird. "Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, bemühte sich schon unser Außenminister, DR. ...."
lg sofi |
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Susanne Löns Moderator
Anmeldedatum: 13.08.2007 Beiträge: 324 Wohnort: Südbrookmerland ( Ostfriesland )
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 10:48 Titel: |
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| Frau Holle hat Folgendes geschrieben: | Hallo péndola!
Mal ne dumme Frage: trifft das auch für einen 17-jährigen noch zu? Kann man diese "Kinderrechtskonvetionen" bis 18 Jahre anwenden???
Weiß da nicht Bescheid, bitte klär mich auf
Frau Holle |
Zitat:
Konvention über die Rechte des Kindes
Artikel 1: Definition eines Kindes
Jede Person unter 18 Jahren wird als Kind angesehen, wenn nicht nationale Gesetze das Erwachsenenalter früher festlegen.
Klar, die Kinderrechte gelten auch für Marco!
LG Susanne |
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Frau Holle
Anmeldedatum: 03.10.2007 Beiträge: 69
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 11:25 Titel: |
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| Susanne Löns hat Folgendes geschrieben: | | Frau Holle hat Folgendes geschrieben: | Hallo péndola!
Mal ne dumme Frage: trifft das auch für einen 17-jährigen noch zu? Kann man diese "Kinderrechtskonvetionen" bis 18 Jahre anwenden???
Weiß da nicht Bescheid, bitte klär mich auf
Frau Holle |
Zitat:
Konvention über die Rechte des Kindes
Artikel 1: Definition eines Kindes
Jede Person unter 18 Jahren wird als Kind angesehen, wenn nicht nationale Gesetze das Erwachsenenalter früher festlegen.
Klar, die Kinderrechte gelten auch für Marco!
LG Susanne |
Das ist ja super! Dann kann man da echt ansetzen!!!!
Wen kann man denn jetzt darauf aufmerksam machen, dass Marco nach den Kinderrechtskonvetionen falsch behandelt wird!!!!????
E-Mail-Adresse?! Ich schreib da sofort hin!
LG
Frau Holle |
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Sofi
Anmeldedatum: 17.08.2007 Beiträge: 964
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 12:20 Titel: |
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hallo frau holle, wenn du dein kissen mal aus der hand legst, kannst du in berlin das banner tragen - mit der goldmarie
lg sofi |
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Pummel
Anmeldedatum: 27.08.2007 Beiträge: 62 Wohnort: Ilmenau
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 12:37 Titel: |
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... die Pechmarie hat gerade ein Transparent versaubeutelt!!!
Hoffentlich krieg ich es wieder rausgewaschen!
Die Farbe war nicht halbwegs so easy zu handhaben wie mir vorgeschwärmt! (Oder ich bin doch ein Gestaltungs-Legastheniker)
Jedenfalls bringe ich noch 2 leere Stoffbanner mit und Fluoreszierende Sprühfarbe, vielleicht seid ihr je geschickter als ich Grobmotoriker...
Pummel |
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Andreas
Anmeldedatum: 07.08.2007 Beiträge: 2502 Wohnort: Hamburg (Harburg) 21075
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 12:45 Titel: |
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@ Pummel....
"Sprühfarbe"... da fällt mir doch ein dass ich etwas vergessen habe!
 _________________ ..."muh"? |
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péndola
Anmeldedatum: 27.10.2007 Beiträge: 23 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 13:24 Titel: |
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| Frau Holle hat Folgendes geschrieben: | Hallo péndola!
Mal ne dumme Frage: trifft das auch für einen 17-jährigen noch zu? Kann man diese "Kinderrechtskonvetionen" bis 18 Jahre anwenden???
Weiß da nicht Bescheid, bitte klär mich auf
Frau Holle |
Hallo Frau Holle,
hast die Antwort ja schon von verschiedenen Seiten gehört
Wenn Du noch ein paar Angaben zu Kinderrechten und Kinderrechtskonvention haben möchtest, dann schau doch mal in meine Website. Den Link dazu findest Du in meinem Profil.
Hinweis dazu:
Ich habe einen schwarzen Hintergrund für die gesamte Webseite gewählt, damit die Schrift gut lesbar ist, aber offenbar kommt dieser Hintergrund nicht überall an .
Solltest Du also die weiße Schrift bei normaler Betrachtung nicht lesen können, dann markiere bitte per Cursor den gesamten Schriftzug. So kannst Du die Schrift auf jeden Fall lesen...mache ich bein lesen anderer Websiten auch immer so
Viel Erfolg bei Eurem Vorhaben!
LG
péndola |
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péndola
Anmeldedatum: 27.10.2007 Beiträge: 23 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 13:55 Titel: |
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| Frau Holle hat Folgendes geschrieben: |
Wen kann man denn jetzt darauf aufmerksam machen, dass Marco nach den Kinderrechtskonvetionen falsch behandelt wird!!!!????
E-Mail-Adresse?! Ich schreib da sofort hin!
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Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Committee on the Rights of the Child - CRC)
Genf / Schweiz
(Aber da wirst Du wohl wenig offene Ohren finden......
denn sicher hätte die UNOG sich schon um Marcos Probleme gekümmert, aber leider haben sie alle Hände voll mit der Vorbereitung und Durchführung zahlreicher Sessions zu den Problemen der Human Rights zu tun.....wie dir Website der UNOG in der Rubrik "highlights" dokumentiert. |
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péndola
Anmeldedatum: 27.10.2007 Beiträge: 23 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 13:56 Titel: |
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Wen es interessiert:
hier ist noch die Websiteadresse der UNOG:
http://www.unog.ch/ |
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péndola
Anmeldedatum: 27.10.2007 Beiträge: 23 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 14:06 Titel: |
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Fehler erkannt:
Man soll sich eben nie darauf verlassen, dass der Provider die Bezugsadresse richtig übermittelt!
Da hingen ein paar Buchstaben zuviel an meiner Webadresse.
Aber nun funktionierts
LG
péndola |
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péndola
Anmeldedatum: 27.10.2007 Beiträge: 23 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 20:20 Titel: |
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| Susanne Löns hat Folgendes geschrieben: | @pendola
Vielen Dank für diese Information !!! Das ist ja ganz wichtig und paßt, wie die Faust aufs Auge !!!
Das wusste ich nicht.
Internationaler Tag der Kinderrechte... direkt am nächsten Prozesstag Marcos, am 20. November... da können wir noch etwas draus machen.
LG |
Ja, mich hatte dieses Datum auch erstmal geschockt.
Ich denke auch, dass wir hiermit ein Argument haben, das einiges Gewicht mitbringt.
Und vielleicht ist es ein gutes Omen - jetzt, wo ja auch noch der Richter sein Amt nieder gelegt hat.
Drücken wir für Marco die Daumen, dass der neue Richter mehr Menschlichkeit und Konsequenz hat und Marco schnellstens raus kommt! |
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