
Was ist eigentlich mit der Mutter des Mädchens? Es gäbe doch allen Grund auch sie anzugreifen. Sie hielt es wohl nicht für notwendig nach ihrer Tochter zu schauen, es war für Sie wohl selbstverständlich das sie die Nächte im Urlaub in Diskotheken verbringt. Was ist mit ihrer Aufsichtspflicht.. Ein Mädchen mit 13Jahren hat wohl kaum etwas in Diskotheken zu suchen, es ist ja auch nicht zulässig. Ich glaube kaum das dies in der Türkei lockerer ist wie in Deutschland. Deshalb vermute ich auch, das sich das Mädchen von Anfang an älter ausgegeben hat. Somit gehört auch die Mutter zur Verantwortung gezogen. Die Mutter hat Anklage erhoben, somit sollte es auch Pflicht sein das sie bei den Gerichtsterminen mit ihrer Tochter anwesend zu sein hat.