
Wer klagt die Mutter an, die offensichtlich Ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Wenn ich mit meinen Kindern in Urlaub fahre oder meine Kinder mit meinen Enkelkindern, so wurden und werden sie überall hin von Erwachsenen begleitet, sei es in Deutschland oder im Ausland. Die Mutter von Charlotte ist m. E. nicht der für Jugendlichen in diesem Alter entsprechenden Aufsichtspflicht nachgekommen. Ein Punkt, der vom türkichen Gericht als sehr wichtiger Punkt gesichtet werden müßte.